krass, was für gerechtigkeitsvorstellungen in der gesellschaft vorzuherrschen scheinen... woah :(
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Strafe nach Vergewaltigung?
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das war nur ein versuch einen faktum ins gespräch zu bringen.plazmapowle postete
.................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .....................K3cY postete
Die Richter müssen bei solchen prozessen immer darauf achten ob das ganze auch wirklich bewiesen werden kann, oft steht ja aussage gegen aussage und dann jemanden 15 jahre oder für immer wegzusperren ist halt schon eine krasse sache.
Eigentlich müssten da noch 2 Seiten voller Punkte hin..
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sie hätte auch ma wenigstens die glocken auspacken können...
srsly vergewaltigung is sicher afaik eines der krassesten sachen, aber bedenkt mal was 15 Jahre Haft sind?
Ich denke ma das sind bei den meistens hier ca 3/4 des Lebens und in der Zeit können sich Menschen krass ändern, speziell unter solchen Bedingungen.
Ich halte es für wichtig, dass solche Straftäter intensiv von Psychologen etc... betreut werden und dann ggf. vor der Entlassung in eine Psychiatrie oder ähnlichem kommen
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Max ist KhYr0n
stuNT deine Sichtweise ist einfach nur eingeschränkt. Du betrachtest dabei keinerlei demokratische Grundsätze. Deine Sichtweise entspricht Exodus 21, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn etc. eher als unserem Rechtssystem.
Es gibt viele Straftheorien aber am ehesten kommt wohl die dreiteilung hin, dass das Gesetz mit seiner Drohung eine Präventivwirkung haben soll. Das Verhängen der Strafe ist die Vergeltung. Der Vollzug und damit die Diskussion die wir hier am meisten antreiben dient der Spezialprävention - den Täter ggf. in die Gesellschaft wieder zu integrieren.
Du hängst dich allerdings beim zweiten Punkt auf.
Vielleicht mal ein Beispiel.
Was ist, wenn eine Frau von einem schwarzen beklaut wurde, er hat die dabei bedroht mit einem Fleischermesser. Sie hat jetzt immer Angst wenn ein schwarzer Mann auf der Straße ihr entgegenkommt. Auch beim Fleischer kriegt sie Schweißausbrüche. Muss deswegen der schwarze Mann statt maximal fünf Jahre solange im Knast bleiben, bis die gute Frau verstirbt? Auch wenn er bei der Tat 19 war und mittlerweile erkannt hat dass das Riesenscheiß war? Muss jeder andere schwarze Dieb nun auch länger im Knast bleiben, weil die Frau Angst hat? Und komm mir nicht mit "Äpfel mit Birnen". Die beiden 15 jährigen sind vermutlich auch keine Triebtäter. Die Strafe hat eine Chance zu wirken. Wenn sich das Opfer auf ewig fürchtet sollen die ihr leben im Knast verbringen?
Nochwas zu euren Vergewaltigungsvergeltungstheorien und vortäuschen.
Du lernst ein Mädchen kennen, verliebst dich. Ihr mögt beide härteren Sex.. Im Laufe der Zeit steht sie zunehmend auf härtere Sachen und du machst mit. Irgendwann zeigt sie dich an. Sie sieht aus wie ein Trümmerfeld, der Arzt diagnostiziert eine Vergewaltigung. Deine DNA klebt selbstverständlich auch an ihr.
Den Psychologen kann sie auch täuschen (es ist bekannt, dass ein paar Frauen solche Sachen extrem gut vortäuschen können und es in der Vergangenheit genug vorkam). Und jetzt willst du ankommen, und den Täter auf ewig wegsperren? Oder am besten hinrichten?
Nein danke, bei der Strafe ist definitiv auf den Täter abzustellen.
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Nochmal für die gaaaanz langsamen, das Opfer hat etwas mit der Begnadigung zu tun, nicht mit dem vom Richter ausgesprochenen Strafmaß. Das Opfer kann das Strafmaß nur verringern, genauso wie ein Psychologe das Strafmaß verringern kann, wenn er dem Täter Besserung attestiert. Aber ich finde es zu wenig, wenn sich nur der Täter "gebessert" hat und dadurch sein Opfer leidet.Madchild postete
Was hat das denn mit dem Schöffengericht zu tun ?
Es ist einfach nur logisch, dass das Opfer nichts mit der Bestrafung des Täters zu tun haben darf. Denn das ist, egal wierum du es jetzt drehen willst, Selbstjustiz.
Auch die psychologisch betreute Entscheidung, die ein vermeintlich objektives Bild von der Verfassung des Opfers liefern soll, hilft da nicht weiter. Die "Menschenwürde" des Opfers kann durch eine Entlassung des Täters nicht in dem Maß betroffen sein, wie es das Recht auf freie Entfaltung und Freiheit der Person des Täters wäre, wenn er nur deswegen weiterhin sitzen muss.
Das ist einfach zu weit hergeholt. Ich sperre jemanden ein, nur weil ich mich dann wohler fühle ?
Und nichts anderes bedeutet das.
"Das ist einfach zu weit hergeholt. Ich sperre jemanden ein, nur weil ich mich dann wohler fühle ?
Und nichts anderes bedeutet das."
auf so nen polemischen Müll geh ich ned ein.
edit: Ach was solls nur für dich:
Durch die Entlassung des Täters ohne Zustimmung des Opfers/Psychologen des Opfers, wird der Staat zum Mittäter, da er bei dem Opfer das Angstgefühl und seine Psychosen, welche vom Tathergang hervorgerufen worden sind, auffrischt und evtl sogar verstärkt, da der Täter jetzt wieder auf freiem Fuss ist.
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Max ist KhYr0n
Und wieso nicht? Genau das bringt es auf den Punkt, wenn du eine Strafe verlängern willst, weil sich das Opfer bei der Entlassung unwohl fühlen würde. Sicherungsverwahrung findet im Gefängnis statt, nicht auf einer Farm in Kentucky. Du entziehst dem Täter die Freiheit.stuNT_T postete
"Das ist einfach zu weit hergeholt. Ich sperre jemanden ein, nur weil ich mich dann wohler fühle ?
Und nichts anderes bedeutet das."
auf so nen polemischen Müll geh ich ned ein.
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Sicherlich... aber trotzdem kann keiner sagen, dass 15 Jahre Knast nicht spurlos an einem vorbeigehen und sicherlich zum Denken anregen, was nun bei rumkommt muss halt nen anderer bewertenK3cY postete
#123 probelm bei der ganzen sache ist die leute können vortäuschen sich geändert zu haben.
btw. haben Vergewaltiger im Knast eh nicht viel zu lachen...
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errinert mich direkt an die Geschichte :p http://img404.imageshack.us/img404/7839/1257195878203.pngKhYr0n postete
Nochwas zu euren Vergewaltigungsvergeltungstheorien und vortäuschen.
Du lernst ein Mädchen kennen, verliebst dich. Ihr mögt beide härteren Sex.. Im Laufe der Zeit steht sie zunehmend auf härtere Sachen und du machst mit. Irgendwann zeigt sie dich an. Sie sieht aus wie ein Trümmerfeld, der Arzt diagnostiziert eine Vergewaltigung. Deine DNA klebt selbstverständlich auch an ihr.
Den Psychologen kann sie auch täuschen (es ist bekannt, dass ein paar Frauen solche Sachen extrem gut vortäuschen können und es in der Vergangenheit genug vorkam). Und jetzt willst du ankommen, und den Täter auf ewig wegsperren? Oder am besten hinrichten?
Nein danke, bei der Strafe ist definitiv auf den Täter abzustellen.
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Max ist KhYr0n
Du willst einfach nicht lesen. Schau am besten noch mal die letzte Sete durch und denk mal darüber nach. So macht es absolut keinen Sinn.
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die frage is halt, wie man lebenslang definiert!? wenn man lebenslang kriegt, kann man trotzdem wegen guter führung schon nach 8 jahren oder so entlassen werden. wenn man 15 jahre fest hat is das dann wohl besser. solchen leuten sollte man sowieso die seele aus m leib prügeln, 15 jahre haft sind da eigentlich gar nicht genug, wenn man die konsequenzen für den/die vergewaltigte betrachtet
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lebenslang heisst grundsätzlich auch lebenslang.ScotchSoda postete
ist lebenslang nicht 15 jahre? oder 20?
auf jeden heißt doch Lebenslang nicht bis du stirbst
jedoch hat das bverg entschieden, dass jeder täter eine zweite chance verdient hat. dementsprechend kann der täter gem. § 57a stgb nach 15 jahren aussetzung des strafrestes beantragen.
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