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    #31
    In so nem Fall auf Recht pochen bzw. dass versuchen durchzusetzen ist natürlich blödsinning bzw. nicht dem Familienfrieden förderlich :D.

    Juristisch betrachet schliesst er mit dem Händler einen Kaufvertrag ab (§433 BGB) und es ist wegen
    § 267
    Leistung durch Dritte

    (1) Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken. Die Einwilligung des Schuldners ist nicht erforderlich.

    grundsätzlich nicht notwendig, dass er selber den PC bezahlt um seine Leistungspflicht zu erfüllen. Daraus folgt dass der Händler ihm das Eigentum an der Sache verschafft um seine Leistungspflicht zu erfüllen womit er Eigentümer des PCs wird.
    Da seine Mutter den PC in ihrem Gewahrsam hat(Besitz) kann er theoretisch die Herausgabe des Computers verlangen. (§985 BGB)
    Es besteht rein rechtlich kein Anspruch dass die Mutter den PC wegnehmen darf, nur in so einem Fall hilft halt kein Gesetz um diese "Ungerechtigkeit" zu beheben :D

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      #32
      tobijas postete
      Es gehört noch viel mehr Leuten der Rechner weggenommen...
      mit kleinem fix this ^^

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        #33
        was hat er denn gemacht?

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          #34
          sofort 110 anrufen die schicken dann gleich sek und holen deinen pc, oh sry den pc deines kumpels, raus.

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            #35
            Versuch doch einfach vernünftig mit deiner Mom zu reden und lass "ein guter Freund" aus dem Spiel!

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              #36
              Hausarzt postete
              Mutter hat recht, weil dein Kollege nen dummes Kind ist und keine Rechte hat...
              dieses

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                #37
                ein spast weniger der am flamen ist. sie soll ihn ruhig ne weil behalten. :x

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                  #38
                  hi postete
                  ein spast weniger der am flamen ist. sie soll ihn ruhig ne weil behalten. :x
                  iwi musst ich lachen :D

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                    #39
                    wenn sie es überwiesen hat dann sie.
                    wenn sie es ihm bar gegeben hat, damit ers bezahlt.
                    dann kann man ja nix nachweisen.
                    also er.

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                      #40
                      die mutter soll ihm ne schelle geben

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                        #41
                        er wohnt in ihrem haus, selbst wenn er 88 jahre alt wäre könnte seine mama ihm en rechner wegnehmen solange er bei ihr wohnt

                        was ist das für ein aosziales kind, ich gehe mal davon aus dass die mutter verdammt gute gründe hatte ihm den rechner wegzunehmen (wow sucht bekämpfen undso)

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                          #42
                          oh gott, was für ein trauriges kind! wenns überhaupt soweit kommen würde, würde ich mich so schämen, dass ich das nichtmal meinem besten freund erzählen würde...

                          soll er ausziehen, wenn seine mutter meint ihre vergeigte erziehung nach 19 jahren nochholen zu müssen.

                          mit 19 den pc wegggenommen kriegen, ich glaubs ja nicht.....

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                            #43
                            pix von der mutter

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                              #44
                              Dieter Rasse postete
                              In so nem Fall auf Recht pochen bzw. dass versuchen durchzusetzen ist natürlich blödsinning bzw. nicht dem Familienfrieden förderlich :D.

                              Juristisch betrachet schliesst er mit dem Händler einen Kaufvertrag ab (§433 BGB) und es ist wegen
                              § 267
                              Leistung durch Dritte

                              (1) Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken. Die Einwilligung des Schuldners ist nicht erforderlich.

                              grundsätzlich nicht notwendig, dass er selber den PC bezahlt um seine Leistungspflicht zu erfüllen. Daraus folgt dass der Händler ihm das Eigentum an der Sache verschafft um seine Leistungspflicht zu erfüllen womit er Eigentümer des PCs wird.
                              Da seine Mutter den PC in ihrem Gewahrsam hat(Besitz) kann er theoretisch die Herausgabe des Computers verlangen. (§985 BGB)
                              Es besteht rein rechtlich kein Anspruch dass die Mutter den PC wegnehmen darf, nur in so einem Fall hilft halt kein Gesetz um diese "Ungerechtigkeit" zu beheben :D
                              Das ist nicht direkt richtig, der Kaufvertrag ist im Grunde völlig unerheblich, entscheidend ist, wem der Händler den PC nach §929 BGB, vermutlich Geheißerwerb, übereignet hat. Da spricht einiges dafür, dass er es dem Sohn übereignen wollte, weil von der Mutter wusste er nichts und so.
                              Dann ist die Frage wie die Zahlung der Mutter zu deuten ist, eventuell ist die Bezahlung des Kaufpreises als Schenkung zu sehen, womit er sowohl Eigentümer wäre, als auch schuldrechtlich die Mutter keinen Anspruch auf den PC hat.
                              Und dann kann er es nach §985 BGB herausfordern, allerdings nicht von der Mutter, sondern von derem Freund, weil er unmittelbarer Besitzer ist. Der kann ihm dann kein Recht zum BEsitz nach §986 entgegenhalten, obwohl er vermutlich Verwahrer ist, weil das Recht zum Besitz nur gegenüber der Mutter schuldrechtlich gilt. Er kann auch nach §985 BGB gegen die Mutter auf Herausgabe klagen, aber die muss ihm dann nur den mittelbaren Besitz verschaffen, was wohl eher nicht sein Begehren ist^^

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                                #45
                                headb0y postete
                                Wie schon erwähnt, er ist 19.
                                Mutter > Sohn

                                Cengiz Five hätte man mit 19 nie seinen Computer wegnehmen können - er soll man darüber nachdenken.;)

                                Wenn mir wer meinen Computer weggenommen hätte, wäre ich instant ausgezogen.
                                Das ist wie, als würde man Romeo den Umgang mit seiner Julia verbieten.;)




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