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Nachrückverfahren

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    Nachrückverfahren

    'nabend liebes allwissendes Forum,

    habe eine Frage bzgl. meiner Uni-Bewerbung: Ich habe mich für Gymnasillehramt mit den Fächern Deutsch und Sport beworben. Habe dann für Sport eine Zusage und Deutsch eine Absage erhalten (womit ich mich natürlich nicht einschreiben konnte). Jetzt wurde ich für Deutsch doch noch im Nachrückverfahren zugelassen.
    Angenommen ich schreibe mich ein, ist für Sport dann der Zug abgefahren und verfallen? Oder ist der Sport-Platz irgendwie freigehalten? :/ Habe keine Lust mich für Religion oder sowas zulassungsfreies einzuschreiben.


    mfg, zim

    #2
    ruf doch morgen einfach bei der uni an.

    bitte

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      #3
      bei normalen zulassungsbeschränkten studiengängen verfällt der studienplatz, wenn man sich nicht innerhalb der frist am anfang einschreibt und wird dann ans nachrückverfahren weitergegeben...ka wie das mit lehrämtern ist.

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        #4
        wie wärs mit nem anruf?

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          #5
          ich werde auch morgen anrufen, nur wollte ich gleich meinen verdienten schlaf mit ruhigem gewissen antreten :) sieht aber wohl eher schlecht aus für mich...

          Edit: "Nö, der Platz muss dir bis zum Abschluss aller Verfahren noch gehören". Das sagt ein Bekannter, dem ich nicht vertraue^^

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