du weißt doch was du ungefähr arbeiten willst. also wende dich direkt an die firmen die dir dazu einfallen bzw. die du im internet findest (nicht über agenturen).
wie dumm das system btw ist. bei uns in österreich gibts das nicht.
"Nach § 421g SGB III haben in Deutschland Bezieher von Arbeitslosengeld einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (bei Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine Ermessensentscheidung nach § 16 Absatz 2 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III), die innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 2 Monate (ab 1. Januar 2011 sechs Wochen - was auch bis 31. Dezember 2007 galt) arbeitslos gemeldet sind und Leistungen (Arbeitslosengeld I oder II) beziehen."
krank eigentlich. o0
wie dumm das system btw ist. bei uns in österreich gibts das nicht.
"Nach § 421g SGB III haben in Deutschland Bezieher von Arbeitslosengeld einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (bei Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine Ermessensentscheidung nach § 16 Absatz 2 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III), die innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 2 Monate (ab 1. Januar 2011 sechs Wochen - was auch bis 31. Dezember 2007 galt) arbeitslos gemeldet sind und Leistungen (Arbeitslosengeld I oder II) beziehen."
krank eigentlich. o0
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