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    Schweigepflicht

    Hallo Leute,

    ich habe gerade eine Diskussion auf der Arbeit und zwar über Ärztliche Schweigepflicht. Der Fall:
    Am Freitag hatte mein Bruder von einer Freundin (Krankenschwester) erfahren, dass die Mutter seiner Ex-Freundin Lungenkrebs hat.

    Meiner Meinung nach, darf die Freundin dass nicht meinem Bruder sagen, da es unter die Schweigepflicht fällt. Klar ist sie nicht die Ärztin, aber das sind doch vertrauliche Daten?

    Vielen Dank für die Hilfe.


    #2
    sie darf es nicht sagen.

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      #3
      yo is verdraulich, auch krankenschwerstern unterzeichnen ein ding, dass se sowas nich erzaehlen dürfen

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        #4
        musste sogar als zivi in der chirurgischen ambulanz ne schweigepflichtserklärung unterschreiben.

        fällt ganz klar unter die schweigepflicht also!

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          #5
          eindeutig schweigepflicht verletzt, und was machst du jetzt ausser respektschelle?

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            #6
            Nur Verdacht auf ne Straftat und sowas entbindet von Schweigepflicht.... man muss sich ernsthaft fragen ob du 28 jahre alt bist...

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              #7
              Der Name hat in dem Fall nichts mit der "Stellung" der Person zu tun.
              Verschwiegenheitserklärung gilt auch für den Hausmeister wenn der was aufm Flur aufschnappt.

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                #8
                schweigepflicht is schweigepflicht, was gibts da zu diskutieren?

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                  #9
                  Godfather postete
                  schweigepflicht is schweigepflicht, was gibts da zu diskutieren?

                  This!

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                    #10
                    bsp:
                    GDSG NRW § 5 Ubermittlung, Zweckbindung

                    interessant wird es auch deshalb, weil die weitergabe der daten einen verstoß gegen §203 StGB "Verletzung von Privatgeheimnissen" und somit die erfüllung eines Straftatbestands darstellt

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                      #11
                      woher willst du denn wissen das sie es als erste erzählt hat? evtl hat die mutter deiner freundin es so oder so schon weiter erzählt usw

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                        #12
                        Also erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Bis auf so geistreichen Dünfpiff von Dee, waren ja gute Antworten dabei.

                        Ich weiß es daher, weil ich dabei war. Mein Bruder hat es mir gleich erzählt.

                        Und nochmal an Dee, ich weiß wirklich nicht was das mit dem Alter zu tun haben soll, da ich
                        1. geschrieben habe es handelt sich um Ärztliche Schweigepflicht
                        2. ich mich eben vergewissern wollte


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                          #13
                          was sind nun die konsequenzen, nachdem du dich vergwissert hast?

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                            #14
                            er ist ien stück weiser geworden

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                              #15
                              Nichts. Mein Bruder hätte es so oder so erfahren. Ich hatte eben nur mit einem Arbeitskollegen diskutiert, der übrigens 4 Jahre älter ist und der Meinung wäre, es würde nicht unter die Ärztliche Schweigepflicht fallen.

                              Wenn man sich mit dem Thema nicht beschäftigt, woher sollte man auch die genaue Definition haben. Und vorallem wann diese greift.

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