yo rm-rechtsabteilung!
arbeite zur zeit bisschen feriengeld an, 3 wochen. im arbeitsvertrag steht dass urlaub wie im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist.
Da an diesem Wochenende aber ein festival is (jaaaah rocco.) und ich körperlich anstrengende frühschicht habe, würd ich gern diesen freitag frei machen. jetz will ich wissen: muss der cheffe mich vllt sogar gewähren lassen, wegen der gesetzeslage? oder bin ich auf seine gnade angewiesen? vllt hat jemand ja schonma so nen fall gehabt..
TL;DR : 3 wochen ferienjob, kann ich 1 tag urlaub machen^^?
arbeite zur zeit bisschen feriengeld an, 3 wochen. im arbeitsvertrag steht dass urlaub wie im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist.
Da an diesem Wochenende aber ein festival is (jaaaah rocco.) und ich körperlich anstrengende frühschicht habe, würd ich gern diesen freitag frei machen. jetz will ich wissen: muss der cheffe mich vllt sogar gewähren lassen, wegen der gesetzeslage? oder bin ich auf seine gnade angewiesen? vllt hat jemand ja schonma so nen fall gehabt..
TL;DR : 3 wochen ferienjob, kann ich 1 tag urlaub machen^^?
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