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Charlie H. postete
über 18 ist es wayne und die eltern haben nichts mehr zu melden.
...selbst wenn die eltern einen während des studiums nicht finanziell unterstützen wollen, dann kann man es per "düsseldorfer tabelle" einklagen.
(sofern ein einkommen da ist - ansonsten bafög)
geht glaub ich bis 800 euro
Charlie H. postete
über 18 ist es wayne und die eltern haben nichts mehr zu melden.
...selbst wenn die eltern einen während des studiums nicht finanziell unterstützen wollen, dann kann man es per "düsseldorfer tabelle" einklagen.
(sofern ein einkommen da ist - ansonsten bafög)
geht glaub ich bis 800 euro
was geht bis 800?
ich nehme mal an er bezieht sich auf den unterhalt laut düsseldorfer tabelle. allerdings bekommt man als student mit eigenem wohnsitz einen festbetrag (afaik 640 zur zeit) und wird nicht laut düsseldorfer tabelle eingestuft.
ohlol 640....wenn ~250 euro für wohnung draufgehen (falls z.B. wg) hat man für den restlichen monat noch 390??? glaub bei so viel kohle würd ich leben wie gott in frankreich
cr8 postete
Das "Kind" hat sofern es schon 18 ist, das Recht auf Entscheidungsfreiheit. Dh wenn er weiter weg studieren möchte, kann er das auch. Jedoch ist der Unterhalt durch die Eltern nicht verpflichtend, da wenn du 18 bist auch eigenständig bist. Jedoch gibts dazu ja Baffög.
wenn über 18 dann so
ham eltern nicht unterhaltspflicht bis 25? jedenfalls bei studenten?!
gestern ne Diskussion mit Kollegen gehabt, wie die Rechtslage bei folgender Situation aussieht:
Kind will studieren und sucht sich Uni in grosser Entfernung aus, sagen wir 300km weit weg von zuhause. Die eltern sagen nun, sie moechten nicht dass das Kind auszieht, da es auch eine Zusage bei einer weniger weit entfernten Uni hat. Koennen nun die Eltern entscheiden dass ihr Kind an der naeheren Uni studieren muss und bei ihnen wohnt oder hat das Kind das recht auf die entferntere Uni und Unterhalt der Eltern bei eigenenr Wohnung?
wenn man seine eltern nicht selber erziehen kann ist dein kollege wohl ein opfer.
funkfuchs postete
kind entscheidet selber.
jeder student hat einen finanziellen bedarf, der durch die elten/bafög gedeckt werden muss. verdienen die eltern genug um diesen bedarf voll zu leisten, kriegt der student kein bafög. weigern sich die eltern zu zahlen (aus welchem grund auch immer) kann der student einen sogenannten "antrag auf vorausleistung" stellen (und verklagt damit seine eltern über das jeweilige bundesland). nach so nem antrag entrichtet das bundesland dann die unterhaltskosten, die eigentlich die eltern tragen müssten, womit man halt elternunabhängig ist. so n antrag hats aber in sich, da du wie schon erwähnt gegen deine eltern klagen würdest. sollte also nur die notbremse sein :)
gf.AUA-Tossi postete
wenn das kind sich alles selbst zahlt kanns machen was will! sofern die eltern das zahlen hat er pech denn die werden kaum geld nachschiessen
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