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    Juristen PLS!

    Als ich morgens aus dem Haus ging, sah ich im Flur AUF dem Briefkasten einen großen Umschlag von einem Onlinehsop für Tintenpatronen. Ich hatte keine Lust den Umschlag mit mir rumzuschleppen und hab ihn da liegen lassen. Als ich dann nachmittags wiederkam, war der Umschlag weg. Toll.
    Was tun? Ich habe einen Verdacht, wer das im Haus sein könnte, aber ich kann ihn ja schlecht fragen.
    Anzeige bei der Polizei ist auch sinnlos, oder?
    Soll ich bei dem Versandhandel so tun, als ob nichts angekommen ist und nicht bezahlen? Komm ich damit durch?

    #2
    muss der postbote nicht sicherstellen, dass nur der empfänger das päckchen bekommt ?

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      #3
      Die Post ist schuld.

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        #4
        selber schuld

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          #5
          evt erstmal im haus fragen, ob jemand den umschlag mitgenommen hat?

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            #6
            post muss sicherstellen das nur empfänger zugriff auf die sendung hat oder mit unterschrift der die Sendung annehmende nachbar identifizeirbar ist. hatte mal was ähnliches wo nen päckchen angeblich von der post vor die haustür gestellt wurde, usb stick war dann weg, habe ersatzsendung bekommen, denke mal die ging auf kosten der post.

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              #7
              -Anarion postete
              muss der postbote nicht sicherstellen, dass nur der empfänger das päckchen bekommt ?
              Das mein ich aber auch, oder einer musst halt unterschreiben das er das paket bekommen hat. Von daher ist die Post wohl schuld wenn du es nicht mehr wieder zu gesicht bekommst.

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                #8
                hat der postbote nicht geklingelt oder wie? große umschläge passen bei den meisten briefkästen doch eh nich ganz rein und lucken aus dem schlitz raus, dass man sie so rausziehen könnte. bei mir zumindest

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                  #9
                  Der Brieg ist nicht wirksam zugegangen, da AUF dem Briefkasten nichts mit deiner Empfangssphäre zu tun hat. Wäre das Ding aus dem Briefkasten gefischt worden, wärs strittig gewesen. So wie die Sache liegt ists aber kein Prob. Ist mit jedem anderen Zustellungsfehler durch die Post zu vergleichen. Das Risko trägt der Versandhandel bis es wirklich bei dir zugeht.
                  Um das zu vermeiden werden solche Sendungen meistens unter Abnahme einer Empfangsbestätigung vom Postboten persönlich übergeben. Aber so ists halt nicht dein Pech.

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                    #10
                    FlowBro postete
                    Der Brieg ist nicht wirksam zugegangen, da AUF dem Briefkasten nichts mit deiner Empfangssphäre zu tun hat. Wäre das Ding aus dem Briefkasten gefischt worden, wärs strittig gewesen. So wie die Sache liegt ists aber kein Prob. Ist mit jedem anderen Zustellungsfehler durch die Post zu vergleichen. Das Risko trägt der Versandhandel bis es wirklich bei dir zugeht.
                    Um das zu vermeiden werden solche Sendungen meistens unter Abnahme einer Empfangsbestätigung vom Postboten persönlich übergeben. Aber so ists halt nicht dein Pech.
                    this und nichts anderes

                    lernt man 1. semester bgb at :p

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                      #11
                      FlowBro postete
                      Der Brieg ist nicht wirksam zugegangen, da AUF dem Briefkasten nichts mit deiner Empfangssphäre zu tun hat. Wäre das Ding aus dem Briefkasten gefischt worden, wärs strittig gewesen. So wie die Sache liegt ists aber kein Prob. Ist mit jedem anderen Zustellungsfehler durch die Post zu vergleichen. Das Risko trägt der Versandhandel bis es wirklich bei dir zugeht.
                      Um das zu vermeiden werden solche Sendungen meistens unter Abnahme einer Empfangsbestätigung vom Postboten persönlich übergeben. Aber so ists halt nicht dein Pech.


                      dann sollte der TE aber nicht an die große glocke hängen, dass er den brief schon in der hand hatte und wusste, dass er für ihn ist. oder zählt dass dann nicht als wirksam zugegangen.

                      man könnte ja halt so argumentieren:
                      -brief ist zwar nicht in die eigentlich empfangssphäre, ist aber trotzdem zugegangen (hier die frage/knackpunkt: zählt das als wirksam zugegangen, wenken er den brief von dem briefkasten entgegennimmt und dann wieder weglegt, weil er zu faul ist ihn hochzuschleppen)
                      -dann nachdem er den brief empfangen hat, legt er ihn wieder weg, weil er kein bock hat ihn hochzuschleppen -> eigene dummheit und keine schuld mehr für die post

                      ich hoffe ihr versteht ws ich sagen will. habs irgendwie ein bissl lächerlich formuliert.
                      und ich hab auch keine ahnung von dem zeug, kann auch kompletter bullshit sein. aber es war grad so ein gedanke.

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                        #12
                        Post ist schuld.
                        Wurde ja alles schon gesagt.

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                          #13
                          @battle

                          ja ist genau richtig. brief ist zugegangen, aber der TE meinte ja, dass er das verheimlichen will und den brief später als verlorengegangen beim versandhandel melden möchte. deshalb fällt das weg.
                          ist zwar arschig von ihm, aber eigentlich ist der postbote selbst schuld, wenn er den brief falsch abgibt/enwirft.


                          //e: also in wirklichkeit wär das brief zugegangen und mit der lüge macht sich der TE das so zurecht, dass er nicht zugegangen ist.

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                            #14
                            Da du es wohl nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen wirst wovon ich mal ausgehe, einfach gegenüber dem Versandhandel sagen dass die Sendung nicht angekommen ist, evtl schicken die es ja nochmal. Ansonsten bleibt dir nur eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt, was aber wohl wenig bringen wird.Rein rechtlich betrachtet ist der Brief zugegangen da du Kenntnis davon erlangt hast was völlig reicht.

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                              #15
                              Der Brief ist juristisch nicht zugegangen, fertig aus.

                              In letzter Zeit harter Battle der Erstsemester. Miss supri, Lenßen un co....

                              PS: Mein Vorposter hat kein Plan...

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