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    #16
    K3cY postete
    du wirst aber nicht viel bekommen je nachdem wieviel du halt im letzten lehrjahr verdient hast davon 60% wenn du alleine wohnst ect kannst du zusätzlich hartz 4 beantragen, wenn es zu wenig sein sollte.

    Und ja du musst bei den Maßnahmen mitmachen zu denen sie dich verpflichten ansonsten kanns sperre ect geben.

    weiß nich ob ausbildung dazuzählt aber soweit ich weiß muss man 1 jahr gearbeitet haben und dann hat man darauf anspruch.

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      #17
      xeni postete
      K3cY postete
      du wirst aber nicht viel bekommen je nachdem wieviel du halt im letzten lehrjahr verdient hast davon 60% wenn du alleine wohnst ect kannst du zusätzlich hartz 4 beantragen, wenn es zu wenig sein sollte.

      Und ja du musst bei den Maßnahmen mitmachen zu denen sie dich verpflichten ansonsten kanns sperre ect geben.

      weiß nich ob ausbildung dazuzählt aber soweit ich weiß muss man 1 jahr gearbeitet haben und dann hat man darauf anspruch.
      ausbildung zählt dazu

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        #18
        freeZer postete
        xeni postete
        K3cY postete
        du wirst aber nicht viel bekommen je nachdem wieviel du halt im letzten lehrjahr verdient hast davon 60% wenn du alleine wohnst ect kannst du zusätzlich hartz 4 beantragen, wenn es zu wenig sein sollte.

        Und ja du musst bei den Maßnahmen mitmachen zu denen sie dich verpflichten ansonsten kanns sperre ect geben.

        weiß nich ob ausbildung dazuzählt aber soweit ich weiß muss man 1 jahr gearbeitet haben und dann hat man darauf anspruch.
        ausbildung zählt dazu
        tut es nicht, wurde mir erst gestern von soner ollen erzählt

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          #19
          echt? oh, dann fehlinfo von mir. dachte eigentlich das zählt dazu.

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            #20
            Crabman postete
            tut es nicht, wurde mir erst gestern von soner ollen erzählt
            Doch, tut es.
            Du musst in den letzten 24 Monaten 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, dazu zählt auch eine betriebliche Ausbildung.

            Eine schulische Ausbildung wäre etwas anderes, da hättest du kein Recht auf ALG1.

            Hier mal ein paar Infos:
            http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ausbildung0096306.php

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              #21
              ja bekomsmt rund 60% deines einkommens über 12 monate

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                #22
                oh ne nich noch so einer der auf staatskosten lebt. such dir arbeit junge!

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                  #23
                  waahh ok

                  haja 450 euro passen ja dann^^

                  dann werd ich da nacher mal vorbei gehen und antrag stellen

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                    #24
                    TODESDANCER postete
                    mal ne fräge..
                    jo

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                      #25
                      sNurB postete
                      oh ne nich noch so einer der auf staatskosten lebt. such dir arbeit junge!
                      du bist 17 und regst dich darüber auf, wart erstmal ab bist du schule/ausbildung/whatever fertig bist, und dann schau du mal wie du zurecht kommst.

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                        #26
                        musst dich ausserdem 3monate oder so vorher beim Arbeitsamt melden, sonst bekommst schon ne Sperrzeit.

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                          #27
                          nein musst an nichts teilnehmen.. es ist sehr unwarscheinlich das die dir was für einen oder zwei monate andrehen...

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                            #28
                            xeLe postete
                            musst dich ausserdem 3monate oder so vorher beim Arbeitsamt melden, sonst bekommst schon ne Sperrzeit.
                            6 Wochen vorher

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                              #29
                              xeLe postete
                              musst dich ausserdem 3monate oder so vorher beim Arbeitsamt melden, sonst bekommst schon ne Sperrzeit.
                              sperrzeit nicht, aber der antrag dauert einfach unfassbar lange bis der durch is, war bei mir jedenfalls so, als ich meinen zivi beendet habe :s

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                                #30
                                wie schon erwähnt wurde bekommst du algI, wenn von den letzten 24 monaten 12 monate versicherungspflichtig garbeitet wurde, da zählt auch die berufliche ausbildung.
                                nun, wenn du dich arbeitslos meldest, werden diese 24 monate um 48 verlängert. ich hatte genau das gleiche, nach der ausbildung weiter zur schule, dachte mir aber was solls und habe mich nicht arbeitslos gemeldet. durch die schule waren die 24 monate verstrichen und ich hatte kein anrecht mehr auf algI sondern nur II.
                                und die alte bei algI meinte halt ganz frech zu mir, tja hätten sie sich damals für einen monat arbeitslos gemeldet, würden sie nun algI bekommen.

                                *edit und an bla bla such dir 400eu job
                                ..man hat in die kasse eingezahlt, bei mir 4 jahre, was bei weitem mehr ist als 1-2 monate algI

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