Die Frage ist erstmal: Wem hast du die Kopfnuss gegeben ? Dem Angreifer oder seinem Freund, der dir den Weg versperrt hat ?
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Notwehr oder nicht? *PIC*
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besser als förderschule du failPHONE postete
1. wird er dich eh nicht anzeigen ,2. gibt es halt echt noch leute, die denken bei jedem scheiss sinnlos "pics" providen zu müssen. das hat gar nichts mit der situation zu tun ist unlustig und einfach nur dumm. wie mich das aufregt eh., 3. cool, dass du dich schlägst realschulbro...
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raff garnicht was ihr alle habt wenn ihr auf ner Party seid und schaut einen von den Typen zu lange an kommt doch direkt "ey jo was kuckst du so behindert"Har0t postete
Wie ihr alle auf den Troll reinfallt.
1. Dieses selbst profilieren von wegen " öfter mal ". Wer sich " öfter mal " schlägt oder angemacht wird, hängt nicht auf rm ab, sondern hängt mit seinen diggaZ mit ner Picaldi Hose am Spielplatz.
2. Wenn du son harter bist und Kopfnüsse verteilst und 0 Angst hast fragst du sicher nicht auf rm nach, wie man später mit sowas klarkommt. Solche Leute treffen sich nochmal und helfen mit nachdruck, dass nichts vor Gericht landet (:
3. Wenn man sich einer Gruppe abends stellen muss, die einen anmacht, dann sollte man immer im Hintergedanken haben, die wollen meine Sachen abziehen, haben Messer dabei, was jede halb starke Gruppe heutzutage hat.
Du erzählst die story, als wärste im Karate Kid film.
sry obv troll
dem geh ich dann normalerweise aus dem weg indem ich einfach weitergehe
dieses mal gings halt nicht und da ich halt die befürchtung hatte das gleich 5 leute auf mich eintreten (hört man ja ständig in den Nachrichten) hab ich keine andre möglichkeit gesehn als den Offentsichtlichen Anführer zu verletzten das bekommt man doch immer gesagt wenn du vor soner gruppe bist immer auf den Anführer.
Auser vielleicht ein paar rangeleien in der Grundschule + 5, 6 klasse hab ich mich noch nie geprügelt
Bin absolout gegen gewalt hab ich glaub ich schon in einiges freds hier unter beweis gestellt aber in dem Augenblick gabs keinen anderen Ausweg.
Bin kein 100 Kilo Hantelbankdrücker und hab keine Arme die mal Oberschenkel waren von daher hab ich das mit dem Kopf gemacht sieht man im TV auch immer!!!!!111
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wertet man das schubsen als ansetzen zur eigentlichen kampfhandlung, so lässt sich die gegenwärtigkeit des angriffs gegen dich auf ebene der notwehrlage bejahen. anderenfalls wäre es höchstens noch als präventivmaßnahme gerechtfertigt... allerdings scheint es mehr als unverhältnismäßig, einem pöbelnden, schubsenden gegner direkt mit einer kopfnuss anzugreifen.
ob es nun auch rechtswidrig war, was dein gegner gemacht hat... naja... schubsen... könnte man auch noch bejahen ohne groß bauchschmerzen zu bekommen.
dass die notwehr sich nur gegen den angreifer richtet, ist ja gegeben.
bei der erforderlichkeit stoße ich aber wiederholt auf bedenken... ich hab ja schon oben gesagt, dass es relativ unverhältnismäßig ist den angriff eines schubsenden gegners mit einer kopfnuss brechen zu wollen... also meiner ansicht nach scheitert es hier an dem mildesten mittel. du musst zwar nicht fliehen, aber du hättest auf jeden fall zunächst andere mittel ergreifen müssen, um den angriff von dir abzuwenden.
da das ganze sowieso an der begatellgrenze scheitern wird, musst du dir aber keine sorgen machen.
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Max ist KhYr0n
so da trifft sich ja wieder juramore
wichtiger punkt ist, die schilderung geschießt bei rm, vor gericht wäre also alles vermutlich eine stufe harmloser...
probleme sind der gegenwärtige rechtswidrige angriff; die geeignetheit deiner handlung
durch das versperren sowie das wiederholte schubsen kann man vermutlich die gegenwärtigkeit und rechtswidrigkeit begründen. die angaben sind allerdings sehr mau.
geeignetheit der handlung bedeutet, dass die abwehrhandlung ein taugliches mittel darstellt. und nun muss man sehen, ob der angriff von der personengruppe oder nur dem einzelnen ausging.
bei der grppe (also das versperren des weges als rechtswidrigen angriff) ist das mittel untauglich. es ist absolut unwarscheinlich und außerhalb jeglicher lebenserfahrung, dass du als angeblich untrainierter 3 leute umkloppen kannst.
beim einzelnen schubser war die handlung obv. taugliches mittel, da er ja anscheind nicht mehr gemuckt hat. nach deiner schilderung war kein milderes mittel ersichtlich. die flucht stellt kein milderes mittel dar, da das recht nicht unrecht weichen braucht usw bla bla
nun könnte man noch auf die gebotenheit abstellen, ob du möglicherweise provoziert hast. das wollen wir mal nicht unterstellen.
ABER: das ist nach deiner schilderung mehr kaffeesatzleserei als juristisch wertvolles schaffen. wenn eine anzeige kommt regelt der anwalt. ich glaube aber nicht daß etwas kommt.
/e: new world order hat ca den gleichen wissesstand und da sieht man ja das unterschiedliche ergebnisse rauskommen. mir ist allerdings kein milderes mittel ersichtlich. zurückschubsen ist definitiv nicht tauglich den angriff zu beenden. irgendwelche selbstverteidigungen kann er angeblich nicht. und kv = kv.
/e2: bei uns wird man nicht angepöbelt. wenn jemand kommt von wegen was guckst du so, kann man es idR auch geschickter mit etwas witz lösen. außer vllt im märkischen viertel...
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hatte bei erforderlichkeit noch die mängel beim gegenwärtigen angriff berücksichtigt. es ist ja nicht so, dass die beiden in einer zu 100% nur durch gewalt beherrschten auseinandersetzung waren, die man nicht hätte de-eskalieren können.
der eine hat n bissl gepöbelt und geschubst.. klar war die gefahrenlage erhärtet, auch oder sogar weil seine gegner in der überzahl waren. das gehört dann aber meiner meinung nach alles zur rechtfertigung.
bei der puren notwehr gibt es einfach viel zu viele mängel, über die man nicht einfach hinweg sehen kann.
//e: das heißt aber nicht, das man das nicht auch anders lösen könnte. mir fallen im moment nur einfach keine schlagkräftigen argumente ein, die die mängel bei der notwehr beseitigen können.
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keira
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