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Strafe nach Vergewaltigung?

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    #91
    rofl one_shot .... Es geht um die Hilflosigkeit in der Situation und die kann nen gewaltigen psychischen Schaden anrichten.

    Aber wenn dus nicht so schlimm findest, lass dir einfach mal in Arsch poppen ohne das du es willst. Den Typen würdest du dann natürlich nicht Anzeigen, weil da kommen ja viel ekeligere Sachen raus als er reingesteckt hat, nicht?

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      #92
      oNe_sh0t postete
      haha ja, ganz sicher war es so.
      erzähl uns wie es war.
      erzähl uns doch bitte gleich dazu, was eine vergewaltigung in einem menschen auslöst.
      ich bin gespannt

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        #93
        stuNT_T postete
        rofl one_shot .... Es geht um die Hilflosigkeit in der Situation und die kann nen gewaltigen psychischen Schaden anrichten.

        Aber wenn dus nicht so schlimm findest, lass dir einfach mal in Arsch poppen ohne das du es willst. Den Typen würdest du dann natürlich nicht Anzeigen, weil da kommen ja viel ekeligere Sachen raus als er reingesteckt hat, nicht?
        gibt da noch leichte abstufungen zwischen nicht anzeigen und lebenslang wegsperren.

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          #94
          stuNT_T postete
          rofl one_shot .... Es geht um die Hilflosigkeit in der Situation und die kann nen gewaltigen psychischen Schaden anrichten.

          Aber wenn dus nicht so schlimm findest, lass dir einfach mal in Arsch poppen ohne das du es willst. Den Typen würdest du dann natürlich nicht Anzeigen, weil da kommen ja viel ekeligere Sachen raus als er reingesteckt hat, nicht?
          Entweder er ist selbst aus einer Vergewaltigung entstanden oder er sehnt sich so nach ersten sexuellen Erfahrungen, dass ihm eine Vergewaltigung als ein Gefallen erscheint. Anders kann ich mir so eine emotionale Verkrüppelung nur schwer vorstellen.

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            #95
            hat anscheinend auch vorteile so eine emotionale verkrüppelung, immerhin würde ich mein leben nach einer vergewaltigung nicht als zerstört ansehen

            inb4 ist es eh schon

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              #96
              @onesh0t
              Wenn du jemanden bewusst etwas antust gehörst du mM bei egal welchem scheiß weggesperrt für Jahre. Das einzig große Problem, was ich mit dem Justizsystem habe ist, dass psychische Betreuung zu kurz kommt und viele einfach nur eingesperrt werden um eingesperrt zu sein. Das bringt nix.

              Und bei Vergewaltigung kann mir keiner was von Affekt erzählen. Man is immer psychisch gaga wenn man wen vergewaltigt und zum Schutz der Opfer, welche extreme Hilflosigkeit während und nach der Tat verspüren, gehören die für immer weg. Weil wenn die erst mal rauskommen ist es für das Opfer die HÖLLE auf Erden und bevor ich das Opfer damit abstrafe, dass ich den Täter rauslasse, sperr ich den Täter für immer weg. Die einzige Person, die darüber entscheiden sollte, ob er wieder rausdarf sollte das Opfer sein, wenn es damit klarkommt. (bei nem psychologischem O.K. natürlich - kb auf weitere Opfer vom selben Täter)

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                #97
                RwbN postete
                oNe_sh0t postete
                zum oralsex zwingen finde ich ziemlich riskant.
                wenn er ihr ne knarre anne birne hält sollte das np np sein
                klar...schießt sich dann noch in den eigenen dödel wenn er ihr in den kopf ballert...

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                  #98
                  oNe_sh0t postete
                  hat anscheinend auch vorteile so eine emotionale verkrüppelung, immerhin würde ich mein leben nach einer vergewaltigung nicht als zerstört ansehen

                  inb4 ist es eh schon
                  troll dich bitte, hast jetzt genug gefailt

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                    #99
                    stuNT_T postete
                    @onesh0t
                    Wenn du jemanden bewusst etwas antust gehörst du mM bei egal welchem scheiß weggesperrt für Jahre. Das einzig große Problem, was ich mit dem Justizsystem habe ist, dass psychische Betreuung zu kurz kommt und viele einfach nur eingesperrt werden um eingesperrt zu sein. Das bringt nix.

                    Und bei Vergewaltigung kann mir keiner was von Affekt erzählen. Man is immer psychisch gaga wenn man wen vergewaltigt und zum Schutz der Opfer, welche extreme Hilflosigkeit während und nach der Tat verspüren, gehören die für immer weg. Weil wenn die erst mal rauskommen ist es für das Opfer die HÖLLE auf Erden und bevor ich das Opfer damit abstrafe, dass ich den Täter rauslasse, sperr ich den Täter für immer weg. Die einzige Person, die darüber entscheiden sollte, ob er wieder rausdarf sollte das Opfer sein, wenn es damit klarkommt. (bei nem psychologischem O.K. natürlich - kb auf weitere Opfer vom selben Täter)
                    Also dem Täter mal eben alle Grundrechte absprechen und das Opfer zum Richter machen ist mal total bescheuert. Absolut gegen jedes demokratisch-rechtsstaatliches Gedankengut.

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                      Ist jeder, der im Gefängis ist ohne Grundrechte?
                      Das Opfer ist nicht der Richter. Das Urteil wird vom Staat gesprochen und wenns eben lebenslang ist, sollte das Opfer und nur das Opfer das ok für die Freilassung geben können - bei Psycho-o.k.

                      Du willst doch nicht ehrlich den TÄTER dem OPFER vorziehen? Das wäre gegen jegliche Logik.

                      Und ich meine natürlich, dass die Entscheidung über die Begnadigung mit Beistand eines Psychiaters/Psychologen (den 99,9% der Opfer sowieso haben) getroffen wird. Das Ziel soll immer die Freilassung eines rehabilitierten Täters sein, aber wenn das Opfer dadurch leidet, wäre es gegen jede Logik ihn freizulassen.

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                        will er nicht, ebenso will er aber auch nicht das opfer dem täter vorziehen.

                        also sperren wir jetzt jegliche straftäter lebenslänglich ein, wenn die opfer sie nicht gerne auf freiem fuße sähen?

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                          Ich will vor allem nicht, dass Opfer nur weil sie Opfer sind, vom Staat bevorzugt behandelt werden. Und ihnen die Macht über das weiter verbleiben des Täters geben ist eine Bevorzugung. Das sollen Psychologen ect. Und Richter entscheiden und niemand Anderes.

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                            oNe_sh0t postete
                            will er nicht, ebenso will er aber auch nicht das opfer dem täter vorziehen.
                            Man muss sich aber leider für eine Seite entscheiden, wenn bei Inhaftierung der Täter leidet und bei der Freilassung das Opfer.

                            siehe edit vom post oben halt

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                              MjK postete
                              Ich will vor allem nicht, dass Opfer nur weil sie Opfer sind, vom Staat bevorzugt behandelt werden. Und ihnen die Macht über das weiter verbleiben des Täters geben ist eine Bevorzugung. Das sollen Psychologen ect. Und Richter entscheiden und niemand Anderes.

                              Dann entscheidet eben der Psychologe/iater, ob das Opfer soweit ist um damit klarzukommen. Mir doch wayne kommt aufs selbe raus. Und das Opfer hat bevorzugt behandelt zu werden.

                              edit: so brb ich walke mal von der Arbeit nach Hause =)

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                                stuNT_T postete
                                Ist jeder, der im Gefängis ist ohne Grundrechte?
                                Das Opfer ist nicht der Richter. Das Urteil wird vom Staat gesprochen und wenns eben lebenslang ist, sollte das Opfer und nur das Opfer das ok für die Freilassung geben können - bei Psycho-o.k.

                                Du willst doch nicht ehrlich den TÄTER dem OPFER vorziehen? Das wäre gegen jegliche Logik.

                                Und ich meine natürlich, dass die Entscheidung über die Begnadigung mit Beistand eines Psychiaters/Psychologen (den 99,9% der Opfer sowieso haben) getroffen wird. Das Ziel soll immer die Freilassung eines rehabilitierten Täters sein, aber wenn das Opfer dadurch leidet, wäre es gegen jede Logik ihn freizulassen.
                                um den hans auszupacken, das urteil wird allein vom richter gesprochen. der ist nur an das gesetz gebunden. der staat macht lediglich die politik, nicht aber die rechtsprechung.


                                ps: nein das opfer hat wenig mit der tat zu tun. wieso sollte ich einen vergewaltiger A der ein genau so schreckliches verbrechen wie vergewaltiger B begangen hat, 10 jahre früher rauslassen, weil das opfer des A eine stabilere psyche hat.
                                grundsätzlich darf bei einer solchen entscheidung nur die gefahr für die gesellschaft beurteilt werden.

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