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Widerruf - Juristen Leinen los

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    Widerruf - Juristen Leinen los

    1) ich widerrufe per mail

    2) bekomme widerrufsbestätigung per mail

    frage: ist eine widerrufsbestätigung per mail rechtswirksam?

    #2
    ahja und frage2: kann ich sie zwingen mir die bestätigung schriftlich zukommen zu lassen?

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      #3
      Einen Widerruf muss man nicht bestätigen.
      Lediglich eine Kündigung.
      Ein Widerruf per mail ist möglich.

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        #4
        paparatzi postete
        Einen Widerruf muss man nicht bestätigen.
        Lediglich eine Kündigung.
        Ein Widerruf per mail ist möglich.
        der pinguin hat gesprochen!

        Kommentar


          #5
          paparatzi postete
          Einen Widerruf muss man nicht bestätigen.
          Lediglich eine Kündigung.
          Ein Widerruf per mail ist möglich.
          das witzige daran ist, dass du denkst, du hättest meine frage beantwortet

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            #6
            Aber der Pinguin hat nicht ganz recht. Eine Kündigung muss auch nicht bestätigt werden, ist ne einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. unabhängig von der Reaktion des Empfängers, sie muss ihm lediglich zugehen.

            Der Widerruf ist auch per Mail oder Fax möglich, nur telefonisch nicht, deshalb dürfen in den Widerrufsbelehrungen auch nie die Telefonnummern mit angegeben werden, weil damit suggeriert werden könnte, dass der Widerruf auch telefonisch abgegeben werden kann.

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              #7
              ja danke, aber es juckt mich halt einen scheiss, ob ne kündigung oder nen widerruf bestätigt werden muss oder nicht.

              es geht darum ob diese bestätigung, UND SEI SIE AUCH NOCH SO FREIWILLIG, in digitaler form rechtswirksamkeit besitzt.

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                #8
                Dann empfehle ich Dir, meinen Post von vorher nochmal genau zu lesen, denn da steht bereits drin, dass der Widerruf per Mail oder Fax rechtswirksam ist, es kommt für die Wirksamkeit des Widerrufs auf die Bestätigung überhaupt nicht an. Sie erleichtert lediglich im Streitfall die Beweisführung, dass Du widerrufen hast, und da ist es scheissegal, ob das in Briefform, als Mail oder auf den Arsch tätowiert ist.

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                  #9
                  lesen is nicht so deins oder? :D
                  die brauchen dir gar nix schicken

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                    #10
                    bratgeraeusche postete
                    ja danke, aber es juckt mich halt einen scheiss, ob ne kündigung oder nen widerruf bestätigt werden muss oder nicht.

                    es geht darum ob diese bestätigung, UND SEI SIE AUCH NOCH SO FREIWILLIG, in digitaler form rechtswirksamkeit besitzt.
                    Damit stimmt er im Endeffekt zu, dass er sie erhalten hat. Also ja(auch wenns unnötig ist).
                    Wenn du auch noch nachweisen kannst, dass du den Widerruf abgeschickt hast. Reicht das in der Regel auch vollkommen aus.

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                      #11
                      @raa du willst es auch einfach nicht verstehen, oder?

                      @pinguin: jo danke, das wollte ich wissen. mir ist&war halt nich klar, inwiefern man so ne mail fälschen kann.

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                        #12
                        Ich nutze diesen Thread einfach mal.

                        Kann ich eine Bestellung auch Telefonisch widerrufen?
                        Oder ,wenn ich keine E-mail Adresse hab, die Info Adresse nutzen?

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                          #13
                          Koi postete
                          Der Widerruf ist auch per Mail oder Fax möglich, nur telefonisch nicht, deshalb dürfen in den Widerrufsbelehrungen auch nie die Telefonnummern mit angegeben werden, weil damit suggeriert werden könnte, dass der Widerruf auch telefonisch abgegeben werden kann.

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                            #14
                            MaKa postete
                            Koi postete
                            Der Widerruf ist auch per Mail oder Fax möglich, nur telefonisch nicht, deshalb dürfen in den Widerrufsbelehrungen auch nie die Telefonnummern mit angegeben werden, weil damit suggeriert werden könnte, dass der Widerruf auch telefonisch abgegeben werden kann.
                            oh hab ich überlesen, danke

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                              #15
                              Aus gegebenem Anlass (Klausur :/) hab ich eben mal in meinem Rechts Skript gekramt und folgendes gefunden:

                              Ausnahme der Bindungswirkung des Angebots

                              Beispiel:
                              A trägt B schriftlich einen Vertrag an (12.12.)
                              Das Schreiben würde B am 14.12. erreichen
                              Am 13.12. reut es A
                              • Er kann nun per Telefon oder Fax vorher widerrufen
                              • Oder einen widerrufenden Brief verschicken, der ebenfalls am 14.12. eintrifft, also zeitgleich


                              Fehler im Skript oder bei euch?

                              Edit: Oder geht es nur, wenn in den Widerrufsbelehrungen gesagt wird, dass der Widerruf auch telefonisch möglich ist?

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