Hey juristmore!
Folgender Sachverhalt:
Wir sind zu 8. im Urlaub an der Ostsee, aufgeteilt in zwei 4rer Bungalows. Gestern Nacht ist durch eigenes Verschulden in einem der Bungalows ein Glastisch zu Bruch gegangen.
Wie verhält man sich nun am richtig bzw. wie sollte es normalerweise nach Meldung des Schadens laufen?
Läuft das über eine Versicherung oder schickt der Betreiber der Urlaubsanlage lediglich eine Rechnung?
Wie gehen wir sicher dass der Schadenswert korrekt ermittelt wird?
Dank euch!
Folgender Sachverhalt:
Wir sind zu 8. im Urlaub an der Ostsee, aufgeteilt in zwei 4rer Bungalows. Gestern Nacht ist durch eigenes Verschulden in einem der Bungalows ein Glastisch zu Bruch gegangen.
Wie verhält man sich nun am richtig bzw. wie sollte es normalerweise nach Meldung des Schadens laufen?
Läuft das über eine Versicherung oder schickt der Betreiber der Urlaubsanlage lediglich eine Rechnung?
Wie gehen wir sicher dass der Schadenswert korrekt ermittelt wird?
Dank euch!
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