find one_shot hat recht. lebenslang oder 15 jahre für sowas echt übertrieben
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Strafe nach Vergewaltigung?
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http://www.cosmiq.de/qa/show/41312/Wie-werden-juristisch-die-Straftatbestaende-schwere-Koerperverletzung-versuchter-Totschlag-und-versuchter-Mord-von-einander-abgegrenzt/
--> Auch Totschlag setzt eine Tötungsabsicht voraus.
@ OneShot: Vielleicht solltest Du weniger von Sachen reden, die Du sich auf der anderen Seite Deines Fensters abspielen. Und weniger versuchen originiell zu sein, wenn Du auf ernsthafte Argumentationen antwortest.
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Vergewaltigung und Mord sollten mit sind einfach nur scheisse, und wenn man dann sieht das so Typen nur 15 jahre kriegen, dann denkt man nur was das für ne kaputte Welt, heutzutage versucht man zuviel die Täter zu verstehn aber was gibs da zu verstehn?
Wegen den ganzen leuten die denken es war EIN fehltritt und den Leuten die tatsächlich denken die welt könnte in Frieden leben geschweige den der Mensch....
sollten nochmal anfangen Handlungsweisen von Menschen zu analysieren....
DIe meisten entscheidungen die die Idioten von therapeuten treffen sidn eh mal fail,
wie gewohnt flamt mich aber ich pwn euch immer noch auffer straße...
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der link bestätigt meine annahme doch nur?NotX-Lated postete
http://www.cosmiq.de/qa/show/41312/Wie-werden-juristisch-die-Straftatbestaende-schwere-Koerperverletzung-versuchter-Totschlag-und-versuchter-Mord-von-einander-abgegrenzt/
--> Auch Totschlag setzt eine Tötungsabsicht voraus.
@ OneShot: Vielleicht solltest Du weniger von Sachen reden, die Du sich auf der anderen Seite Deines Fensters abspielen. Und weniger versuchen originiell zu sein, wenn Du auf ernsthafte Argumentationen antwortest.
hast noch todesstrafe fürs kaugummi in haare werfen vergessenLucas Barrios postete
Mord/Vergewaltigung = Todesstrafe.
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Körperverletzung mit Todesfolge gibt es inzwischen für zweierlei Konstellationen. Die erste ist, dass Tötungsvorsatz nicht nachweisbar ist(oder nicht vorhanden ist, respektive) und das Opfer nach der Körperverletzung an diesen Verletzungen stirbt. Die zweite ist vor allem der Mittäterexzess, wenn einer der Täter etwas tut was nicht im Tatplan vorgesehen ist, will man es häufig den Leuten drumherum noch zurechnen, kann es aber nicht als versuchter Totschlag oder gar vollendeter Totschlag bestrafen, mangels Vorsatz oder mangels Vorsatznachweis. Musterbeispiel ist der sogenannte Schweinetrogfall, oder wie ich ihn lieber nenne: der American-History-X-FalloNe_sh0t postete
bin kein jurist, aber ich behaupte einfach mal, ads zählt dennoch nicht als versuchter totschlag. wofür gäbe es dann noch körperverletzung mit todesfolge, wenn das eh alles als totschlag gilt?
unsere juraexperten dürfen mich nun gern berichtigen, wenn ich denn falsch liege.
Edit: Kurzversion: Häufig liegen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge beide vor, letzteres ist aber dann subsidiär. Insofern ist letzteres ein Auffangtatbestand.
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Das jede Fetzerei zur Anzeige gebracht wird find ich is auch nicht verständlich okay wenns klar is das einer nur drauf war faxen zu machen aber wenns um beleidigungen usw geht
sollte nix passieren.... denn is mir auchs chon passiert das ich Anzeigne kassiert hab obwohl mein gegeüber begonnen hat, dafür mehr Kassiert hat und deswegen mehr glaubwürdiger vor gericht wa LQL i LOVE DEUTSCHE GERICHTE aka Babara Salesch...
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Die Richter müssen bei solchen prozessen immer darauf achten ob das ganze auch wirklich bewiesen werden kann, oft steht ja aussage gegen aussage und dann jemanden 15 jahre oder für immer wegzusperren ist halt schon eine krasse sache.
Eigentlich müssten da noch 2 Seiten voller Punkte hin..
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puh..wenn ich deinen Beitrag so lese, bin ich einfach nur froh, das wir (rational denkenden Menschen) nicht mehr im Mittelalter leben.Cosmos.R postete
Vergewaltigung und Mord sollten mit sind einfach nur scheisse, und wenn man dann sieht das so Typen nur 15 jahre kriegen, dann denkt man nur was das für ne kaputte Welt, heutzutage versucht man zuviel die Täter zu verstehn aber was gibs da zu verstehn?
Wegen den ganzen leuten die denken es war EIN fehltritt und den Leuten die tatsächlich denken die welt könnte in Frieden leben geschweige den der Mensch....
sollten nochmal anfangen Handlungsweisen von Menschen zu analysieren....
DIe meisten entscheidungen die die Idioten von therapeuten treffen sidn eh mal fail,
wie gewohnt flamt mich aber ich pwn euch immer noch auffer straße...
Das System mag zwar nicht perfekt sein, aber immer noch 1000 mal besser als von primitiven Rachegelüsten geleitete Selbstjustiz wie sie schon so oft in der Menschheitsgeschichte ausgeübt wurde.
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mich stört an diesem thread nur, dass sich einige anmaßen, sich in ein vergewaltigungsopfer hineinversetzen zu können (hi one_shot) und sich dann noch herausnehmen, diesen menschen "drama" vorzuwerfen.
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Vergewaltiger gehören für immer weggesperrt.
Einzig (durchsetzbare) Lösung. (meine meinung zu dem thema ist etwas radikaler.. schwanz ab etc)
Noch besser wäre ein Index wie es ihn in den USA gibt.
www.familywatchdog.us
Um einmal alle unter mir stehenden Kommentare in einem zusammenzufassen:
USA suckt
Selbstjuszit ... oh noes
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dito! one_shot total lächerlich hier. sowas sollte man niemals verharmlosen. Opfer haben 100% seelische Probleme nach einer solchen Tat, egal ob sie 7, 15 oder 41 Jahre alt sind.St4hl postete
mich stört an diesem thread nur, dass sich einige anmaßen, sich in ein vergewaltigungsopfer hineinversetzen zu können (hi one_shot) und sich dann noch herausnehmen, diesen menschen "drama" vorzuwerfen.
außerdem: wer sagt eigentlich, dass nur SIE bei IHNEN Oral tätig war? Andersrum ist zumindest auch nicht ausgeschlossen.
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#87: hast noch die kommentare "du bist ein vollidiot" sowie "dieben die hand abhacken plx" vergessen
e:merkste selbst, nä?innos postete
dito! [..] Opfer haben 100% seelische Probleme nach einer solchen Tat, egal ob sie 7, 15 oder 41 Jahre alt sind.St4hl postete
mich stört an diesem thread nur, dass sich einige anmaßen, sich in ein vergewaltigungsopfer hineinversetzen zu können [..]haha ja, ganz sicher war es so.außerdem: wer sagt eigentlich, dass nur SIE bei IHNEN Oral tätig war? Andersrum ist zumindest auch nicht ausgeschlossen.
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Max ist KhYr0n
davon wirds ned besser... geh einfach newton anwichsen und formeln beweisen, die vor dir schon hunderttausende andere bewiesen haben, da haste genug zu tun.
unser rechtssystem verfolgt bei vergewaltigern auch die wirklich lebenslange haft (je nachdem ob der täter fortwährend gefährlich ist, also eine psychische störung hat).
das problem ist, dass die idee der sicherungsverwahrung eine neuere ist die sich in den letzten jahren noch entwickelt hat. da tritt der rechtsgrundsatz des nulla poena sine lege scripta auf das programm - keine strafe ohne gesetz. es kann nicht rückwirkend die strafe beliebig verlängert werden, wenn diese möglichkeit zum tatzeitpunkt noch nicht bestand.
erst 1998 wurde die möglichkeit des "wegschließen für immer" eingeführt. davor konnten maximal 10 jahre verwarhung verhangen werden, wenn dies bereits im urteil des richters vorgemerkt wurde. folglich kann theoretisch,wer 1982 verurteilt wurde zu lebenslang, und ab 97 die verwarhung bekam, seit 2007 nimmer im vollzug sein.
das hat jetzt so auch der eugh so entschieden, weswegen einige haftentlassungen von leuten die sich in der sicherungsverwahrung befinden ansteht.
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