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    #16
    god b postete
    Musst aber auch deine Berufsschule bedenken. Wieviele Schulstunden hast du? Ich nehme mal an 1 Berufsschultag im 2ten Ausbildungsjahr?
    nicht wirklich berufsschule gilt als voller arbeitstag.

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      #17
      8 Schulstunden die als ganze Stunden zählen einmal in der Woche

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        #18
        Gabriel Polat Fan #1 postete
        pheno postete
        Als Stifft wird nix abgefeiert. Punkt.
        wer sich das bieten lässt, bitte
        Aha - da will einer In di vi di ummm sein...

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          #19
          Freezer postete
          pheno postete
          Als Stifft wird nix abgefeiert. Punkt.
          aha. und was soll er sonst machen? sich bei dem krassen stundenlohn auszahlen lassen? wird der arbeitgeber aber wohl auch nicht machen wenn er bei abfeiern schon zickt.
          und die stunden "schenken" ja genau, kann er ja gleich volontär anfangen..

          ich hab meine immer einfach abgefeiert, war nie nur ansatzweise problematisch. recht und pflichten hab ich mal in der schule gelernt, hab es aber jetzt nicht im kopf. guck doch mal in das berufsbildungsgesetz!!
          http://deutschland.dasvonmorgen.de/pub/bbig_20050323.pdf

          sollte da eigentlich drine stehen, aber wenn ich mich recht erinnere dürfen rein formell auszubildende keine ü-stunden machen?! naja machen trotzdem alle bzw müssen halt mal
          Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Stiffte, die bei sowas rumheulen kommen auch total gut an, hab ich gehört. Früher gabs so nen Quatsch auch nicht und die jetzigen Meister/Ausbilder leben auch alle noch...

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            #20
            K3cY postete
            god b postete
            Musst aber auch deine Berufsschule bedenken. Wieviele Schulstunden hast du? Ich nehme mal an 1 Berufsschultag im 2ten Ausbildungsjahr?
            nicht wirklich berufsschule gilt als voller arbeitstag.
            erst wenn der 8 stunden schule hatte an diesem tag

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              #21
              ReDuX postete
              Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
              Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
              Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
              Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
              cool, ich hab im schnitt um die 60-90 stunden / woche.... mein monatsrekord liegt bei 373 stunden... bin ich jetzt straftaeter? ;) ich mache das seit 1 1/2 jahren und habe noch nicht eine einzige woche die 48 stunden einhalten koennen... gg


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                #22
                yokNo__ postete
                Gabriel Polat Fan #1 postete
                pheno postete
                Als Stifft wird nix abgefeiert. Punkt.
                wer sich das bieten lässt, bitte
                Aha - da will einer In di vi di ummm sein...
                Man hat ein reccht darauf überstunden abzufeiern. Normaler weise muss das durch freizeit ausgeglichen werden. Wenn die Firma was dagegen hat, haben sie pech.
                Man hat ja einen Ausbilder den anquatschen und der müsste sich um alles kümmern.

                Ich bzw alle meine azubi kollegen ca 20 st kpnnten auch abfeiern nein wir mussten sogar, weil wir nur eine bestimmten stundenzahl haben durften glaube +10 stunden, alles was drüber war musste abgefeiert werden.

                Notfalls zum betriebsrat gehen und die sache klären.

                #19 Das hat dich nicht zu jucken... wenn du auf dein recht bestehst haben die, die fresse zu halten. Sonst kann man auch einen einseitigen vertrag aufsetzen wo stehst das der Azubi ein sklave ist bb.

                #20 echt? also ich hab keinen azubi kennengelernt der auch für 6 st schule nicht voll angerechnet bekamen.

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                  #23
                  da bin ich ja froh das meine cheffs sozial sind.

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                    #24
                    MERGg postete
                    ReDuX postete
                    Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
                    Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
                    Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
                    Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
                    cool, ich hab im schnitt um die 60-90 stunden / woche.... mein monatsrekord liegt bei 373 stunden... bin ich jetzt straftaeter? ;) ich mache das seit 1 1/2 jahren und habe noch nicht eine einzige woche die 48 stunden einhalten koennen... gg

                    klingt eher wie Sklave

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                      #25
                      Ich halte meinen Azubi auch immer dazu an, seine Überstunden abzufeiern, wenn es mal Leerlauf gibt.
                      Natürlich fallen Überstunden an, dass lässt sich garnicht vermeiden, aber wenn wie bei fieser boy oder Merg so viel Überstunden die Regel sind, ist irgendwas an der Unternehmenspolitik falsch. Da fehlt es eindeutig an Arbeitskraft...

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                        #26
                        Wer sich sowas gefallen lässt, ist selbst dran Schuld...

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                          #27
                          Wie kann man noch nichtmal 2 Jahre gearbeitet haben und so drauf sein? Ihr redet als wären alle Auszubildenden überarbeitete, schwer Burnout gefährdete Workaholics...mal runterkommen wäre angebracht. Die "Arbeitszeit" der Azubis ist ja auch dazu da, dazuzulernen etc., die eigene Produktivität ist ja entsprechend gering. Was ist dann so schlimm daran, mal ne Stunde oder zwei dranzuhängen? Man hat ja auch was davon...

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                            #28
                            schau im arbeitsvertrag nach...

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                              #29
                              #27 es geht nicht darum keine überstunden zu machen sondern darum überstunden abzufeiern.

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                                #30
                                K3cY postete
                                #27 es geht nicht darum keine überstunden zu machen sondern darum überstunden abzufeiern.
                                Schon klar, aber sowas bedeutet für Klein- und Mittelstandsbetriebe ausfallende Arbeitskraft. Und über die Azubis werden nunmal die für die Abrechnung ungünstig verrechenbaren Stunden ausgewiesen. Kein Azubi da = keine Umlagemöglichkeit, etc. etc. etc.. Irgendwann macht der Chef dann schon was, hat ja schonmal jemand geschrieben, dass es immer "Leerläufe" gibt. Aber Kommentare wie "lass ich mir nicht gefallen", "will ich was dafür sehen", etc. sind definitiv unangebracht, wenn man nicht beide Seiten der Medaille betrachtet.

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