Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mindert Alkoholeinfluss das Strafmaß?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mindert Alkoholeinfluss das Strafmaß?

    Hey RM,

    wir haben gerade im Teamspeak ein wenig diskutiert und sind auf die Frage gekommen ob der Einfluss von Alkohol das Strafmaß mindert? Wird aus Mord dann sowas wie fahrlässige Tötung oder so? Habe leider keinerlei Ahnung davon und brauche deswegen ein paar Experten, davon gibts ja hier genug auf RM =D

    Vielen Dank im voraus!

    #2
    Ja natürlich. Wenn du unter Drogen stehst wird das natürlich berücksichtigt.

    Kommentar


      #3
      ja.

      Kommentar


        #4
        jop

        Kommentar


          #5
          auf jeden fall!

          Kommentar


            #6
            siehe tatbestand "vollrausch"

            Kommentar


              #7
              auch wenn dem so ist, bin ich der Meinung das es nicht berücksichtig werden sollte.
              Wer Alkohol trinkt, sollte auch die volle Konsequenzen dafür tragen.

              Kommentar


                #8
                Speedy postete
                auch wenn dem so ist, bin ich der Meinung das es nicht berücksichtig werden sollte.
                Wer Alkohol trinkt, sollte auch die volle Konsequenzen dafür tragen.
                true dat

                Kommentar


                  #9
                  Flaming Moe postete
                  Ja natürlich. Wenn du unter Drogen stehst wird das natürlich berücksichtigt.
                  stimmt.

                  Kommentar


                    #10
                    Klar wenn du Besoffen und Vollgedröhnt mit einem Bus in eine Menschenmasse fährst, und danach noch mit einem Panzer schiessend durch die Stadt knallst und dabei auch noch unmengen an Menschen umbringst - kannst davon ausgehen das du nur 1 Jahr auf Bewährung bekommst weil du ja absolut nicht zurechnungsfähig warst.

                    Kommentar


                      #11
                      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,260068,00.html
                      kannst unbesorgt rapeN br0

                      Kommentar


                        #12
                        Speedy postete
                        auch wenn dem so ist, bin ich der Meinung das es nicht berücksichtig werden sollte.
                        Wer Alkohol trinkt, sollte auch die volle Konsequenzen dafür tragen.
                        seh ich auch so.

                        ist doch totaler schwachsinn, dass sich das strafmaß mindert.
                        immerhin entscheided man selbst, ob man trinkt/drogen nimmt oder nicht und jedem sollte die auswirkung bekannt sein.

                        Kommentar


                          #13
                          strafmaß wird gemildert. §§ 20, 21, 49 Abs. 1 StGB


                          //e: das ist nicht der fall, wenn man vorsätzlich drogen konsumiert um bspw. seine hemmschwelle zu einem mord runterzuregeln. gibt dazu eine juristische figur, dir mir grad entfallen ist (cheers!). sollte auch ein bt-problem sein, mit dem ich mich noch nicht befassen durfte.

                          Kommentar


                            #14
                            was hast du vor TE ?

                            Kommentar


                              #15
                              leider ja, was ich für total falsch halte

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X