post ist schuld!!
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new world order postete
@battle
ja ist genau richtig. brief ist zugegangen, aber der TE meinte ja, dass er das verheimlichen will und den brief später als verlorengegangen beim versandhandel melden möchte. deshalb fällt das weg.
ist zwar arschig von ihm, aber eigentlich ist der postbote selbst schuld, wenn er den brief falsch abgibt/enwirft.
//e: also in wirklichkeit wär das brief zugegangen und mit der lüge macht sich der TE das so zurecht, dass er nicht zugegangen ist.
Bloße Kenntnis juckt den nächsten...Zugang erfolgt wenn das Ding derart in die Empfängersphäre gelangt, dass mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Erste Bedingung ist nicht erfüllt und fertig. Anders wäre es nur wenn er das Ding geöffnet hätte und bla aber das kann sowieso niemand nachweisen. Er sagt einfach er weiß von nichts und fertig ist das Thema.
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Ist halt der Fehler von dem Postboten... allerdings mach ich das ab und zu genauso. Es ist halt schon wirklich nervig, wenn so ein kleines verschimmeltes Päckchen nicht in den Briefkasten passt. Ich leg es dann auch einfach ganz oft oben drauf, wenn niemand die Tür auf macht, da ich davon ausgehe, dass der Kunde sein Päckchen gerne hätte, wenn er nach Hause kommt und nicht den nächsten Werkstag zur Post muss. Außerdem gibt es sehr sehr selten Leute, die Post von anderen "stehlen". Bis jetzt hatte ich auch Glück und es ist keine Beschwerde eingegangen, wobei ich natürlich auch nur einmal die Woche das Vergnügen habe Post zu verteilen ;)
Ich bin übrigens auch dafür, dass es eine DIN-Norm geben sollte für Briefkästen, damit Briefe im Großformat a la Bewerbungsunterlagen in jeden Briefkasten passen ;)
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Nice flame, du liegst aber falsch, in dem Moment in dem man Kenntnis von einer (WE)Brief erhält selbst wenn man ihn auf den Boden oder z.B. unter der Fussmatte auffinden würde ist dieser zugegangen.(Köhler BGB AT Rn. 13/S.54 oder alternativ Joussen/Eichenhoffer etc. belästigen ^^)KhYr0n postete
Der Brief ist juristisch nicht zugegangen, fertig aus.
In letzter Zeit harter Battle der Erstsemester. Miss supri, Lenßen un co....
PS: Mein Vorposter hat kein Plan...
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Max ist KhYr0n
Joussen ist leider nicht mehr... :(Dieter Rasse postete
Nice flame, du liegst aber falsch, in dem Moment in dem man Kenntnis von einer (WE)Brief erhält selbst wenn man ihn auf den Boden oder z.B. unter der Fussmatte auffinden würde ist dieser zugegangen.(Köhler BGB AT Rn. 13/S.54 oder alternativ Joussen/Eichenhoffer etc. belästigen ^^)KhYr0n postete
Der Brief ist juristisch nicht zugegangen, fertig aus.
In letzter Zeit harter Battle der Erstsemester. Miss supri, Lenßen un co....
PS: Mein Vorposter hat kein Plan...
Aber bei ihm hatten wir dazu einen Streit gelernt. Nur leider hab ich die h.M. nicht griffbereit und ich habe auch erstmal keine Lust zu schauen weil mich Ö-Recht gerade noch voll in Anspruch nimmt und fertig macht.
Ich bleibe aber erstmal bei meiner Meinung... :P
PS: Hast du in J studiert?
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Also für diejenigen Theoretiker aus dem ersten Semester: Der Brief ist zugegangen. Eine solche Frage kann nämlich nur normativ betrachtet werden und nicht nach dem "Was wäre wenn"-Prinzip. Für den Zugang ist erforderlich, dass die WE so in den Machtbereich des Empfängers kommt, dass unter normalen Umständen damit zu rechnen ist, er könne davon Kenntnis erlangen.
Da aber der TE schon Kenntnis erlangt hat und dazu genügt bei einem Einwurf die Öffnung des Briefkastens, analog also auch das In-die-Handnehmen der Sendung, ist die Frage nach dem Machtbereich und der Kenntniserlangung zwecklos. So kann der Zugang nur positiv festgestellt werden.
Für den TE und damit praktisch: Keiner kann beweisen, dass du das Ding in der Hand hattest und darauf kommts an. Also erkläre, dass es nie angekommen ist. Vielleicht fragst du aber mal nen Nachbarn. Evtl. hats einer mitgenommen, damit es nicht nass wird oder so und wollte es dir später vorbeibringen.
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