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Praxisgebühr für Krankenhaus

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    Praxisgebühr für Krankenhaus

    Zahlungsaufforderung
    Entrichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung (sog. Notfallgebühr)
    Sehr geehrte/r Herr...
    Für die von Ihnen in Anspruch genommenen ärztlichen / psychotherapeutischen Leistungen am ... haben sie nach §§ 28, 61 Satz 2 SGB-V gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10,00 € noch nicht entrichtet.
    Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Betrag nicht um zusätzliches Arzthonorar handelt, sondern um eine Gebühr, die an die Krankenkasse weitergegeben werden muss!
    Ich muss sie daher auffordern, den fälligen Betrag (zuzüglich Porto*) in Höhe von Insgesamt 10,00 € (10,55 € bei Zusendung der Quittung) innerhalb der nächsten 10 Tage auf mein Konto bei der ...... zu überweisen oder bar in meiner Praxis zu hinterlegen. Im Falle einer Banküberweisung geben sie bitte Verwendungszweck: Versichertennummer etc. an.

    Habe gerade son Wisch bekommen und wollte fragen ob ich was Zahlen muss obwohl ich Praxisgebühr für das Quartal schon bezahlt habe?
    Hab nen Bänderriss und kann nichma einfach so hingehen, tel. is grad unbesetzt.
    Könnte ich mir also beim Hausarzt (Quittung obv. da) ne Überweisung fürs KH holen und damit wäre das gerizt?

    td;:
    Soll Praxisgebühr fürs KH zahlen, obwohl ich die schon fürs Quartal bezahlt habe.
    Reicht ne Überweisung vom Hausarzt`?

    #2
    normal klaerrt ueberweisung
    e:sonst das ganze kh wegcocken

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      #3
      Man muss doch jedes Jahr bis zu 240€ für Krankenhausaufenthalte zahlen, oder? 10€ pro Tag. Ist es vielleicht das?

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        #4
        shizzn postete
        normal klaerrt ueberweisung
        e:sonst das ganze kh wegcocken
        eig wollte ich die 8/10 sprechstundenhilfe mit ner adlerfalle locken und dann wämsen, aber leider hab ich nich das nötige verdraun beim falkner, der mir einen adler besorgen könnte. meinste, hirschkäfer geht auch?

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          #5
          SnZ postete
          Man muss doch jedes Jahr bis zu 240€ für Krankenhausaufenthalte zahlen, oder? 10€ pro Tag. Ist es vielleicht das?
          also so wie ich wikipedia verstanden habe, fällt praxisgebühr und notfallgebühr nicht zusammen, aber ob ich mit ner nachträglichen überweisung doch nix bezahlen muss werde ich dann wohl mal morgen beim dr. holiday meines verdrauns erfahren.

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            #6
            quittung von praxisgebuehr sollte reichen

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              #7
              musste ich auch machen. Steht doch da: NOTFALLGEBÜHR

              du hattest keinen Termin und musst deshalb 10€ blechen. so ists im leben.
              Zur Sicherheit ruf doch einfach bei der Krankenkasse an?!

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                #8
                p4rc van Bommel postete
                musste ich auch machen. Steht doch da: NOTFALLGEBÜHR

                du hattest keinen Termin und musst deshalb 10€ blechen. so ists im leben.
                Zur Sicherheit ruf doch einfach bei der Krankenkasse an?!
                danke fürn tipp, bin ich nich drauf gekommen.

                also notfallgebühr hat nix mit der praxisgebühr zu tun sondern hängt von den daten (nachts, we) der einlieferungen ab und ist 1x im monat zulässig.
                bei mir wars freitags 23h

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                  #9
                  hatte das selbe problem letztens auch. war im krankenhaus und musste 10€ zahlen. 2-3wochen später z um arzt, quittung vorgezeigt... meinten die in der arztpraxis, dass man fürs krankenhaus extra zahlen muss.

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                    #10
                    Abgesehen davon hat man als gesetzlich Versicherter sowieso 10€/Tag zu zahlen bei stationärem Aufentalten...

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                      #11
                      phess90 postete
                      Zahlungsaufforderung
                      [b]...ärztlichen / psychotherapeutischen Leistungen...
                      hihi

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                        #12
                        The Terminator postete
                        Abgesehen davon hat man als gesetzlich Versicherter sowieso 10€/Tag zu zahlen bei stationärem Aufentalten...
                        ja, aber ich war ja nicht stationär.
                        bin hingefahren worden, da todeshobbitklumpfuß.
                        röntgen, assistenzärztin t0desfail von wegen was mit knochen, müsse zum chefarzt (der nat. nich da war), vorsorglich gips und bin dann nach hause.nächsten tag gipskontrolle und jetzt dann halt nachsorgeuntersuchung und laufschiene bekommen.

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                          #13
                          notdienste sind eine eigene behandlungsklasse, d.h. eine überweisung von einem niedergelassenem arzt wird dir nichts helfen.

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                            #14
                            nik postete
                            notdienste sind eine eigene behandlungsklasse, d.h. eine überweisung von einem niedergelassenem arzt wird dir nichts helfen.
                            musste wohl bezahlen br0!

                            btw

                            les nur noch überall "wegcocken" wasn wort ey :D

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                              #15
                              is die notfallgebühr, die du wohl zahlen musst. hat nix mit der 10€ praxisgebühr zu tun! ;)

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