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Kaution zurückbekommen

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    Kaution zurückbekommen

    Hi,

    und zwar warte ich nun schon seit nem Jahr auf meine Kaution. Hab die Woche da nun mal angerufen und die meinte, dass ich nen 3 Zeiler verfassen soll und die Unterschrift und die Bankverbindung der WG Bewohner dazuschreiben soll.

    Hab nun mal ein bissl geschaut ob ich auch die Zinsen der Kaution zurückbekomme. Normalerweise sollte ich die bekommen.
    Muss ich das im 3 Zeiler nun erwähnen, dass ich Kaution + deren Zinsen haben will oder ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, mir beides zurückzuzahlen?

    mfg

    #2
    schreibs halt einfach dazu
    kost dich ja nix außer ein bisschen druckertinte...

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      #3
      schoeller postete

      Muss ich das im 3 Zeiler nun erwähnen, dass ich Kaution + deren Zinsen haben will oder ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, mir beides zurückzuzahlen?

      mfg
      Dir steht auch ohne den 3zeiler Beides zu, aber Schaden kann es wohl nicht.
      Normalerweise entsteht der Anspruch auf die Kaution mit Rückgabe der Wohnung,wobei der Vermieter etwaige Gegenansprüche prüfen darf.
      Aber 1 Jahr warten ist schon recht happig.

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        #4
        Hast du beim Auszug einen Wisch bekommen, dass die WOhnung in Ordnung ist und keine Ansprüche erhoben werden? Wenn ja ist der Fall klar: Dir steht die Kaution samt Zinsen zu.
        Mahn deinen ehemaligen Vermieter ab. Falls nichts passiert, gehts halt übers Gericht. Soweit lässt er es bestimmt nicht kommen, weil er dort - u.A. von obigem Wisch - verlieren wird.

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          #5
          War die Wg Teil eines Studentenwohnheimes ?

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