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Strafe nach Vergewaltigung?

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    #61
    oNe_sh0t postete
    nur dass die wohl nicht lebenslänglich in den knast wandern, auch wenn sie mir 10 knochen brechen und mein gesicht noch verunstalteter wird, als es eh schon ist.
    Dann wäre der Schluss, den ich daraus ziehen würde, dass (schwere) Körperverletzung zu lasch bestraft wird und nicht, dass Vergewaltigung zu hart bestraft wird.

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      #62
      sehe ich andersrum :-)

      NotX-Lated postete
      Es geht mir nicht um das Strafmaß, sondern darum, dass Du 'ne Vergewaltigung verharmlost, wenn Du sie auf die rein sexuelle Komponente reduzierst.
      wird bei schwerer körperverletzung ja nicht anders gemacht. ob du danach angst im dunkeln hast, juckt keine sau, qualifizierend für schwere körperverletzung sind bloß die körperlichen schäden, fand mein beispiel daher nicht all zu schlecht gewählt.

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        #63
        Lieber Arbeitslager in Sibirien. 1 Jahr sollte genügen :)

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          #64
          plazmapowle postete
          oNe_sh0t postete
          nur dass die wohl nicht lebenslänglich in den knast wandern, auch wenn sie mir 10 knochen brechen und mein gesicht noch verunstalteter wird, als es eh schon ist.
          Dann wäre der Schluss, den ich daraus ziehen würde, dass (schwere) Körperverletzung zu lasch bestraft wird und nicht, dass Vergewaltigung zu hart bestraft wird.
          10 knochen brechen + gesicht kaputt treten ist nicht nur schwere körperverletzung ;)

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            #65
            http://www3.ndr.de/sendungen/45_min/missbrauch128.html
            ist übrigens ne ganz interessante doku über das thema

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              #66
              daXtaR postete
              plazmapowle postete
              oNe_sh0t postete
              nur dass die wohl nicht lebenslänglich in den knast wandern, auch wenn sie mir 10 knochen brechen und mein gesicht noch verunstalteter wird, als es eh schon ist.
              Dann wäre der Schluss, den ich daraus ziehen würde, dass (schwere) Körperverletzung zu lasch bestraft wird und nicht, dass Vergewaltigung zu hart bestraft wird.
              10 knochen brechen + gesicht kaputt treten ist nicht nur schwere körperverletzung ;)
              sondern?

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                #67
                Die Richter müssen bei solchen prozessen immer darauf achten ob das ganze auch wirklich bewiesen werden kann, oft steht ja aussage gegen aussage und dann jemanden 15 jahre oder für immer wegzusperren ist halt schon eine krasse sache.

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                  #68
                  Versuchter Totschlag?

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                    #69
                    noobhans postete
                    CoTToN postete
                    hon postete
                    wie möchtest du begründen, dass 20 jahre eine härtere strafe, als 15 sind?
                    Nach 10 jahren ist dir eh alles egal.
                    haha was ein humbug.
                    Gibt doch Untersuchungen, das Gefangene nach ~7 Jahren den Bezug zur Tat verlieren.
                    hat brain!

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                      #70
                      von nen paar gebrochenen rippen, fingern und ner delle im gesicht stirbt man nicht so einfach

                      e: + nase ofc.

                      und krankenwagen haben die netten burschen natürlich auch gerufen 8)

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                        #71
                        dagO postete
                        lebenslang in deustchland bei 15 jahren. kann lebenslang durch gute führung verkürzt werden oder is das fix?
                        http://bundesrecht.juris.de/stgb/__57a.html

                        ich denke mit lebenslang ist man sehr gut bedient. allerdings wird dadurch, dass man viel von der zweiten bis hin zur 20. chance hält, sehr selten eine lebenslange haft ausgesprochen

                        /e: einen versuchten totschlag wirst du nicht hinbekommen, da der tötungsvorsatz schwer nachzuweisen sein wird. aber kA. gefühl geht eher zur gefährlichen körperverletzung.

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                          #72
                          pimmel ab bei beiden und gut ist

                          Kommentar


                            #73
                            oNe_sh0t postete
                            von nen paar gebrochenen rippen, fingern und ner delle im gesicht stirbt man nicht so einfach

                            e: + nase ofc.
                            klar, als hirnloser Schläger weiß man da auch Bescheid. "Oh warte, er lebt noch, brechen wir ihm noch ne Rippe, stirbt man ja nicht von.", "Der atmet noch, also können wir in locker noch die Nase brechen." - is klar :/ Da wird der mögl. Tod einfach in Kauf genommen oder auch anhaltende Schäden, ergo => versuchter Totschlag.

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                              #74
                              oNe_sh0t postete
                              von nen paar gebrochenen rippen, fingern und ner delle im gesicht stirbt man nicht so einfach

                              e: + nase ofc.

                              und krankenwagen haben die netten burschen natürlich auch gerufen 8)
                              ne stimmt, da liegen auch keine organe, es kann keine blutung im schädel hervorgerufen werden und auch sonst ist eine zarte behandlung mit fuß und faust nicht so schlimm.

                              du kannst ja bei der tat schlecht abschätzen, was für folgen eintreten.

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                                #75
                                bin kein jurist, aber ich behaupte einfach mal, ads zählt dennoch nicht als versuchter totschlag. wofür gäbe es dann noch körperverletzung mit todesfolge, wenn das eh alles als totschlag gilt?

                                unsere juraexperten dürfen mich nun gern berichtigen, wenn ich denn falsch liege.

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