So Jetzt mal (ohne alle stumpfsinnigen Beiträge gelesen zu haben) die rechtliche Lage, basiernend auf #1 Post:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, ...
Also der Tatbestand eines Betruges (vereinfacht: Ihr bekommt Geld, weil ihr gelogen habt) ist schonmal erfüllt.
Mit Pech ist es sogar ein besonders schwerer Fall, da ihr als Unternehmen (wenn ihr es öfters macht) ggf. eine Bande seid die "sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat".
Darüberhinaus kann es in der Wirtschaft sein, dass der Geschädigte einen "Vermögensverlust großen Ausmaßes" erleidet, was auch einen besonders schweren Fall bedeutet. Dadurch können diese Personen in "wirtschaftliche Not" gelanden, also auch ein besonders schwerer Fall.
Ganz wichtig: Auch wenn das Geschäft nicht abgeschlossen wird, ist der Versuch strafbar.
Da es nicht dein Plan zum Betrug ist sondern der deines Chefs, kannst du dich in jedem Falle der Beihilfe.
Beihilfe begehst du mit jeder wissentlichen Handlung, die "geeignet ist, die Haupttat zu fördern".
Nach § 27 I StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Das gilt auch für die Beihilfe beim Betrugsversuch.
FAZIT: Geh zum Anwalt Junge. Wenn der Betrogene klagt, hast du ein Problem...
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, ...
Also der Tatbestand eines Betruges (vereinfacht: Ihr bekommt Geld, weil ihr gelogen habt) ist schonmal erfüllt.
Mit Pech ist es sogar ein besonders schwerer Fall, da ihr als Unternehmen (wenn ihr es öfters macht) ggf. eine Bande seid die "sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat".
Darüberhinaus kann es in der Wirtschaft sein, dass der Geschädigte einen "Vermögensverlust großen Ausmaßes" erleidet, was auch einen besonders schweren Fall bedeutet. Dadurch können diese Personen in "wirtschaftliche Not" gelanden, also auch ein besonders schwerer Fall.
Ganz wichtig: Auch wenn das Geschäft nicht abgeschlossen wird, ist der Versuch strafbar.
Da es nicht dein Plan zum Betrug ist sondern der deines Chefs, kannst du dich in jedem Falle der Beihilfe.
Beihilfe begehst du mit jeder wissentlichen Handlung, die "geeignet ist, die Haupttat zu fördern".
Nach § 27 I StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Das gilt auch für die Beihilfe beim Betrugsversuch.
FAZIT: Geh zum Anwalt Junge. Wenn der Betrogene klagt, hast du ein Problem...
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