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Storno strotz Kaufvertrag?

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    Storno strotz Kaufvertrag?

    moinsen,
    hatte das ganze schon im juraelitethread gepostet, aber da ging das irgendwie unter:

    Also ich habe heute Mittag über dem Onlineshop Konsolenkost mehrere Spiele zu je 2,99 Euro bestellt und anschließend kam nun eine E-Mail, dass dies ein Systemfehler wäre und daher die Bestellung storniert wird.
    So weit so klar. Das wäre nach meinen bescheidenen Rechtskenntnissen rechtens, wenn ich lediglich bestellt hätte und dann eine stornierung kommt. Da bei den meisten Onlineshops die Angebote rechtlich ja nur unter invitatio ad offerendum fallen und daher somit kein rechtgültiges Angebot darstellen.
    ABER: Ich habe bereits eine E-Mail mit folgendem bekommen:
    Mit dieser Nachricht bestätigen wir, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Gleichzeitig ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen.

    Auch die AGBs besagen folgendendes:
    3. Angebot und Vertragsschluss
    3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
    3.2 Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.


    Ergo habe sie doch die Bestellung klar angenommen und den Kaufvertrag somit geschlossen. Nun habe ich doch auch ein Recht auf Lieferung oder etwa nicht?
    Und wenn ja...was machen außer die per Mail darauf hinweisen und auf Lieferung zu bestehen?

    #2
    Wäre ja gut wenn du diesen "Onlineshop" auch beim Namen nennst und nicht nur AGB auszüge von dir gibst.

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      #3
      ok, done
      #2&3 nichtmals 3 Sätze gelesen oder?

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        #4
        Schon klar. Aber das mit den irrtümern bezieht sich ja auf die Angebote im Webshop. Direkt danach steht ja auch, dass der Kaufvertrag erst mit der Bestätigung via E-Mail zu stande kommt (eben um diese Irrtümer rauszufiltern). Und eben diese habe ich ja bekommen. Eine Bestätigung der Annahme der Bestellung sowie die Schließung des Kaufvertrages und nicht wie du hier anführst lediglich eine Bestätigung der Bestellung...sonst wär die Sache natürlich klar.

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          #5
          gefährliches halbwissen: kann man nicht bei fernabsatz innerhalb einer gewissen frist vom kaufvertrag zurücktreten? also als käufer? ist als verkäufer dann wohl auch möglich.

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            #6
            Ja aber war halt nen Irrtum. Wenn ein Irrtum bei nem Kaufvertrag herrscht kommt der nicht zustande. Egal ob von beiden Seiten schon irgendwie angenommen oder so.

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              #7
              Jo, willst du jetzt vor Gericht gehen, wenn du Recht haben solltest?

              Selten so was nerdiges gesehen.. Nur weil die Typen sich bei den Preisen vertan haben.

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                #8
                Es kommt erst ein Kaufvertrag zu stande wenn dir der Shop eine Bestätigung schickt. Die Daten auf der Website sind nur ein unfreies Angebot.

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                  #9
                  +1 für Irrtum und somit kein rechtsgültiger Kaufvertrag o. ä.

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                    #10
                    schtrülüschüs postete
                    gefährliches halbwissen: kann man nicht bei fernabsatz innerhalb einer gewissen frist vom kaufvertrag zurücktreten? also als käufer? ist als verkäufer dann wohl auch möglich.
                    das dient gerade dem käuferschutz... nicht umgedreht.

                    und wie im anderen thread gesagt, es ist nachzuweisen dass der einem irrtum unterlag.

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                      #11
                      Naja gab mal so n Ding irgendwie bei Karstadt online oder so, wo n TV viel zu billig drinstand.

                      Hat Karstadt dann auch storniert, nur halt bei den Leuten nicht, die per Kreditkarte gekauft haben weil mit Eingang des Geldes quasi n Kaufvertrag geschlossen wurde.

                      Dementsprechend würde ich sagen wenn die bei dir meinen es kommt ein Kaufvertrag zustande dann ist das rechtskräftig, aber bin absoluter Laie :(

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                        #12
                        auRiuM postete
                        Es kommt erst ein Kaufvertrag zu stande wenn dir der Shop eine Bestätigung schickt. Die Daten auf der Website sind nur ein unfreies Angebot.
                        wie wäre es mal mit lesen?

                        ABER: Ich habe bereits eine E-Mail mit folgendem bekommen:
                        Mit dieser Nachricht bestätigen wir, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Gleichzeitig ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen.

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                          #13
                          Kaufvertrag zustande gekommen. Anfechtung ihrerseits wegen Irrtum (Preis falsch angegeben).
                          Du kannst höchstens Schadensersatz verlangen, sollte dir durch das geplatzte Geschäft ein Gewinn (Weiterverkauf) entgangen sein.

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                            #14
                            blIIITz postete
                            Irrtümer vorbehalten.

                            Sie sagen erst nur das die Bestellung eingegangen ist. Nicht das der Kaufvertrag abgeschlossen ist. hast verkackt sry br0

                            Denny Crane
                            http://www.readmore.de/index.php?cont=profile&id=17775&page=1

                            dein fakeacc? :]

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                              #15
                              http://computer.t-online.de/amazon-panne-sorgt-fuer-ramschpreis-bei-blu-ray-filme/id_42941372/index

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