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Kurze Arbeitsrechtfrage

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    Kurze Arbeitsrechtfrage

    Sachverhalt: Arbeitgeber zahlt seit 3 Jahren Weihnachtsgeld und will es nun nicht mehr.
    Was kann man als Arbeitgeber erreichen?

    AN könnte Anspruch auf Weihnachtsgeldzahlung gem. §611 BGB gegen AG haben.
    Das setzt einen (dem entsprechenden Arbeitsvertrag ) voraus.

    WE des AG(+)
    Das mehrmals (3mal) gleichartige Handeln des Arbeitgebers wird als ein Angebot zur Änderung des Arbeitsvertrages angesehen.

    WE des AN(+)
    Das Angebot wird durch Annahme des Geldes akzeptiert. (Analog zu §151 BGB)

    Ein (entsprechender) Arbeitsvertrag kommt zustande.
    AN hat Anspruch auf Weihnachtsgeldzahlung gem. §611 BGB gegen AG.


    Habe ich die richtige Anspruchsgrundlage und ist die Argumentation richtig?

    #2
    Warte bis Ingo Lenßen da ist.

    RM-Rechtsberatung bis dahin closed.

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      #3
      als wirtschaftsingeniuerwesenstudent im 1. semester mit rechtlichen grundlagen würde ich dir recht geben.

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        #4
        Stichwort: Betriebliche Übung.

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          #5
          gibts hier kein jura studenten der einfach ja sagen kann?

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            #6
            jaa!

            bzw.

            Für den Arbeitnehmer kann sich der Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld ergeben aus:
            dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag. In den meisten Fällen wird dort eine evtl. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines 13. Monatsgehaltes oder eines Weihnachtsgeldes verein-bart.
            Häufig ergibt sich diese Verpflichtung auch aus einem Tarifvertrag, der dann Gegenstand eines Arbeitsvertrages ist. Hier ist die Zahlung eines 13. Gehaltes dann während der Tarifverhandlun-gen vereinbart worden.
            Weihnachtsgratifikationen können auch in Betriebsvereinbarungen festgelegt sein. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat getroffen werden und dann generell für alle Arbeitsverhältnisse Gültigkeit haben.
            Sehr häufig sind Weihnachtsgeldzahlungen nicht ausdrücklich vereinbart. Es ist dann häufig nur betriebliche Übung, dass eine Weihnachtsgratifikation gezahlt wird. Von einer "betrieblichen Übung" kann dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander vor-behaltlos Weihnachtsgeld gezahlt hat. Dann kann er im 4. Jahr nicht einfach die Zahlung ver-weigern. Der Arbeitnehmer hat dann vielmehr einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung.
            Das kann der Arbeitgeber vermeiden, indem er den Arbeitnehmer bei jeder Weihnachtsgeldzah-lung schriftlich darüber informiert, dass die Zahlung von Weihnachtsgeld freiwillig erfolgt
            und es sich um eine jederzeit widerrufbare Leistung handelt. Ein solcher Vorbehalt kann nicht durch Aushang oder Veröffentlichung in der Betriebszeitung erklärt werden. Er muss vielmehr jedem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber schriftlich erfolgen. Er muss entweder vor oder zusammen mit dem Eingang des Weihnachtsgeldes erklärt werden.
            In allen o. g. Fällen kann im gegenseitigen Einvernehmen auch nachträglich eine anderslauten-de Vereinbarung getroffen werden. Auch eine betriebliche Übung kann durch einen Arbeitsver-trag abgeändert werden. In wirtschaftlich schlechten Zeiten ist es daher durchaus möglich, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Weihnachtsgeldverzicht einigen

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              #7
              könntest auf gewohnheitsrechts spekulieren, hatten wir letztens erst in rechtslehre mit nem ähnlichen beispiel, wenn ich mich recht entsinne

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                #8
                Invi postete
                könntest auf gewohnheitsrechts spekulieren, hatten wir letztens erst in rechtslehre mit nem ähnlichen beispiel, wenn ich mich recht entsinne

                kann ich nur bejahen, wenns nach meinem WL lehrer geht, darfst du das Gewohnheitsrecht einfordern.

                genau dieses beispiel hat er uns vermittelt

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                  #9
                  Für solche umfangreichen Anfragen verlangt die RM-Kanzlei mindestens 2 Pics. Du hast nichtmal 1.
                  Advocard nehmen wir übrigens nicht an.

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