Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo studieren Elternsache?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    shizzn postete
    nomonsta postete
    wenn du deine elern verklagen willst. bitte.
    lies halt..

    Kommentar


      #17
      Talanthalos postete
      shizzn postete
      nomonsta postete
      wenn du deine elern verklagen willst. bitte.
      lies halt..
      hans halt..

      Kommentar


        #18
        wenn seine eltern ihn finanzieren ist das eine moralische frage, ob und was sie bestimmen dürfen, aber rechtlich haben sie nichts zu sagen.

        Kommentar


          #19
          Charlie H. postete
          über 18 ist es wayne und die eltern haben nichts mehr zu melden.

          ...selbst wenn die eltern einen während des studiums nicht finanziell unterstützen wollen, dann kann man es per "düsseldorfer tabelle" einklagen.
          (sofern ein einkommen da ist - ansonsten bafög)
          geht glaub ich bis 800 euro
          was geht bis 800€?

          Kommentar


            #20
            Carrot postete
            Charlie H. postete
            über 18 ist es wayne und die eltern haben nichts mehr zu melden.

            ...selbst wenn die eltern einen während des studiums nicht finanziell unterstützen wollen, dann kann man es per "düsseldorfer tabelle" einklagen.
            (sofern ein einkommen da ist - ansonsten bafög)
            geht glaub ich bis 800 euro
            was geht bis 800€?
            ich nehme mal an er bezieht sich auf den unterhalt laut düsseldorfer tabelle. allerdings bekommt man als student mit eigenem wohnsitz einen festbetrag (afaik 640 € zur zeit) und wird nicht laut düsseldorfer tabelle eingestuft.

            Kommentar


              #21
              ohlol 640€....wenn ~250 euro für wohnung draufgehen (falls z.B. wg) hat man für den restlichen monat noch 390€??? glaub bei so viel kohle würd ich leben wie gott in frankreich

              Kommentar


                #22
                eiskalt postete
                cr8 postete
                Das "Kind" hat sofern es schon 18 ist, das Recht auf Entscheidungsfreiheit. Dh wenn er weiter weg studieren möchte, kann er das auch. Jedoch ist der Unterhalt durch die Eltern nicht verpflichtend, da wenn du 18 bist auch eigenständig bist. Jedoch gibts dazu ja Baffög.
                wenn über 18 dann so
                ham eltern nicht unterhaltspflicht bis 25? jedenfalls bei studenten?!

                Kommentar


                  #23
                  390€ ist nicht viel wenn man ne eigene bude hat

                  Kommentar


                    #24
                    vorallem 390€, wo nur die miete drin ist. evtl. nk?
                    essen, trinken, tel/inet etc etc.

                    aber manche beziehen ja auch kindergeld oder extras von mama+papa

                    Kommentar


                      #25
                      Lol @ Düsseldorfer Tabelle.. Darin werden 270€ für Warmmiete angesetzt.. Aha :X.

                      Kommentar


                        #26
                        shizzn postete
                        Ahoi Matrosen,

                        gestern ne Diskussion mit Kollegen gehabt, wie die Rechtslage bei folgender Situation aussieht:
                        Kind will studieren und sucht sich Uni in grosser Entfernung aus, sagen wir 300km weit weg von zuhause. Die eltern sagen nun, sie moechten nicht dass das Kind auszieht, da es auch eine Zusage bei einer weniger weit entfernten Uni hat. Koennen nun die Eltern entscheiden dass ihr Kind an der naeheren Uni studieren muss und bei ihnen wohnt oder hat das Kind das recht auf die entferntere Uni und Unterhalt der Eltern bei eigenenr Wohnung?
                        wenn man seine eltern nicht selber erziehen kann ist dein kollege wohl ein opfer.

                        Kommentar


                          #27
                          funkfuchs postete
                          kind entscheidet selber.
                          jeder student hat einen finanziellen bedarf, der durch die elten/bafög gedeckt werden muss. verdienen die eltern genug um diesen bedarf voll zu leisten, kriegt der student kein bafög. weigern sich die eltern zu zahlen (aus welchem grund auch immer) kann der student einen sogenannten "antrag auf vorausleistung" stellen (und verklagt damit seine eltern über das jeweilige bundesland). nach so nem antrag entrichtet das bundesland dann die unterhaltskosten, die eigentlich die eltern tragen müssten, womit man halt elternunabhängig ist. so n antrag hats aber in sich, da du wie schon erwähnt gegen deine eltern klagen würdest. sollte also nur die notbremse sein :)
                          so und nicht anerds :)

                          Kommentar


                            #28
                            wenn das kind sich alles selbst zahlt kanns machen was will! sofern die eltern das zahlen hat er pech denn die werden kaum geld nachschiessen

                            Kommentar


                              #29
                              gf.AUA-Tossi postete
                              wenn das kind sich alles selbst zahlt kanns machen was will! sofern die eltern das zahlen hat er pech denn die werden kaum geld nachschiessen
                              :D... Genau.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X