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Aber der Pinguin hat nicht ganz recht. Eine Kündigung muss auch nicht bestätigt werden, ist ne einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. unabhängig von der Reaktion des Empfängers, sie muss ihm lediglich zugehen.
Der Widerruf ist auch per Mail oder Fax möglich, nur telefonisch nicht, deshalb dürfen in den Widerrufsbelehrungen auch nie die Telefonnummern mit angegeben werden, weil damit suggeriert werden könnte, dass der Widerruf auch telefonisch abgegeben werden kann.
Dann empfehle ich Dir, meinen Post von vorher nochmal genau zu lesen, denn da steht bereits drin, dass der Widerruf per Mail oder Fax rechtswirksam ist, es kommt für die Wirksamkeit des Widerrufs auf die Bestätigung überhaupt nicht an. Sie erleichtert lediglich im Streitfall die Beweisführung, dass Du widerrufen hast, und da ist es scheissegal, ob das in Briefform, als Mail oder auf den Arsch tätowiert ist.
bratgeraeusche postete
ja danke, aber es juckt mich halt einen scheiss, ob ne kündigung oder nen widerruf bestätigt werden muss oder nicht.
es geht darum ob diese bestätigung, UND SEI SIE AUCH NOCH SO FREIWILLIG, in digitaler form rechtswirksamkeit besitzt.
Damit stimmt er im Endeffekt zu, dass er sie erhalten hat. Also ja(auch wenns unnötig ist).
Wenn du auch noch nachweisen kannst, dass du den Widerruf abgeschickt hast. Reicht das in der Regel auch vollkommen aus.
Koi postete
Der Widerruf ist auch per Mail oder Fax möglich, nur telefonisch nicht, deshalb dürfen in den Widerrufsbelehrungen auch nie die Telefonnummern mit angegeben werden, weil damit suggeriert werden könnte, dass der Widerruf auch telefonisch abgegeben werden kann.
Koi postete
Der Widerruf ist auch per Mail oder Fax möglich, nur telefonisch nicht, deshalb dürfen in den Widerrufsbelehrungen auch nie die Telefonnummern mit angegeben werden, weil damit suggeriert werden könnte, dass der Widerruf auch telefonisch abgegeben werden kann.
Aus gegebenem Anlass (Klausur :/) hab ich eben mal in meinem Rechts Skript gekramt und folgendes gefunden:
Ausnahme der Bindungswirkung des Angebots
Beispiel:
A trägt B schriftlich einen Vertrag an (12.12.)
Das Schreiben würde B am 14.12. erreichen
Am 13.12. reut es A
Er kann nun per Telefon oder Fax vorher widerrufen
Oder einen widerrufenden Brief verschicken, der ebenfalls am 14.12. eintrifft, also zeitgleich
Fehler im Skript oder bei euch?
Edit: Oder geht es nur, wenn in den Widerrufsbelehrungen gesagt wird, dass der Widerruf auch telefonisch möglich ist?
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