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Restaurant - Rechtsfrage

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    #31
    Durch nen Sachmangel wird der Vertrag nicht nichtig, er führt höchstens zu Schadens/Aufwandungsersatzansprüchen, Anspruch auf Nachbesserung, Recht zu Rücktritt und Minderung -.-
    Nichtig wird der Kaufvertrag z.B., wenn er wirksam wg. arglistiger Täuschung angefochten wurde. Das kann man aber hier wohl ausschließen.

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      #32
      Diese Jura Freds waren noch viel interessanter als nur Ingo Lenßen sich fachkompetent geäußert hat...

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        #33
        naja wegen nem blutigen Steak vors Gericht ziehen, wäre schon bischen komisch ;). Wenn der Laden nicht in der Lage ist seine Gäste anständig zu bedienen, dann zahl ich und geh da nie wieder hin.

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          #34
          sorry keule aber dass du so eine frage stellst...wie naiv rennst du durchs leben (ohne dich jetzt dissen zu wollen!!!)

          um dir eine antwort zugeben braucht man nicht mal nen studium...

          es liegt doch eindeutig auf der hand wenn ich etwas bestelle aber nicht das bekomme was ich bestellt habe es reklamieren lasse bzw nicht dafür aufkomme!!!

          und sowas wie "das scheiss steak zurückgehen lassen und nochmal in die pfanne kloppen bis es durch ist!" würde ich schonmal garnicht durchgehen lassen...ein steak dass nochmals aufgewärmt wurde *bäääh* da würd ich aufstehen, jacke anziehen, gehen und den laden "weiterempfehlen" ;)

          LOL 7 Tage rückgaberecht auf eine pizza??? hahahaha n1!!!!!

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            #35
            Serpens postete
            soldier123 postete
            Da das Restaurant X durch die Speisekarte ihren Angebotswillen (Willenserklärung 1) abgegeben hat und der Kunde A durch die Bestellung seinen innerlichen und äußerlichen Annahmewillen (Willenserklärung 2) abgegeben hat. Somit ist der Vertrag rechtskräftig.

            Das Restaurant X hat durch die Übergabe der Sache (Speise) seine Pflicht des Vertrages erfüllt und der Kunde A müsste den Vertrag durch die Bezahlung abschließen. (Ebenfalls Pflicht)

            Da nun die Wünsche des Kunden A nicht erfüllt wurden und die Sache (Speise) vom Angebot abweicht, kann dieser nun den Vertrag anfechten. Es liegt nun im Ermessen des Restaurants X, ob diese kulant sind und rechtlich richtig handeln.

            Kurz gesagt: Hättest du nicht bezahlt, hättest du deine Reklamation nicht nur mündlich sondern auch rechtskräftig angewandt. Du hättest somit nichts falsch gemacht, sondern nur eine unangenehme Situation herbeigerufen, welche leider viel zu vieeeel Leute nicht anwenden. Die dürften dir nichts machen, maximal würden die die Polizei rufen, die jedoch auch nur die Sache aufnehmen würden und jeden befragen würden.

            Jeder weiß: So ne Kleinigkeit kommt sowieso nicht vor Gericht und das Restaurant X möchte auch keinen schlechten Namen bzw. Image haben. Mach das aber NUR, wenn du dir sicher bist, dass das Essen wirklich nicht gut genug ist. Im Zweifelsfall würde das Restaurant im Recht liegen.

            Lg,
            soldier123

            P.S.: Danke für die kleine Aufgabe für meine nächste Prüfung.
            und für sowas muss man studieren? Ich glaub ich überleg mir das mit dem Mathe Studium nochmal
            Willenserklärungen sind so ziemlich das erste was am ersten tag bgb at lernt schlag n brox walker auf kapitel 1 gg :D

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              #36
              sowas lernt man auch im wahren leben.

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                #37
                Dragnod postete
                Dieter Rasse postete
                twitch0r postete
                soldier123 postete
                Da das Restaurant X durch die Speisekarte ihren Angebotswillen (Willenserklärung 1) abgegeben hat und der Kunde A durch die Bestellung seinen innerlichen und äußerlichen Annahmewillen (Willenserklärung 2) abgegeben hat. Somit ist der Vertrag rechtskräftig.

                Das Restaurant X hat durch die Übergabe der Sache (Speise) seine Pflicht des Vertrages erfüllt und der Kunde A müsste den Vertrag durch die Bezahlung abschließen. (Ebenfalls Pflicht)

                Da nun die Wünsche des Kunden A nicht erfüllt wurden und die Sache (Speise) vom Angebot abweicht, kann dieser nun den Vertrag anfechten. Es liegt nun im Ermessen des Restaurants X, ob diese kulant sind und rechtlich richtig handeln.

                Kurz gesagt: Hättest du nicht bezahlt, hättest du deine Reklamation nicht nur mündlich sondern auch rechtskräftig angewandt. Du hättest somit nichts falsch gemacht, sondern nur eine unangenehme Situation herbeigerufen, welche leider viel zu vieeeel Leute nicht anwenden. Die dürften dir nichts machen, maximal würden die die Polizei rufen, die jedoch auch nur die Sache aufnehmen würden und jeden befragen würden.

                Jeder weiß: So ne Kleinigkeit kommt sowieso nicht vor Gericht und das Restaurant X möchte auch keinen schlechten Namen bzw. Image haben. Mach das aber NUR, wenn du dir sicher bist, dass das Essen wirklich nicht gut genug ist. Im Zweifelsfall würde das Restaurant im Recht liegen.

                Lg,
                soldier123

                P.S.: Danke für die kleine Aufgabe für meine nächste Prüfung.
                dann solltest du das so aber nicht schreiben....
                ne speisekarte ist ähnlich wie kataloge ne invitatio ad offerendum
                Erstsemestler Treff hier ? :D
                Anfechten kann man einen Vertrag nur, wenn man sich geirrt hat(keine weiteren Ausführungen dazu)die oberen Ausführungen kannst du getrost vergessen weil sie nichts mit dem eigl Problem zu tun haben, sondern eher mit BGB Anfängerfragen :P.


                Wenn ich ein medium steak bestelle, dann kann ich davon ausgehen das es nicht blutig ist nach allgemeiner Verkehrsitte und es liegt somit ein Mangel und kein Irrtum vor den der Wirt zu vertreten hat.
                Hier tritt das Gewährleistungsrecht des Kaufrechts ein, d.h. man kann Nachbesserung verlangen, in diesem Fall ein Stück Fleisch das wie bestellt ist. Weigert sich die Bedienung oder kriegt es nicht gebacken, dann hat man ein Recht auf Preisminderung bzw. kann vom Bewirtungsvertrag zurücktreten und muss nichts zahlen.

                In deinem Fall hätte man euch das Bestellte
                nochmal nachliefern müssen, da ein offensichtlicher Sachmangel vorliegt den auch der Wirt zu vertreten hat, durch die Weigerung entfällt die Pflicht dafür zu zahlen.
                Sehr sauber, ich dachte schon ich müsste mich hier mal wieder aufregen über die Qualität der rm-rechtsberatung. Aber einer hat ja offenbar doch mehr Ahnung als der typische Erstie ;)
                Jungs, wie schauts aus, kann ich einen für euch für meine nächste Rechtsklausur mieten?

                b2t: Natürlich nicht bezahlen und zur Not laut werden, Recht hin Recht her sollteste dann durchkommen.

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                  #38
                  Sachverständiger klärt ob das Steak wirklich blutig war!

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                    #39
                    haha :D erstsemester-battle. :)

                    p.s.: brox ist tot :( :( :( :(

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                      #40
                      mars postete
                      imho wenn du's erst im nachhinein reklamierst nicht machbar

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                        #41
                        brox ist sooo schlecht finde ich, aber bin auch nur blöder ersti von daher ;)
                        ich fand larenz/wolf und rolf schmidt (jaja bla) viel brauchbarer...

                        und dass man dafür kein studium braucht ist teilweise richtig - oft hat man das richtige rechtsgefühl. das kann man aber nicht begründen.
                        meine mum stand letztens im laden, wollte ein problem mit dem drucker reklamieren, war im recht, aber als dann 5 mitarbeiter mit geschäftsführer dastanden und sie einfach nicht die norm parat hatte war es erstmal vorbei. ich konnte in der galeria kaufhof mit normen um mich ballern sodass der geschäftsführer keinen bock hatte, weiter zu diskutieren - ich glaub ich war nicht mal im recht aber was solls :D
                        und es gibt auch etliche fälle, wo man sich an den kopf greift und sich fragt, wie schwachsinnig die regelungen sind...

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                          #42
                          Von der Kellnerin geowned... Rm'ler Style...

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                            #43
                            hast du denn direkt gesagt du willst nich zahlen oder hast du nen neues steak gefordert?

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                              #44
                              policia rudi d. postete
                              hast du denn direkt gesagt du willst nich zahlen oder hast du nen neues steak gefordert?
                              Ich habe natürlich ein neues gefordert.
                              Meine Frage kam nur auf, weil sie meinte "eigentlich machen wir sowas nicht"!
                              Ich wollte nur wissen, wie es halt aussieht, WENN sie es drauf ankommen lassen hätte.

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                                #45
                                musst net zahlen und blutig ist ja auch voll eklig :D. lieber schön durch

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