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an die jura elite

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    an die jura elite

    jau rm,

    folgendes problem: der arbeitgeber ist "sexuell" veranlagt, umarmt die arbeiterinnen, VERLANGT von ihnen gekuesst zu werden, pfeift ihnen hinterher, schaut ihnen auf busen + hintern und hat laut den mitarbeiterinnen und auch laut ihm selbst videokameras ueberall installiert ( versteckt und auch versteckte auf dem maedchenklo )

    welche optionen bleiben den mitarbeiterinnen ihn zu verklagen? kann man iwie selbst profit abschlagen von der klage, sofern sie bestaetigt wurde?

    greets, no pic ;X

    #2
    witzbolde ._.

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      #3
      wer sowas mit sich machen lässt halt selber Schuld, kündigen und gut ist.
      bah wie ekelhaft sowas ist.

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        #4
        Anzeige bei der Polizei wegen sexueller Belästigung.

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          #5
          Natürlich kann er wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz belangt werden. Und ich bin der Meinung, dass auf zivilrechtlichem Wege auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

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            #6
            Die ersten Spambeiträge hab ich mal gelöscht. Für jeden weiteren Spam gibts dann ne Auszeit.

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              #7
              dass du mich hier so an den pranger stellst, finde ich nicht in ordnung. in mein büro, sofort!

              dir kann es doch egal sein oder hast du eine mumu? :)

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                #8
                schnell e:

                geh zur polizei und gut ist. allerdings ist der job dann weg :p

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                  #9
                  anzeige bei der polizei wäre wohl beste alternative. chef fliegt doch dann raus/wird versetzt/ähnliches solange genung frauen ggn ihn aussagen.

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                    #10
                    genug zeugen scheints ja zu geben, wenn sich alle geschlossen gegen ihn wenden kann er auch niemanden feuern.
                    -> zur polizei und anzeige erstatten

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                      #11
                      fleXQZ postete
                      Die ersten Spambeiträge hab ich mal gelöscht. Für jeden weiteren Spam gibts dann ne Auszeit.
                      MAN ich hatte so nen guten.

                      b2t: stell dich nich dumm an und zeig den (warscheinlich fett und sexuell frustrierten) depp an. wie flex schon gesagt hat könnten auch n paar euro für rausspringen, rede am besten mit nem anwalt. (wenn du nicht von der tat betroffen bist bekommst du natürlich keine kohle, was denkst du denn? prämie á la wilder westen? fetter sexist wanted, dead or alive 1.000.000 $?)

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                        #12
                        Anzeige bei der polizei... leiten die das dann nicht automatisch an die staatsanwaltschaft weiter?!

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                          #13
                          fleXQZ postete
                          Natürlich kann er wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz belangt werden. Und ich bin der Meinung, dass auf zivilrechtlichem Wege auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
                          ich studier gerade in spanien für 1 jahr jura und hab daher lange nicht mehr mit dt. recht hantiert, aber magst du mir das mal kurz erklären? soll das über § 823 bgb ivm agg gehen, als form von diskriminierung?

                          /e kurze google rechere spuckt noch "§ 7 abs. 1 B-Glbg" als rechtsgrundlage aus

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                            #14
                            crz- postete
                            fleXQZ postete
                            Natürlich kann er wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz belangt werden. Und ich bin der Meinung, dass auf zivilrechtlichem Wege auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
                            ich studier gerade in spanien für 1 jahr jura und hab daher lange nicht mehr mit dt. recht hantiert, aber magst du mir das mal kurz erklären? soll das über § 823 bgb ivm agg gehen, als form von diskriminierung?
                            Kenne mich nur im Strafrecht aus und kann meine Vermutung lediglich mit einem Bauchgefühl begründen.

                            Habe dazu aber diese Meinung hier gelesen und gehe mir ihr konform:

                            Sexuelle Belästigungen stellen eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Der Belästiger schuldet dem Opfer daher Ersatz des hierdurch erlittenen (immateriellen) Schadens (Schmerzensgeld). Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber schon aus dem Arbeitsvertrag heraus verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz des belästigten Arbeitnehmers zu ergreifen. Unterlässt er diese Maßnahmen, so ist der Arbeitgeber zum Ersatz des infolge seines Unterlassens entstehenden Schadens verpflichtet.


                            Genaue §§ kann ich dir nicht nennen.

                            Kommentar


                              #15
                              fleXQZ postete
                              Die ersten Spambeiträge hab ich mal gelöscht. Für jeden weiteren Spam gibts dann ne Auszeit.
                              hast du die trollbrille auf oder was...

                              zum topic recht interessant:
                              http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CBYQFjAA&url=http%3A %2F%2Fwww.uni-tuebingen.de%2Ffrauenvertreterin%2Fdownload%2FGese tzliche%2520Grundlagen%2520gegen%2520sexuelle%2520 Belaestigung%2520am%2520Arbeitsplatz.doc&rct=j&q=s chadensersatz%20sexuelle%20bel%C3%A4stigung&ei=2s2 gTLKsIo-sONnQwL8L&usg=AFQjCNHSAQRLIBRWhEc4kepxz87M55e5GQ&s ig2=4RZfrV2S5I3cqJvJ8BB40w

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