Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo studieren Elternsache?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo studieren Elternsache?

    Ahoi Matrosen,

    gestern ne Diskussion mit Kollegen gehabt, wie die Rechtslage bei folgender Situation aussieht:
    Kind will studieren und sucht sich Uni in grosser Entfernung aus, sagen wir 300km weit weg von zuhause. Die eltern sagen nun, sie moechten nicht dass das Kind auszieht, da es auch eine Zusage bei einer weniger weit entfernten Uni hat. Koennen nun die Eltern entscheiden dass ihr Kind an der naeheren Uni studieren muss und bei ihnen wohnt oder hat das Kind das recht auf die entferntere Uni und Unterhalt der Eltern bei eigenenr Wohnung?

    #2
    Das "Kind" hat sofern es schon 18 ist, das Recht auf Entscheidungsfreiheit. Dh wenn er weiter weg studieren möchte, kann er das auch. Jedoch ist der Unterhalt durch die Eltern nicht verpflichtend, da wenn du 18 bist auch eigenständig bist. Jedoch gibts dazu ja Baffög.

    Kommentar


      #3
      Wie alt ist denn das "kind"?

      Kommentar


        #4
        ich hab keine ahnung

        Kommentar


          #5
          2teres

          Kommentar


            #6
            cr8 postete
            Das "Kind" hat sofern es schon 18 ist, das Recht auf Entscheidungsfreiheit. Dh wenn er weiter weg studieren möchte, kann er das auch. Jedoch ist der Unterhalt durch die Eltern nicht verpflichtend, da wenn du 18 bist auch eigenständig bist. Jedoch gibts dazu ja Baffög.
            wenn über 18 dann so

            Kommentar


              #7
              Aber da RM kann auch sein das erst 12 und schon am studieren, dann Sache der Eltern :)

              Kommentar


                #8
                kind entscheidet selber.
                jeder student hat einen finanziellen bedarf, der durch die elten/bafög gedeckt werden muss. verdienen die eltern genug um diesen bedarf voll zu leisten, kriegt der student kein bafög. weigern sich die eltern zu zahlen (aus welchem grund auch immer) kann der student einen sogenannten "antrag auf vorausleistung" stellen (und verklagt damit seine eltern über das jeweilige bundesland). nach so nem antrag entrichtet das bundesland dann die unterhaltskosten, die eigentlich die eltern tragen müssten, womit man halt elternunabhängig ist. so n antrag hats aber in sich, da du wie schon erwähnt gegen deine eltern klagen würdest. sollte also nur die notbremse sein :)

                Kommentar


                  #9
                  über 18 ist es wayne und die eltern haben nichts mehr zu melden.

                  ...selbst wenn die eltern einen während des studiums nicht finanziell unterstützen wollen, dann kann man es per "düsseldorfer tabelle" einklagen.
                  (sofern ein einkommen da ist - ansonsten bafög)
                  geht glaub ich bis 800 euro

                  Kommentar


                    #10
                    ü18 kann selbst entscheiden, aber er muss natürlich im Hinterkopf behalten, dass Eltern evtl sein Studienleben finanzieren bzw mitfinanzieren (Miete, etc). Und wenn er sich gegen das Anliegen der Eltern entscheidet, wenn es ihnen denn wirklich so wichtig is, auch evtl Streitigkeiten hervorrufen kann.

                    Mach eine Pro-Contra Übersicht und erklärs deinen Eltern wieso du das unbedingt willst. Wird schon hinhauen

                    Kommentar


                      #11
                      wa wa wa wa wa

                      wie als ob die eltern da was mitzuentscheiden hätten :D

                      ich glaub sogar das ein Kind (

                      Kommentar


                        #12
                        Danke schonmal, hab ich mir auch so gedacht. Wir sind von aelter als 18 ausgegangen. Und nein um mich geht ers nicht , nen Kollege meiknte nur dsass die eltern noch sooo viel zu sagen haetten wenns um ausbildung der kinder geht.

                        Kommentar


                          #13
                          Kollege hat aufjedenfall scheiße gelabert. Zumindest rechtlich gesehen.

                          Kommentar


                            #14
                            wenn du deine elern verklagen willst. bitte.

                            Kommentar


                              #15
                              nomonsta postete
                              wenn du deine elern verklagen willst. bitte.
                              les halt..

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X