"Parklücken wegschnappen ist strafbar. Hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Denn auch, wenn Sie mit gesetztem Blinker und eingelegtem Rückwärtsgang einparken möchten, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf diesen Parkplatz. Sie können zwar denjenigen, der Ihnen die Parklücke weggeschnappt hat, bestimmt darauf hinweisen und ihn bitten, wieder herauszufahren, er muss es aber nicht tun. "
Hab ich so im Internet gefunden. Hätte schwören können dass im "Buch der Rechtsirrtümer" das mit dem blinken steht... nunja
Hab ich so im Internet gefunden. Hätte schwören können dass im "Buch der Rechtsirrtümer" das mit dem blinken steht... nunja
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