millionen erpressen regelt
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
an die jura elite
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§ 12 I AGG verfplichtet den Arbeitgeber Manahmen zu ergreifen ist selbst aber keine Anspruchsgrundlage auf Schadenersatz. Das meinte ist damit.supri postete
§ 12 I ist denke ich selbsterklärend , da sie den AG verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Ob man das fallen lassen kann, weiß ich nicht.
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