hi jungs
ich hab dieses halbjahr ordentlich geschlafen und darf jetzt um die versetzung zittern:(
stehe in mathe 4 deutsch (vllt) 5 und eng (vllt) 4
(auch noch ne 3 möglich je nachdem was ich in meiner arbeit bekomme)
ich besuche zur zeit die 11. jahrgangsstufe eines Gymnasiums in nrw
ich hab bis heute aber noch keinen blauenbrief bekommen, weil meine deutschlehrerin mich eigentlich im 4er bereich sieht. angenommen ich schreibe freitag je doch meine 2. 5
und würde dann eine auf dem zeugnis bekommen, hätte ich ja eine 5 und keinen ausgleich womit man ja eigentlich nicht versetzt werden würde
aber die ist doch dann wenn ich diesen gesetztestext richtig verstehe nicht versetzungsrelevant oder?
(4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.
Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden.
der satz macht mir angst:/
thy im vorraus
lg
falle
ich hab dieses halbjahr ordentlich geschlafen und darf jetzt um die versetzung zittern:(
stehe in mathe 4 deutsch (vllt) 5 und eng (vllt) 4
(auch noch ne 3 möglich je nachdem was ich in meiner arbeit bekomme)
ich besuche zur zeit die 11. jahrgangsstufe eines Gymnasiums in nrw
ich hab bis heute aber noch keinen blauenbrief bekommen, weil meine deutschlehrerin mich eigentlich im 4er bereich sieht. angenommen ich schreibe freitag je doch meine 2. 5
und würde dann eine auf dem zeugnis bekommen, hätte ich ja eine 5 und keinen ausgleich womit man ja eigentlich nicht versetzt werden würde
aber die ist doch dann wenn ich diesen gesetztestext richtig verstehe nicht versetzungsrelevant oder?
(4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.
Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden.
der satz macht mir angst:/
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