Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Resturlaub Vorjahr?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Resturlaub Vorjahr?

    Óla Elite!

    Ich hoffe jemand von euch hat ne ahnung zum Thema 'Resturlaub Vorjahr' , mal angenommen ich hab noch 5 Tage Resturlaub. Ist dieser jetzt noch gültg? Muss ich auf Kulanz meines Chefs hoffen oder steht mir dieser zu?

    Wenn ja wie lange habe ich Anspruch darauf?

    Mit optimistischen Grüßen,

    epmd x)

    PS. Hätte gerne ein Bild geliefert, bin aber auf Arbeit und befürchte das es nicht gern gesehen ist. :D

    #2
    chef fragen wäre zu einfach.

    Kommentar


      #3
      nennen wir es..gewisse Spannungen ^^

      Kommentar


        #4
        kommt immer drauf an denke ich mal.
        Also ich darf meinen Vorjahres-Resturlaub bis März beantragen und bis Mai nehmen. dann verfällt er...

        Wenn du dich mit deinem Chef net verstehst frag mal nen Kollegen oder jemanden ausm Personalbüro oder so ;)

        Kommentar


          #5
          keine ahnung ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, aber normalerweise kann man den urlaub bis märz noch nehmen. danach ist es wohl entscheidung vom chef

          Kommentar


            #6
            Bei den meistens Firmen darf Resturlaub bis zum 31.3 abgefeiert werden, danach verfällt er. Die gesetzliche Regelung hab ich jetzt keine Lust rauszusuchen.

            Im Allgemeinem könnt ihr euch aber merken, dass ein Blick in den Arbetisvertrag solche Fragen immer klärt, ergo man muss den Chef nicht frageN.

            Kommentar


              #7
              cool, danke Junxx..dann muss ich mich ja sputen mit beantragen, wa ^^

              Kommentar


                #8
                Bei uns ebenfalls so (1k Mitarbeiter).
                Bis zum 31.3 Beantragen, Bis 31.4 (das nur Kulanz bei uns) abfeiern.

                Kommentar


                  #9
                  bei uns wurde aufgrund von wirtschaftskrise urlaub mitnehmen gestrichen letztes jahr, aber normalerweise auch bis zum 31.4. zu nehmen.

                  sollte aber evtl. auch in deinem arbeitsvertrag stehen....... aber so schwer nen kollegen zu fragen??

                  Kommentar


                    #10
                    bei uns wars, nach erinnerung, märz april bis es eingereicht sein musste, inzwischen isses dezember. aber war ne kaserne, da isses alles anders :O

                    Kommentar


                      #11
                      13 sec. google, oh wait 15 sec.

                      Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub bis spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres genommen werden. (§ 7 III 3 BUrlG)

                      Besteht nach § 17 BErzGG, nach § 17 MuSchG (neu seit 20.06.02) oder nach § 4 ArbPlSchG noch Resturlaub, so kann dieser ins nächste Urlaubsjahr übertragen werden.

                      In Tarifverträgen ist eine abweichende Regelung zulässig. (§ 13 BUrlG)

                      Kommentar


                        #12
                        Carrot postete
                        bei uns wars, nach erinnerung, märz april bis es eingereicht sein musste, inzwischen isses dezember. aber war ne kaserne, da isses alles anders :O
                        Beamtentum nicht mit freie Marktwirtschaft in einen Topf tun, danke.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X