so der brief der polizei ist da:
"... folgende Straftaten begange zu haben:
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par. 229 StGB)
Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO)
"
ich glaube damit hab ich 2 jahre probezeit extra oder?
"... folgende Straftaten begange zu haben:
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par. 229 StGB)
Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO)
"
ich glaube damit hab ich 2 jahre probezeit extra oder?
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