Es geht wieder los mit dem Halbwissen hier...
Für ALG2 (umgangssprachlich Hartz 4) muss man keine zwei Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. An sich hat jeder darauf Anspruch, der unter einem bestimmten Mindessatz beim Einkommen liegt.
"Penner" kann man nur werden, wenn man nicht an den Maßnahmen des Arbeitsamtes teilnimmt bzw. keine Bewerbungen verschickt oder zu Zeitarbeiterfirmen geht. Dann wird nach und nach das ALG2 gekürzt, wobei ein bestimmer Satz hier (glaube ich) nicht unterschritten werden kann.
Ansonsten muss man einfach nur saufen, rauchen und noch ein paar andere Dinge über das Bedürfniss stellen ein Dach über dem Kopf zu haben und schon ist man obdachlos.
Für ALG2 (umgangssprachlich Hartz 4) muss man keine zwei Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. An sich hat jeder darauf Anspruch, der unter einem bestimmten Mindessatz beim Einkommen liegt.
"Penner" kann man nur werden, wenn man nicht an den Maßnahmen des Arbeitsamtes teilnimmt bzw. keine Bewerbungen verschickt oder zu Zeitarbeiterfirmen geht. Dann wird nach und nach das ALG2 gekürzt, wobei ein bestimmer Satz hier (glaube ich) nicht unterschritten werden kann.
Ansonsten muss man einfach nur saufen, rauchen und noch ein paar andere Dinge über das Bedürfniss stellen ein Dach über dem Kopf zu haben und schon ist man obdachlos.
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