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Brauche schnelle Hilfe!!Urteilsverkündung, fristfr

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    #16
    Swift postete
    Also in erster Instanz Amtsgericht wurde ich zu 3 Jahren Bewährung verurteilt, wegen Schwerer Körperverletzung, die gar keine war. War dumme Sache ich bin mit nem Freund Abends draussen bei uns unterwegs, dann kommen drei Schwarzköpfe(Moruks) wollen einen Dicken machen ka$$ieren und heulen dann später rum vor Gericht.

    Ausserdem hat eine Schulklasse zugeguckt und ich wette die wollten denen zeigen was passieren kann, wenn man seine Probleme selber löst.. lol

    In zweiter Instanz werd ich freigesprochen, mein Anwalt klärt.

    danke für die Antworten btw
    Ich glaube, der Richter wollte v.a. euch Idioten zeigen was passiert wenn man seine "Probleme" selber lösen will und dabei noch übertreibt.

    Dein Anwalt wird sicher ein starker Typ sein, wenn er nicht mal die Frist einhalten kann. Der boxt dich sicher raus !

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      #17
      Ähm,
      Du warst mit nem Freund abends unterwegs?
      Um wie viel Uhr war es denn?
      Ne Schulklasse ist abends noch in der Schule / unterwegs?!

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        #18
        vor allem wieso lässt du die frist bitte bis auf den letzten tag ablaufen? eher nicht so schlau in dem fall

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          #19
          3 jahre auf bewährung .. geht das überhaupt?!

          /e ok gibts es .. aber ich schau gerade so was man dafür gemacht haben muss ... kann es sein das du den halt totgeschlagen hast?!

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            #20
            Der Fussball-Lehrer postete
            3 jahre auf bewährung .. geht das überhaupt?!

            /e ok gibts es .. aber ich schau gerade so was man dafür gemacht haben muss ... kann es sein das du den halt totgeschlagen hast?!

            schon was gefunden?

            Kommentar


              #21
              viel spass im weiteren berufsleben.


              und alles wieder am letzten tag

              jaja so sind wir alle :D

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                #22
                Es gibt bis maximal 2 Jahren Haftstrafe die Möglichkeit, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Ich gehe mal davon aus, dass du evtl die Bewährungszeit meinst in der du nichts anstellen darfst. Also wenn du wirklich ne schwere Körperverletzung begangen hast dann war das aber keine Lapalie:

                § 226
                Schwere Körperverletzung

                (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
                1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
                2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
                3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

                so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.



                Evtl wars ja ne gefährliche Körperverletzung , anwaltliche Hilfe ist in so einem Fall wohl immer anzuraten.

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                  #23
                  Ich denke, der TE meint, dass die Schulklasse in der Gerichtsverhandlung saß..

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                    #24
                    Gibt auch 5 Jahre Bewährung - Vitamin B + Verständigungsgeld klärt.

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                      #25
                      definitiv fake.

                      abgesehen davon, dass es sicher keine "schwere körperverletzung" war... für die berufung braucht man eh n verteidiger.

                      naja. blabla

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                        #26
                        CycLeR postete
                        §§ 184 ff. BGB
                        Wo kommen wir denn hin, wenn wir beliebe Vorschriften eines andern Rechtsgebietes anwenden könnten? RIchtige Hausnummer ist § 43 StPO.

                        Dog Chapman postete
                        HeadCrack0r postete
                        12+7=19
                        du hast bir zum 19. 23:59 Zeit deine 1337 Jahre rm verzicht zu stoppen.
                        HF
                        falsch, bis 24:00 :p
                        24:00 gibt es doch gar nicht. Fristende um 23:59:59.

                        Swift postete
                        Im Gegegnsatz zu dir waren die 20 da, also kannst du gar nix dazu sagen und das witzige ist nach der Verhandlung hat sich die Schulklasse noch über das Urteil unterhalten und wie ich mitbekommen habe, hat keiner das Urteil verstanden.

                        btw hatte ausserdem keinen Anwalt, weil ich dachte, das wird ne kruze Sache und ich bin gleich wieder frei..
                        Dann hast Du ja etwas mit der Schulklasse gemeinsam. Du hast nämlich auch das Urteil nicht verstanden. 3 Jahre auf Bewährung!! ... Vorwurf und Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung!! Wenn es um schwere Körperverletzung (=Verbrechen) ging, hättest Du einen Pflichtverteidiger bekommen müssen.
                        War wohl eher gefährliche Körperverletzung, weil Du alleine zu schwach warst und deshalb mit Deinem Kumpel zusammen draufgehauen hast.

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                          #27
                          100kilo Hantelbank postete
                          CycLeR postete
                          §§ 184 ff. BGB
                          Wo kommen wir denn hin, wenn wir beliebe Vorschriften eines andern Rechtsgebietes anwenden könnten? RIchtige Hausnummer ist § 43 StPO.

                          Dog Chapman postete
                          HeadCrack0r postete
                          12+7=19
                          du hast bir zum 19. 23:59 Zeit deine 1337 Jahre rm verzicht zu stoppen.
                          HF
                          falsch, bis 24:00 :p
                          24:00 gibt es doch gar nicht. Fristende um 23:59:59.

                          Swift postete
                          Im Gegegnsatz zu dir waren die 20 da, also kannst du gar nix dazu sagen und das witzige ist nach der Verhandlung hat sich die Schulklasse noch über das Urteil unterhalten und wie ich mitbekommen habe, hat keiner das Urteil verstanden.

                          btw hatte ausserdem keinen Anwalt, weil ich dachte, das wird ne kruze Sache und ich bin gleich wieder frei..
                          Dann hast Du ja etwas mit der Schulklasse gemeinsam. Du hast nämlich auch das Urteil nicht verstanden. 3 Jahre auf Bewährung!! ... Vorwurf und Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung!! Wenn es um schwere Körperverletzung (=Verbrechen) ging, hättest Du einen Pflichtverteidiger bekommen müssen.
                          War wohl eher gefährliche Körperverletzung, weil Du alleine zu schwach warst und deshalb mit Deinem Kumpel zusammen draufgehauen hast.

                          ey laber nicht so eine scheiße, sonst mach ich mich noch bei dir strafbar, mein kumpel hatte anwalt, weil ihm 2 jahre haftstrafe drohten, weil er vorbestraft war, mir drohten weniger, also hat nur er einen pflichtverteidiger bekommen.

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                            #28
                            closed weil op es so wollte

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