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    #91
    Btw, auch als WI hat man 4 Semester Recht...nur so nebenbei.
    Hm, aber du meinst noch Diplom Studiengang (WI) ?! Fh oder Uni? Oder meinst du so Sachen wie EDV-Recht, E-Commerce und Arbeitsrecht? Sehr verwirrend gerade :/

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      #92
      Ist vor allem interessant, dass rub1kons StGB über 800 §§ hat..

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        #93
        Hausarzt postete
        Kunde ist die ESL und ihr sollt Aequitas 3.0 entwickeln, stimmts?
        ahahahhaha möglich wärs aufjedenfall

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          #94
          roflR postete
          Btw, auch als WI hat man 4 Semester Recht...nur so nebenbei.
          Hm, aber du meinst noch Diplom Studiengang (WI) ?! Fh oder Uni? Oder meinst du so Sachen wie EDV-Recht, E-Commerce und Arbeitsrecht? Sehr verwirrend gerade :/
          War letzter Diplomanden Jahrgang der (jetzigen) DH Mannheim. Und die Rechtsvorlesungen teilen sich in Wirtschaftsrechts, Arbeitsrecht, allg. Recht und noch irgendwas, das mir jetzt nicht mehr einfällt, auf.

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            #95
            Es kommt nicht auf irgendwelche Präzedenzfälle an - so funktioniert das deutsche Recht nicht.

            Für uns zählt:

            § 830 BGB - Mittäter und Beteiligte
            (1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.
            (2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.


            Dazu die einschlägige Kommentierung:

            Ausgangspunkt für die Definition des deliktsrechtlichen Begriffs der Beihilfe ist wiederum die Strafrechtsdogmatik, die als Gehilfen qualifiziert, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Hilfe leistet (§ 27 Abs. 1 StGB). Jede Form der Hilfeleistung kommt in Betracht, einschließlich der bloß psychischen Unterstützung. Einer Mitwirkung bei der Tatausführung bedarf es nicht, sondern das Hilfeleisten im Vorbereitungsstadium reicht für die Haftungsbegründung aus, nicht aber die bloße Anwesenheit am Tatort. Die kommunikative Verständigung von Haupttäter und Gehilfe auf einen gemeinsamen Tatplan ist nicht erforderlich, sondern es reicht die bewusste faktische Förderung fremder Tat.
            (Wagner in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 830 Rn. 15)

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              #96
              achtanabl postete
              Ist vor allem interessant, dass rub1kons StGB über 800 §§ hat..
              Tippfehler.
              823 Abs. 2 BGB.

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                #97
                rubikon kann der kunde nicht einfach nach § 123 nach dem BGB das Geschaeft anfechten?

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                  #98
                  du machst dich strafbar.

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                    #99
                    der chef heimst die fette kohle ab von dem vertrag und macht sich dann vom acker.
                    viva mexico!
                    und am ende bist du noch der gearschte, weil du gesagt hast, aus technischer sicht is des kein problem.

                    davon würd ich ganz schnell die finger lassen. soll dein chef halt jemand anderes aus deiner abteilung für so ne betrugsscheiße ausnutzen.

                    die situation kommt mir so vor, also könntest du dabei nur verlieren :-/

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                      pheno postete
                      Nenn mir bitte einen einzigen Präzedenzfall bezüglich zivilrechtlicher Folgen. Ich behaupte, das wurde in der von dir beschriebenen Weise nie strafrechtlich verfolgt. Ob es hier überhaupt anwendbar ist, vermag ich nicht hundertprozentig zu sagen, bin kein Anwalt, aber alles in allem kommt man seiner beruflichen Funktion nach und handelt damit als Arbeitnehmer (und somit stellvertretend für ein Unternehmen, also eine juristische Person), nicht als Privatperson.

                      Btw, auch als WI hat man 4 Semester Recht...nur so nebenbei.

                      Es ist ganz einfach : Wenn der TE technischer Vermittler zwischen Kunde und Dienstleister ( der Firma in der er angestellt ist) ist,haftet er als Vermittler mit.Punkt.
                      Um das genau sagen zu können fehlen reichlich Informationen,jedoch hat es den Anschein,dass wenn er als technischer Vertreter im Kundengespräch anwesend sein soll,er eine Vermittlerrolle inne hat und unter Umständen vor Gericht dafür einstehen muss.

                      Sein Chef ist kein Idiot,sieht sehr danach aus als würde er den TE ins offene Messer laufen lassen.

                      Selbst wenn es dann zu keiner persönlichen Haftung kommen sollte,wird sein Chef sich dumm stellen,ihn kündigen und ihn "öffentlich " in ein schlechtes Licht stellen,um selber unbefleckt zu bleiben.
                      Und dann hf auf der Jobsuche

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                        pheno postete
                        Den moralischen Aspekt hast du nicht abgedeckt.
                        Wieviele Familienväter/Firmen/Jobs hast du finanziell schon auf dem Gewissen?
                        Das ist "Berufsrisiko". Kunde X will einen gewissen Betrag an Euro sparen bzw. an Mehrgewinn haben. Dazu betreibe ich z.B. Prozessoptimierung, optimiere Produktportfolien (in meinem Fall Immobilien) etc.. ABER: wenn der vom Kunden gewünschte Effekt nur durch Personalabbau erreicht werden kann, dann schlage ich auch das vor, meist im Einklang mit einer von mir vorgeschlagenen Lösung, die darauf hinzielt, weniger Personal für Tätigkeit XY einsetzen zu müssen.
                        Der Erfolg als solcher rechtfertigt gar nichts. Dann wäre auch der Aufseher eines Konzentrationslagers erfolgreich. Natürlich ist Erfolg in der Ökonomie außerordentlich wichtig. Aber er darf nicht zur Norm gemacht werden.
                        Hans Küng: "Erfolg rechtfertigt gar nichts"

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                          Verstehe nicht ganz, warum das hier aus einer so formell-juristischen Sichtweise betrachtet wird. Schon alleine aus dem Grund, weil in diesem konkreten Fall sehr viele Faktoren unbekannt sind und man daher sowieso keine verbindliche Aussage treffen kann.

                          Unklare Punkte sind z.B: Wie "unmöglich" ist der Auftrag? Handelt es sich dabei um eine Fertigstellung zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart und/oder mit einem geringeren Leistungsumfang? Oder ist es etwas ganz Konkretes, bei dem am Ende ein reiner 0%-accomplished FAIL herauskommt? Auch bereits erwähnt wurde die Möglichkeit des Hinzuziehens von externen Mitarbeitern oder des Outsourcings. Es wäre sicher hilfreich, zu wissen, wie der Chef selbst diese Angelegenheit lösen will. Auch die genaue Rolle des Threaderstellers ist schwer einzuschätzen.

                          Um's mal ganz praxisbezogen zu sagen: Es ist meiner Meinung nach unwahrscheinlich, dass es zu einem strafrechtlichen Prozess kommen wird, denn der wird in den meisten Fällen auch dem Kläger wenig bringen. Ebenso würde ich zustimmen, dass die Hauptverantwortung beim Unternehmen selbst bzw. beim Chef liegen wird. Aus diesem Grund kann es sogar entgegen des Tipps von #87 gar nicht so dumm sein, sich schriftlich abzusichern (nicht gegenüber der Justiz, sondern gegenüber der Unternehmensleitung).

                          Aber: Die mit Abstand einfachste und konsequenzärmste Lösung dürfte es sein, einfach noch ein weiteres Mal ein Gespräch mit dem Chef zu suchen und ihn zu fragen, wie er sich die Lösung vorstelllt und ggf. mitzuteilen, dass man selbst sich weigert, sich als technischer Berater zur Umsetzbarkeit zu äußern. Damit ist man selbst aus dem Schneider, ohne dem Auftrag in irgendeiner Form zu schaden. Selbst ein "geldgieriger" Chef wird wohl kaum einen Mitarbeiter zum Lügen nötigen.

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                            am besagten tag krank machen!

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                              KaerligheD postete
                              pheno postete
                              Den moralischen Aspekt hast du nicht abgedeckt.
                              Wieviele Familienväter/Firmen/Jobs hast du finanziell schon auf dem Gewissen?
                              Das ist "Berufsrisiko". Kunde X will einen gewissen Betrag an Euro sparen bzw. an Mehrgewinn haben. Dazu betreibe ich z.B. Prozessoptimierung, optimiere Produktportfolien (in meinem Fall Immobilien) etc.. ABER: wenn der vom Kunden gewünschte Effekt nur durch Personalabbau erreicht werden kann, dann schlage ich auch das vor, meist im Einklang mit einer von mir vorgeschlagenen Lösung, die darauf hinzielt, weniger Personal für Tätigkeit XY einsetzen zu müssen.
                              Der Erfolg als solcher rechtfertigt gar nichts. Dann wäre auch der Aufseher eines Konzentrationslagers erfolgreich. Natürlich ist Erfolg in der Ökonomie außerordentlich wichtig. Aber er darf nicht zur Norm gemacht werden.
                              Hans Küng: "Erfolg rechtfertigt gar nichts"
                              Schön und gut, aber solange der Kunde seinen gewünschten Effekt erzielt sieht und mich daher fürstlich entlohnt, stelle ich mir diese Frage nicht. Wenn ich schon meine scheiß Seele verkaufe, dann will ich auch was dafür sehen, und das tue ich. Sorry, but true story.

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                                pheno postete
                                KaerligheD postete
                                pheno postete
                                Den moralischen Aspekt hast du nicht abgedeckt.
                                Wieviele Familienväter/Firmen/Jobs hast du finanziell schon auf dem Gewissen?
                                Das ist "Berufsrisiko". Kunde X will einen gewissen Betrag an Euro sparen bzw. an Mehrgewinn haben. Dazu betreibe ich z.B. Prozessoptimierung, optimiere Produktportfolien (in meinem Fall Immobilien) etc.. ABER: wenn der vom Kunden gewünschte Effekt nur durch Personalabbau erreicht werden kann, dann schlage ich auch das vor, meist im Einklang mit einer von mir vorgeschlagenen Lösung, die darauf hinzielt, weniger Personal für Tätigkeit XY einsetzen zu müssen.
                                Der Erfolg als solcher rechtfertigt gar nichts. Dann wäre auch der Aufseher eines Konzentrationslagers erfolgreich. Natürlich ist Erfolg in der Ökonomie außerordentlich wichtig. Aber er darf nicht zur Norm gemacht werden.
                                Hans Küng: "Erfolg rechtfertigt gar nichts"
                                Schön und gut, aber solange der Kunde seinen gewünschten Effekt erzielt sieht und mich daher fürstlich entlohnt, stelle ich mir diese Frage nicht. Wenn ich schon meine scheiß Seele verkaufe, dann will ich auch was dafür sehen, und das tue ich. Sorry, but true story.
                                Wenigstens hast du die Eier und stehst dazu.
                                Leute wie du sind Schuld am Scheitern unserer Gesellschaft. Auch wenn ich davon ausgehe, dass du (noch) ein ganz kleiner Fisch im großen Teich bist.
                                Moralvorstellungen und Gewissen verkaufen, das kann langfristig nicht funktionieren.
                                Denk nächstes Mal, wenn du einen Familienvater oder eine alleinerziehende Mutter aus ihrem Job buxierst, einfach an den KZ-Aufseher. Der hat auch ordentlich Geld für seine Tätigkeit bekommen.
                                Sad story, bro.

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