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Strafe nach Vergewaltigung?

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    Ihr redet hier immer von der Höchststrafe und dass sie (zumindest von einigen) zu hoch angesetzt ist.
    Wie oft wird die Höchststrafe denn verhängt?! Warum heißt es denn Höchststrafe?
    Ja richtig... Maximum... d.h. 200 Sozialstunden können genauso das Urteil sein, wie 15 Jahr Haft.
    Insofern ist die Diskussion doch total irrelevant. Das jeweilige Strafmaß ist doch variabel.
    Außerdem haben wir in D durch die Sicherheitsverwahrung (wie von einem Vorposter hier erklärt).
    Insofern bekommt doch eigentlich jeder Argumentierende hier was er möchte. Es kann zu lebenslang werden, es kann aber auch zu 1 Jahr auf Bewährung werden.

    Genau das ist auch richtig so, weil es eben auf die Tat ankommt.
    Damit will ich hier nichts verharmlosen. Eine Vergewaltigung verändert das gesamte Leben und vergessen tut man das auch nie, aber es gibt trotzdem noch verschiedene Fälle und Abstufungen, weshalb es eben auch unterschiedliche Strafmaße gibt.

    Und zu sagen: Vergewaltigungen werden dramatisiert
    Oder wie weiter vorn noch, dass es ja wohl in 99% des Weltalters in Ordnung war, sich zu nehmen, was man will (als Mann wohl gemerkt) und erst in unserer spießigen Zeit so rumgeheult wird.
    Habt ihr nen Schaden?! Ohne jegliche Erfahrung in der Richtung würde ich mal an eurer Stelle den Ball flach halten, bevor ich den Mund aufmache und solchen Dünnsinn rauslasse.
    Duelle mit Todesfolge waren auch mal total normal, warum ist denn jetzt bitte die Teilnahme einer Schlägerei bei dem einer stirbt oder ähnliches strafbar? Findet ihr auch nicht in Ordnung oder wie?

    Unglaublich Leute... denkt doch mal bitte nacht...

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      KhYr0n postete
      stuNT_T postete
      Ist jeder, der im Gefängis ist ohne Grundrechte?
      Das Opfer ist nicht der Richter. Das Urteil wird vom Staat gesprochen und wenns eben lebenslang ist, sollte das Opfer und nur das Opfer das ok für die Freilassung geben können - bei Psycho-o.k.

      Du willst doch nicht ehrlich den TÄTER dem OPFER vorziehen? Das wäre gegen jegliche Logik.

      Und ich meine natürlich, dass die Entscheidung über die Begnadigung mit Beistand eines Psychiaters/Psychologen (den 99,9% der Opfer sowieso haben) getroffen wird. Das Ziel soll immer die Freilassung eines rehabilitierten Täters sein, aber wenn das Opfer dadurch leidet, wäre es gegen jede Logik ihn freizulassen.
      um den hans auszupacken, das urteil wird allein vom richter gesprochen. der ist nur an das gesetz gebunden. der staat macht lediglich die politik, nicht aber die rechtsprechung.
      Bissl Korinthen kacken? Der Richter arbeitet für den Staat und mit "das Urteil wird vom Staat gesprochen" meine ich von einem Richter. Aber sowas versteht man auch nur falsch, wenn man mir widersprechen will, nur um zu widersprechen.


      edit:
      KhYr0n postete
      ps: nein das opfer hat wenig mit der tat zu tun. wieso sollte ich einen vergewaltiger A der ein genau so schreckliches verbrechen wie vergewaltiger B begangen hat, 10 jahre früher rauslassen, weil das opfer des A eine stabilere psyche hat.
      grundsätzlich darf bei einer solchen entscheidung nur die gefahr für die gesellschaft beurteilt werden
      Warum nicht? Nochmal langsam für dich. Bei Freilassung von A leider das Opfer nicht, würde B gleichzeitig rausgelassen, würde das Opfer in deinem Fall (bei nicht Einstimmung kommt er nicht raus ergo gegen willen des Opfers) an der Angst leiden.
      Jetzt kommen wir wieder auf den Punkt, sollte man den Täter dem Opfer vorziehen. Ich sage nein.

      Und nur so nebenbei ist es eine Utopie, dass Täter für das gleiche Verbrechen immer die gleiche Strafe bekommen, wenn das Strafmaß vom Richter abhängt, welcher einen individuellen Faktor in die Rechtssprechung bringt.

      edit:

      so und jetzt geht sterben ich will nach Hause, brb 30 min :D

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        MjK postete
        Ich will vor allem nicht, dass Opfer nur weil sie Opfer sind, vom Staat bevorzugt behandelt werden. Und ihnen die Macht über das weiter verbleiben des Täters geben ist eine Bevorzugung. Das sollen Psychologen ect. Und Richter entscheiden und niemand Anderes.

        Was sie ja immer glänzend beweisen,, das se s vull druff haben...
        würden opfer über ihre täter richten wär die welt friedvoller....
        wie is die rückfallquote schon bissl hoch selbst nachdem das halbe amt den typen durchgecheckt haben, zumal jeder typ mit nem IQ von 50 den spinner da oben einen erzählen kann

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          hab nichts von euren comments gelesen, aber ich forder lebenslage sicherheitsverewahrung

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            Cosmos.R postete
            MjK postete
            Ich will vor allem nicht, dass Opfer nur weil sie Opfer sind, vom Staat bevorzugt behandelt werden. Und ihnen die Macht über das weiter verbleiben des Täters geben ist eine Bevorzugung. Das sollen Psychologen ect. Und Richter entscheiden und niemand Anderes.

            Was sie ja immer glänzend beweisen,, das se s vull druff haben...
            würden opfer über ihre täter richten wär die welt friedvoller....
            wie is die rückfallquote schon bissl hoch selbst nachdem das halbe amt den typen durchgecheckt haben, zumal jeder typ mit nem IQ von 50 den spinner da oben einen erzählen kann
            jo, damals als sich verschiedene sippen noch gegenseitig aus selbstjustitz vernichtet haben war schon alles besser als heute. es gibt schon gründe warum wir nicht mehr wie vor x-tausend jahren leben.

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              re und keine Antworten bzw Anregungen :/

              naja hab eh keinen Bock mehr nachdem ich vorher erst grad über die Auswirkung von Persönlichkeitswerten auf das Wahlverhalten geführt hab :D

              brb cs

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                Solch nebensächliche Angelegenheiten werden innerhalb unserer heiligen katholischen Kirche bereinigt. Zur Not tut es auch eine Watsche.

                Amen

                Kommentar


                  Das Opfer ansich hat ja mit der Bestrafung nichts zu tun(außer evtl Täter-Opfer Ausgleich)und das ist auch richtig so.
                  Der Staat hat das Gewaltmonopol und verhängt Strafen an diejenigen die Gesetze brechen um abzuschrecken, die Bevölkerung zu schützen vor erneuten Verstößen und um den Täter wieder nach der Verbüßung wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Er bestraft Täter nur sekundär um den Opfern Genugtuung zu verschaffen.

                  Desweiteren hat jeder Mensch Menschenrechte die ihm selbst, wenn er der schlimmste Massenmörder wäre nicht abgesprochen werden können und das ist auch richtig so. Niemand weiß genau warum jemand Straftaten begeht und ob es im Endeffekt seine eigene Entscheidung war oder ob er durch soziale und genetische Vorprägungen die Tat quasi zwangsweise ausführen musste, und solange die Frage der persönlichen Schuld und des freien Willens nicht ausreichend geklärt ist, sollte man niemanden zum tode oder ähnlichem Verurteilen.

                  @Stunt: Wie gesagt herrscht in Deutschland keine Selbstjustiz (gott sei dank).


                  Ansonsten ist eine Sicherungsverwahrung keine Haftstrafe im eigentlichen Sinn sondern dient nur dazu die Bevölkerung vor dem evtl rückfällig werdenden Täter zu schützen(mehr Freiheiten im Vollzug usw.), würde eine nachträgliche Sicherungsverwahrung eine Haftstrafe sein wäre diese mit den Grundgesetz unvereinbar , weil sie eine Doppelbestrafung darstellen würde, eine wirklich lebenslängliche Hafstrafe ist außerdem unvereinbar mit der Menschenwürde(fehlende Ausicht irgendwann frei zu kommen )

                  Kommentar


                    Dieter Rasse postete
                    Das Opfer ansich hat ja mit der Bestrafung nichts zu tun(außer evtl Täter-Opfer Ausgleich)und das ist auch richtig so.
                    Der Staat hat das Gewaltmonopol und verhängt Strafen an diejenigen die Gesetze brechen um abzuschrecken, die Bevölkerung zu schützen vor erneuten Verstößen und um den Täter wieder nach der Verbüßung wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Er bestraft Täter nur sekundär um den Opfern Genugtuung zu verschaffen.

                    Desweiteren hat jeder Mensch Menschenrechte die ihm selbst, wenn er der schlimmste Massenmörder wäre nicht abgesprochen werden können und das ist auch richtig so. Niemand weiß genau warum jemand Straftaten begeht und ob es im Endeffekt seine eigene Entscheidung war oder ob er durch soziale und genetische Vorprägungen die Tat quasi zwangsweise ausführen musste, und solange die Frage der persönlichen Schuld und des freien Willens nicht ausreichend geklärt ist, sollte man niemanden zum tode oder ähnlichem Verurteilen.

                    @Stunt: Wie gesagt herrscht in Deutschland keine Selbstjustiz (gott sei dank).


                    Ansonsten ist eine Sicherungsverwahrung keine Haftstrafe im eigentlichen Sinn sondern dient nur dazu die Bevölkerung vor dem evtl rückfällig werdenden Täter zu schützen(mehr Freiheiten im Vollzug usw.), würde eine nachträgliche Sicherungsverwahrung eine Haftstrafe sein wäre diese mit den Grundgesetz unvereinbar , weil sie eine Doppelbestrafung darstellen würde, eine wirklich lebenslängliche Hafstrafe ist außerdem unvereinbar mit der Menschenwürde(fehlende Ausicht irgendwann frei zu kommen )
                    Ist für dich also ein Schöffengericht auch Selbstjustiz? Oder warum denkst du eine psychologisch betreute Entscheidung (evtl. sogar nur eine Entscheidung des Psychologen, aber eben auf der anderen Seite des "Problems") über die Begnadigung (aka frühere Entlassung) sei Selbstjustiz? Derjenige der den Täter schuldig spricht bleibt noch immer das Gericht und nicht das Opfer. Meine "Regelungen" sind nur zum Schutz des Opfers.

                    Du argumentierst mit der Menschenwürde des Täters, ich kontere mit der Menschenwürde des Opfers.

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                      todesstrafe für vergewaltiger imo

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                        Was hat das denn mit dem Schöffengericht zu tun ?

                        Es ist einfach nur logisch, dass das Opfer nichts mit der Bestrafung des Täters zu tun haben darf. Denn das ist, egal wierum du es jetzt drehen willst, Selbstjustiz.

                        Auch die psychologisch betreute Entscheidung, die ein vermeintlich objektives Bild von der Verfassung des Opfers liefern soll, hilft da nicht weiter. Die "Menschenwürde" des Opfers kann durch eine Entlassung des Täters nicht in dem Maß betroffen sein, wie es das Recht auf freie Entfaltung und Freiheit der Person des Täters wäre, wenn er nur deswegen weiterhin sitzen muss.
                        Das ist einfach zu weit hergeholt. Ich sperre jemanden ein, nur weil ich mich dann wohler fühle ?
                        Und nichts anderes bedeutet das.

                        Kommentar


                          Madchild postete
                          Was hat das denn mit dem Schöffengericht zu tun ?

                          Es ist einfach nur logisch, dass das Opfer nichts mit der Bestrafung des Täters zu tun haben darf. Denn das ist, egal wierum du es jetzt drehen willst, Selbstjustiz.

                          Auch die psychologisch betreute Entscheidung, die ein vermeintlich objektives Bild von der Verfassung des Opfers liefern soll, hilft da nicht weiter. Die "Menschenwürde" des Opfers kann durch eine Entlassung des Täters nicht in dem Maß betroffen sein, wie es das Recht auf freie Entfaltung und Freiheit der Person des Täters wäre, wenn er nur deswegen weiterhin sitzen muss.
                          Das ist einfach zu weit hergeholt. Ich sperre jemanden ein, nur weil ich mich dann wohler fühle ?
                          Und nichts anderes bedeutet das.
                          qft

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                            schnipp schnapp!

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                              bla postete
                              ich finde man sollte vergewaltigung und mord nicht identisch bestrafen können. persöhnlich finde ich auch schwere körperverletzung schlimmer, aber da habe ich wohl eine minderheitsmeinung.
                              du wurdest ja auch noch nie gegen dein willin in den arsch gefickt :O ich wäre da nicht amused :/ 15 jahre sind ok.

                              Kommentar


                                bla postete
                                ich finde man sollte vergewaltigung und mord nicht identisch bestrafen können. persöhnlich finde ich auch schwere körperverletzung schlimmer, aber da habe ich wohl eine minderheitsmeinung.
                                Du kannst wählen:

                                a) Ein 30cm ding wird dir ordenlich in den ***** gestoßen. Verletztungen am After hast du danach selbstverständlich auch.

                                b) Du bekommst ein paar ordenliche in die Fresse


                                Ich würd mich für b entscheiden...

                                Edit: Also ohne dich beleidigen zu wollen. Ich wünsch dir keines von beiden. Nur als kleine Denkhilfe was schlimmer ist.

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