Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

anwaltskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    kartoffelhexler postete
    Evelyn Harper postete
    kgpforever postete
    kgpforever postete
    330-430 €
    das war kein scherz. sollte das ganze vor Gericht gehen ca. 1000€, wenn du verlierst das doppelte, zzgl. Gebühren
    wenn er gewinnt, muss er aer nichts zahlen oder? dann trägt doch der "gegner" die kosten

    nicht immer so viele tv-sendungen schauen :>
    nix tv sendung, eigene schmerzensgeldklage

    Kommentar


      #17
      ich bleibe bei meinen 19 Kamelen und 4 Ziegen.

      fakt ist: du zahlst nur wenn du verlierst. sinn einer gerichtsverhandlung ist ja ein urteil zu finden wenn sich 2 parteien nicht einigen können. wenn partei a (kläger) recht hat, partei b aber das nicht einsieht, vor gericht aber b zur zahlung aufgefordert wird, dann sieht man ja das b gleich zahlen hätte sollen.

      Kommentar


        #18
        Du kannst dich mit dem Anwalt auf ein Fixbetrag einigen weil viele ihre kosten nach ermessen des Streitwertes rechnen.

        Ich hab damals 250€ bei nem Streitwert von 2,5k€ vereinbart und musste mich mit nix rumschlagen.Als "geringverdiener" kannst du auch Prozesskostenbeihilfe beantragen.

        Kommentar


          #19
          das thema prozesskostenhilfe war bisher kein thema für mich, da ich im glauben war, dass es owas nicht gibt, wenn um geldwert geklagt wird.

          ich verklage meinen leiblichen vater auf das geld. habe seit meinem 12 lebensjahr keienrlei kontakt mehr zu ihm und er kam seinen pflichten als unterhaltszahler nie nach. er wohnt noch im haus, in dem wir früher alle zusammen gewohnt haben. die ausstehenden zahlungen wurden aufs grundbuch eingetragen. ich besitze eigtl noch 25% des hauses. meine mutter hat sich damals auszahlen lassen und der rest verteilt sich auf vater(50%), bruder(25%) und mich(25%).

          ich habe einen titel zur vollstreckung.

          gerichtskosten muss ich demnach ja nicht zahlen. ich muss nur den anwalt bezahlen. habe und hatte nur schiss, dass ich mehr zahlen würde wie ich müsste. da ich keinerlei vorwissen bei eienr privatklage besitze.

          Kommentar


            #20
            ohh privatklage >.> da rennst du deinem Geld meist Jahrezehnte hinterher.
            Sinnvoll ist es >Anwalt>gespräch> und ne ausser gerichtliche Einigung erwirken wenns geht.
            triff dich in der Mitte wenn dein Vater dir sacht er gibt dir 5k,wenn er sich querstellt und klug anstellt siehst du sons nix von deiner Kohle ;)

            Aber wie gesagt mit Anwalt reden und Fixbetrag vereinbaren ;),sagst bist junger spund armes kind bla bla bla :D

            Kommentar


              #21
              einigung ist leider nicht möglich. hab ich schon 2 mal versucht.
              der weg zum anwalt ist für mich der letzte aber ich hab das gefühl, wenn ichs ihm durchgehen lasse, würde ich was falsch machen.

              hätte das geld ja schon vor jahren einklage können. jetzt mit 25 geh ich den schritt.
              naja mla schaun, was heute abend rauskommt. evtl schreib ich nochmal hier rein was mir der anwalt erzählt hat. wichtig ist wohl die preisfrage und ob sich die heute schon klären lässt, weiß ich nicht.

              mfg

              Kommentar


                #22
                vertritt dich doch selber vor gericht dann sparste dir die anwaltskosten wenns eh safe ist

                Kommentar


                  #23
                  ohne anwalt kann ich klage erheben?

                  Kommentar


                    #24
                    du kannst auch ohne anwalt mahnen oder sogar leute in verzug setzen. also JA

                    Kommentar


                      #25
                      stell die frage der rechtsanwaltkanzlei, dann hilft dir supri , dann gg. besser kann dich hier keiner aufklären.

                      Kommentar


                        #26
                        Angel dir halt das Haus und lasse ihn auf der Straße leben. Oder Vermiete mit deinem Bruder die hälfte des hauses an irgendwelche kumpels oder was weiß ich... Werde doch mal ein wenig kreativ (nicht kriminell)...immer anwalt bla bla... Sind doch alles nur evtl. Kosten die auf dich zukommen.

                        Kommentar


                          #27
                          würde ich das tun hätte ich erst recht kosten die ich einem anwalt in den rachen schiebe. was meinst du wieviele klagen dann hin und her geschoben würden?.. die einfachste lösung nach der einigung ist nunmal mir das geld einzuklagen. mahnverfahren etc waren erfolglos. das habe ich vergessen zu erwähnen.

                          Kommentar


                            #28
                            Wenn es wirklich nichts mehr gibt, musst du es wohl einklagen..Dann hilf alles nichts

                            Kommentar


                              #29
                              garkeine rm army am start die nach der telenummer vom papa fragt um das zu klären?
                              scheint wohl wieder niveau eingekehrt zu sein

                              Kommentar


                                #30
                                es stimmt schon, dass dein vater die kosten des verfahrens tragen muss, wenn du recht bekommst. darunter fallen auch die anwaltskosten. bei unterhaltsprozessen herrscht kein anwaltszwang, aber du solltest es trotzdem nicht ohne einen tun.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X