Moin, ich hab mir vor nem Monate nen Gebrauchtwagen zugelegt, bei dem ich nach einigen tagen feststellen musste, dass der cd-player nicht ganz richtig läuft.
Nach Einlegen einer CD hat er selbige nämlich "gefressen", also nicht mehr ausgespuckt. Alle Versuche, die CD wieder rauszuholen schlugen fehl. Erst nach ein paar Tagen (war zu dem Zeitpunkt mit dem Auto im urlaub) kam sie wie durch ein Wunder nach rumdrücken auf irgendwelchen knöpfen wieder raus.
Genau dies ist mir gestern wieder passiert: Beim Auswerfen der CD gibt es einen "ERROR CD". Ich hab keine Lust mehr, jetzt und in Zukunft das Ausspucken der CD dem Zufall zu überlassen und frage daher:
Kann ich in diesem speziellen Fall zum Händler fahren und das Autoradio mit Berufung auf die Garantie "reklamieren" und Reperatur/Ersatz fordern ? Wenn ja, würde er sich wohl darauf einlassen einfach ein anderes Radio meiner Wahl einzubaun welches ich mitbringe?
tl;dr: Wird ein halbdefektes Autoradio bzw. CD-Player in der 1jährigen Händlergarntie berücksichtigt?
Nach Einlegen einer CD hat er selbige nämlich "gefressen", also nicht mehr ausgespuckt. Alle Versuche, die CD wieder rauszuholen schlugen fehl. Erst nach ein paar Tagen (war zu dem Zeitpunkt mit dem Auto im urlaub) kam sie wie durch ein Wunder nach rumdrücken auf irgendwelchen knöpfen wieder raus.
Genau dies ist mir gestern wieder passiert: Beim Auswerfen der CD gibt es einen "ERROR CD". Ich hab keine Lust mehr, jetzt und in Zukunft das Ausspucken der CD dem Zufall zu überlassen und frage daher:
Kann ich in diesem speziellen Fall zum Händler fahren und das Autoradio mit Berufung auf die Garantie "reklamieren" und Reperatur/Ersatz fordern ? Wenn ja, würde er sich wohl darauf einlassen einfach ein anderes Radio meiner Wahl einzubaun welches ich mitbringe?
tl;dr: Wird ein halbdefektes Autoradio bzw. CD-Player in der 1jährigen Händlergarntie berücksichtigt?
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