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    #31
    Silent-Bob postete
    für azubis gelten auch in der Probezeit andere Regeln .... ganz zu schweigen davon, dass diese sogar entfallen kann, wenn man z.B. vorher schon länger in diesem Betrieb gearbeitet hat ... aber hey ich denke die Comments kommen nur von Leuten die als Arbeitsrechtlecer unterwegs sind ....
    ähm, nein.

    Während der Probezeit - maximal den ersten vier Monaten der Ausbildung - kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und fristlos jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da es keine Frist einzuhalten gilt, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, der in der Kündigung angegeben ist. Gegen eine Kündigung vor der Ausbildung oder in der Probezeit kannst du nichts tun, es sei denn, für dich gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Besonderen Kündigungsschutz haben Schwangere, Schwerbehinderte und Mitglieder der Jugendvertretung.

    ;)

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      #32
      wie schon gesagt wurde sprache lernen und pokern

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        #33
        geh am besten in frührente..!

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