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    #16
    Nivalogos postete
    ProfessorCS postete
    probezeit und so? in der kannst du problemslos kündigen ohne angabe von gründen usw usw
    3-monatsvertrag, wovon 1,5 schon geleistet. was denkst du denn wie lange die probezeit dauert? 3 monate?
    4 monate ?

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      #17
      Kündigung durch den Arbeitnehmer
      Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist keine Angabe eines Kündigungsgrundes erforderlich. Schon im Hinblick auf die noch ausstehende Erteilung eines Arbeitszeugnisses und ggf. einer Rückfrage beim "alten" Arbeitgeber, sind in den meisten Fällen die Arbeitnehmer gut beraten, im Kündigungschreiben einen allgemeinen oder einen besonderen Grund (z.B. "neue Herausforderung...") anzuführen und eine Dankesformel für die "Unterstützung und ..." aufzunehmen. Der Arbeitnehmer muss nur die Kündigungsfrist einhalten.

      Der Arbeitnehmer braucht diese Frist nur dann nicht einzuhalten, wenn er einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zur Kündigung hat (siehe unter - 4. Kündigung, außerordentlich (fristlos)). Hält der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht ein, obgleich er keinen wichtigen Grund dafür hat, so kann er vom Arbeitgeber nicht - auch nicht mit Hilfe von Gericht oder Gerichtsvollzieher - zur Arbeit gezwungen werden. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig macht. Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber zum Ausgleich der Kosten verpflichtet, die der Arbeitgeber durch ein vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers erlitten hat. Zulässig ist auch die Vereinbarung von Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag für ein vorzeitiges Ausscheiden

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        #18
        ne sind doch 3 monate probezeit immer? aber wenns keine ist ich mein den rest kannst du doch dann auch noch durchziehen oder? wird dich doch nicht umbringen

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          #19
          kuendigundsfrist einhalten (steht auf dem vertrag drauf) nicht mehr hingehen heißt arbeitsamt sperrt dich.
          ggnor3!

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