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    2 spezielle rechtsfragen

    ich wohn im 2ten stock an der ecke einer ziemlich gut befahren kreuzung. darf ich:

    1. im fenster sitzen und beine baumeln lassen? (vorbildfunktion? alte frauen rufen aus angst die polizei?)
    2. nackt auf dem balkon chillen? (erregung öffentlich ärgernisses viell.?)

    danke an die rm juristen und alle, die es gerne wären ;)

    #2
    1 ja, 2 wohl eher nicht, außer du verdeckst dein geschlechtsteil.

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      #3
      kompromiss:
      darfst gern was anderes baumeln lassen
      deal?

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        #4
        2. solangs keiner anzeigt, ja. sobald sich jemand gestört fühlt (und anzeigt), nein

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          #5
          Wonage postete
          kompromiss:
          darfst gern was anderes baumeln lassen
          deal?
          bin zwar rm elite, aber leider ist er nicht 40cm :(

          battlebett postete
          2. solangs keiner anzeigt, ja. sobald sich jemand gestört fühlt (und anzeigt), nein
          ist es dann nicht schon zu spät?

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            #6
            1. erlaubt
            2. so lange erlaubt bis sich jemand beschwerde einreicht

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              #7
              Da dein Balkon zu deiner Wohnung gehört, darfst du dich dort nackt Aufhalten. Natürlich brauchst du deinen Schwengel nicht über die Brüstung hängen, dann bist du schnell mit Erregung öffentlichen Ärgernisses dabei :)
              Das heißt einfach nur, du darfst nicht öffentlich zu sehen sein, aber wenns bloß der Nachbar gegenüber ist, macht das nichts.

              Zu 1: Wüsste nicht, warum das verboten sein sollte.

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                #8
                Fotos vom Balkon pls.

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