moinsen,
hatte das ganze schon im juraelitethread gepostet, aber da ging das irgendwie unter:
Also ich habe heute Mittag über dem Onlineshop Konsolenkost mehrere Spiele zu je 2,99 Euro bestellt und anschließend kam nun eine E-Mail, dass dies ein Systemfehler wäre und daher die Bestellung storniert wird.
So weit so klar. Das wäre nach meinen bescheidenen Rechtskenntnissen rechtens, wenn ich lediglich bestellt hätte und dann eine stornierung kommt. Da bei den meisten Onlineshops die Angebote rechtlich ja nur unter invitatio ad offerendum fallen und daher somit kein rechtgültiges Angebot darstellen.
ABER: Ich habe bereits eine E-Mail mit folgendem bekommen:
Mit dieser Nachricht bestätigen wir, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Gleichzeitig ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen.
Auch die AGBs besagen folgendendes:
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
Ergo habe sie doch die Bestellung klar angenommen und den Kaufvertrag somit geschlossen. Nun habe ich doch auch ein Recht auf Lieferung oder etwa nicht?
Und wenn ja...was machen außer die per Mail darauf hinweisen und auf Lieferung zu bestehen?
hatte das ganze schon im juraelitethread gepostet, aber da ging das irgendwie unter:
Also ich habe heute Mittag über dem Onlineshop Konsolenkost mehrere Spiele zu je 2,99 Euro bestellt und anschließend kam nun eine E-Mail, dass dies ein Systemfehler wäre und daher die Bestellung storniert wird.
So weit so klar. Das wäre nach meinen bescheidenen Rechtskenntnissen rechtens, wenn ich lediglich bestellt hätte und dann eine stornierung kommt. Da bei den meisten Onlineshops die Angebote rechtlich ja nur unter invitatio ad offerendum fallen und daher somit kein rechtgültiges Angebot darstellen.
ABER: Ich habe bereits eine E-Mail mit folgendem bekommen:
Mit dieser Nachricht bestätigen wir, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Gleichzeitig ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen.
Auch die AGBs besagen folgendendes:
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
Ergo habe sie doch die Bestellung klar angenommen und den Kaufvertrag somit geschlossen. Nun habe ich doch auch ein Recht auf Lieferung oder etwa nicht?
Und wenn ja...was machen außer die per Mail darauf hinweisen und auf Lieferung zu bestehen?
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