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Strafe nach Vergewaltigung?

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    Du hast leider keine neuen Argumente gebracht, während ich dir hier wissenschaftliche Theorien versuche relativ knapp und trotzdem richtig sowie verständlich wiederzugeben. Außerdem belege ich es mit Beispielen die eigentlich relativ klar meinen Gedankengang visualisieren sollten, auch wenn vielleicht nicht perfekt aufgrund der Kürze der Zeit. Auf nichts davon gehst du ein.

    Ich wünsch dir trotzdem noch viel Spaß im Leben.

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      *edit* die diskussion ist mir zu heiss.

      kurz hereingeworfen:
      das strafmaß des täters sollte niemals von einer willentlichen entscheidung des opfers beinflusst werden können.

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        m43h postete
        die frage is halt, wie man lebenslang definiert!? wenn man lebenslang kriegt, kann man trotzdem wegen guter führung schon nach 8 jahren oder so entlassen werden. wenn man 15 jahre fest hat is das dann wohl besser. solchen leuten sollte man sowieso die seele aus m leib prügeln, 15 jahre haft sind da eigentlich gar nicht genug, wenn man die konsequenzen für den/die vergewaltigte betrachtet
        woher hast du das denn? man kann NIEMALS nach 8 jahren wegen guter führung bei lebenslanger haftstrafe herauskommen.

        dazu bitte den § 57a stgb nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/57a.html

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          bild hat leider schlecht recherchiert, weil sowas nicht unter assault by penetration &rape (Sexual offence act 2003 s.1 bzw 2) sondern unter sexual activity with a child (s.9).
          Spoiler: 
          (1) A person aged 18 or over (A) commits an offence if—

          (a) he intentionally touches another person (B),

          (b) the touching is sexual, and

          (c) either—

          (i) B is under 16 and A does not reasonably believe that B is 16 or over, or

          (ii) B is under 13.

          (2) A person guilty of an offence under this section, if the touching involved—

          (a) penetration of B’s anus or vagina with a part of A’s body or anything else,

          (b) penetration of B’s mouth with A’s penis,

          (c) penetration of A’s anus or vagina with a part of B’s body, or

          (d) penetration of A’s mouth with B’s penis,

          is liable, on conviction on indictment, to imprisonment for a term not exceeding 14 years.

          (3) Unless subsection (2) applies, a person guilty of an offence under this section is liable—

          (a) on summary conviction, to imprisonment for a term not exceeding 6 months or to a fine not exceeding the statutory maximum or both;

          (b) on conviction on indictment, to imprisonment for a term not exceeding 14 years.


          wäre es nämlich rape oder SA könnte man entsprechend den grundsatzurteilen des HoL über "criminal procedure" niemanden auf kaution rauslassen. kein bock euch jetzt den namen des falls rauszusuchen :P

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            KhYr0n postete
            Du hast leider keine neuen Argumente gebracht, während ich dir hier wissenschaftliche Theorien versuche relativ knapp und trotzdem richtig sowie verständlich wiederzugeben. Außerdem belege ich es mit Beispielen die eigentlich relativ klar meinen Gedankengang visualisieren sollten, auch wenn vielleicht nicht perfekt aufgrund der Kürze der Zeit. Auf nichts davon gehst du ein.

            Ich wünsch dir trotzdem noch viel Spaß im Leben.
            Weil du nicht auf meine Argumente bezug nimmst sondern nur Teile daraus falsch aufnimmst und auf dieser Basis weiterdiskutierst. + du polemisiert mit der lapidaren Bezeichnung "wohl fühlen" wenns um schwere psychische Problem bei den Opfern geht schon ziemlich derb

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              stunt vlt vergisst du einfach, dass wenn man sich immer auf seiten des opfers stellt, die justiz zu rache wird, da man das interesse des opfers ernster nimmt als den schutz der gesellschaft und die resozialisierung des täters. rache und entschädigung sind, nach meiner auffassung der strafrechtlichen justiz, eher eine zivilrechtliche sache (in frankreich zumindest :P ).

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                Es geht mir weder um Rache, Entschädigung noch um Selbstjustiz, sondern um den Schutz des Opfers und der Bewahrung der Lebensqualität des Unschuldigen. Und jemanden freilassen, der vorsätzlich jemanden Leid zugefügt hat, während das Opfer darunter noch mehr leidet spricht gegen jegliche Logik.

                Zumindest ich seh es nicht ein, dass jemand ohne etwas verbrochen zu haben abgestraft werden soll. Und das ist nun mal in meinen Augen die Freilassung eines Sexualstraftäters, bei tiefsitzender Angst vor dem Täter. Und da ist es zumindest mir egal, ob der Typ resozialisiert ist oder nicht, der kommt nicht auf Kosten des Unschuldigen raus.

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                  stuNT_T postete
                  Es geht mir weder um Rache, Entschädigung noch um Selbstjustiz, sondern um den Schutz des Opfers und der Bewahrung der Lebensqualität des Unschuldigen. Und jemanden freilassen, der vorsätzlich jemanden Leid zugefügt hat, während das Opfer darunter noch mehr leidet spricht gegen jegliche Logik.

                  Zumindest ich seh es nicht ein, dass jemand ohne etwas verbrochen zu haben abgestraft werden soll. Und das ist nun mal in meinen Augen die Freilassung eines Sexualstraftäters, bei tiefsitzender Angst vor dem Täter. Und da ist es zumindest mir egal, ob der Typ resozialisiert ist oder nicht, der kommt nicht auf Kosten des Unschuldigen raus.
                  Schon mal dran gedacht, das die Opfer das Geschehene verkraften (nicht jeder Mensch ist psychisch Labil) können und den Täter aber aus Trotz und Rache dann so Lange wie nur Möglich in Verwahrung halten können?

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                    Und da kommt der Psychologe ins Spiel, oder willst du damit sagen, dass Psychologen leicht zu verarschen sind? Weil im Moment entscheiden Psychologen in Zusammenarbeit mit den Tätern ob sie resozialisiert sind.

                    Damit wäre deine Aussage schon wieder mal ad absurdum geführt.

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                      Hab ausser OP nix gelesen. Antwort: An die Wand.

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                        lux posteteFinde Gefängnisstrafe aber halt wirklich irgendwie komisch bei Vergewaltigung - fände eher sowas wie 2 Jahre Gefängnis und 4 Jahre geschlossene + 4 Jahre offene Psychiatrie besser
                        Genau das. Gefängis als Strafe, Psychatrie um - sofern möglich - Wiederholung zu vermeiden.

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                          yc3 postete
                          bla postete
                          ich finde man sollte vergewaltigung und mord nicht identisch bestrafen können. persöhnlich finde ich auch schwere körperverletzung schlimmer, aber da habe ich wohl eine minderheitsmeinung.
                          vergewaltigung und schwere körperverletzung sind schon ähnlich, würde ich auch sagen. bei der vergewaltigung entstehen meistens auch körperverletzungen, die schwere hängt dann zumeist davon ab, wie das opfer sich wehrt und wie rabiat der täter ist. hier steht aber die phychische komponente zumeist im vordergrund (auch öffentlich).

                          bei der s.k. sind es natürlich primör die verletzungen. aber das gefühl an ohnmacht und angst kann auch zu psychischem stress führen, vermeidung von orten mit menschen etc.

                          haben schon viele gemeinsamkeiten,

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                            stuNT_T postete
                            Und da kommt der Psychologe ins Spiel, oder willst du damit sagen, dass Psychologen leicht zu verarschen sind? Weil im Moment entscheiden Psychologen in Zusammenarbeit mit den Tätern ob sie resozialisiert sind.

                            Damit wäre deine Aussage schon wieder mal ad absurdum geführt.
                            Du rallst schon, das diese Art von Frauen sehr wohl Kompetenzen in Sachen Vorspielerei besitzen? Und nicht jeder Psychologe ist speziell darin geschult diesen Typus zu identifizieren. Um genaus zu sein, ist es sogar ziemlich schwierig zu sagen, ob jemand nun wirklich leidet, es sei denn er wird 24/7 untersucht/beobachtet, aber das würde dein Opferkult ja sicherlich nicht zulassen...

                            Kommentar


                              stuNT_T postete
                              Es geht mir weder um Rache, Entschädigung noch um Selbstjustiz, sondern um den Schutz des Opfers und der Bewahrung der Lebensqualität des Unschuldigen. Und jemanden freilassen, der vorsätzlich jemanden Leid zugefügt hat, während das Opfer darunter noch mehr leidet spricht gegen jegliche Logik.

                              Zumindest ich seh es nicht ein, dass jemand ohne etwas verbrochen zu haben abgestraft werden soll. Und das ist nun mal in meinen Augen die Freilassung eines Sexualstraftäters, bei tiefsitzender Angst vor dem Täter. Und da ist es zumindest mir egal, ob der Typ resozialisiert ist oder nicht, der kommt nicht auf Kosten des Unschuldigen raus.
                              aha ok. der täter kriegt also die freiheit verwährt nur weil ein opfer sich nicht mit den existierenden sicherheitsmaßnahmen abfinden kann. es gibt ja auch noch andere methoden als freiheitsstafen. das was du hier vorschlägst ist leider sehr von selbstjustiz geprägt, denn wenn man dieses mittel den opfer zur verfügung stellt, wird es missbrauch geben.

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                                Sibirisches Arbeitslager verhindert auch Rückfälle.

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