Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Widerruf - Juristen Leinen los

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Beim Beispiel im Skript scheint's um §130 BGB zu gehen:
    §130 BGB
    "(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht."


    Widerruf bei Verbraucherverträgen gem. §355ff. BGB grds. in Textform.
    §355 BGB
    "(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung."

    Sind unterschiedliche Themen imo.

    Kommentar


      #17
      Ich empfehle dir die Anschaffung eines BGBs. Die Antwort wurde längst gegeben und du stänkerst rum, weil du nicht richtig lesen kannst.

      Mit dem BGB in der Hand kannst dus dir selbst raussuchen, wenn du den Usern nicht traust.

      Kommentar


        #18
        das Lustige ist das #3 schon alles beantwortet hat und te es einfach nicht gerafft hat ^^

        Kommentar

        Lädt...
        X