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    IP-Speicherung ( ? )

    Hi, hab ne Frage
    Mag zwar ziemlich noobig klingen aber ich hab halt leider keine Ahnung ^^
    Folgendes:
    Angenommen ich lade irgendwo n Album runter, illegal versteht sich. Wie kann die Polizei das rausfinden dass ich dort was geladen habe? Wie lange speichert der Provider die IP?

    Ich interessiere mich einfach für das Thema, ich habe selbst nichts illegales geladen ,frage ohne Hintergründe etc.

    Danke für die Hilfe

    gruß :)

    #2
    Das sucht meistens eine Firma raus die dafür beauftragt wurde...und dann suchen die nach freigegeben dateien von dir, sofern du die P2P lädst! Die daten geben die dann an die polizei weiter oder wollen erstmal geld von dir^^

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      #3
      Es heißt ja aber auch dass man für z.b. Rapidshare downloads angezeigt werden kann. Da is ja nix mit P2P oder so,weil man ja nur downloaded und nix hochläd. Wie läuft das dann ab? Aber danke schonmal für die Hilfe.

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        #4
        Ich hab bis jez noch von keinem fall gehört wo jmd wegen ladens bei rapidshare.com zahlen musste,

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          #5
          Etwas komplizierter ists schon, aber der Ansatz ist richtig:

          Fall P2P:
          1. Du lädst eine copyright-geschützte Datei herunter. Gleichzeitig wird diese auch zum Download zur Verfügung gestellt. Zumindest für die Zeit des Downloads selbst.
          2. Eine beauftragte Firma durchsucht die P2P-Clients nach Software/Alben/Whatever ihres Kunden und findet dich
          3. Auf Grund der IP wird der ISP festgestellt und dort wird Akteneinsicht beantragt wer zu diesem Zeitpunkt diese IP hatte
          4. Du bekommst nen Brief von dem Unternehmen mit einer Abmahnung.

          Fall OCH (One-Click-Hoster):
          1. Du lädst eine Datei herunter
          Hier endet das ganze auch schon, weil nicht sicher ist, welche Daten die OCHs (RS.com, ul.to,etc.) wirklich speichern. Wenn diese genau protokollieren wer welche Datei wann runtergeladen hat (inkl. IP) kann man darüber geschnappt werden. Aber dafür müsste ein Gerichtsbeschluss vorliegen damit die OCHs ihre Daten offenlegen, was nicht so einfach ist. Vor allen Dingen bei Firmen wie RS.com, welche ihren Sitz außerhalb der EU (Schweiz) haben.

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            #6
            Hat das alles auch irgendwas mit dem neuen Gesetz bzgl. der Voratsdatenspeicherung zu tun?

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              #7
              lad doch einfach nix illegales, dann brauchst du dir keine sorgen machen :)

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                #8
                wurde ja jetzt anfäng märz wieder verworfen
                so long

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                  #9
                  Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde ganz klar nein sagen, da diese daten nur bei dem verdacht von terroristen oder der gleichen freigegeben werden dürfen
                  wenn du selber irgendwie nen prob hast würd ich dir die seite empfehlen
                  http://www.irights.info/

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                    #10
                    Hilfesuchender postete
                    Hat das alles auch irgendwas mit dem neuen Gesetz bzgl. der Voratsdatenspeicherung zu tun?
                    Jain. Soweit ich weiss gehts darum wie lange die IP gespeichert wird. Je länger deine Daten gespeichert werden, desto höher die Gefahr, dass die IP irgendwann verglichen wird. Dazu muss die Polizei aber erstmal den Nachweis der anderen Seiten haben. Und das geht wie Slayer schon sagte je nach dem nicht so einfach.

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                      #11
                      Ne habe selber kein problem^^ interessiert mich einfach nur das ganze

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                        #12
                        Wie isn das ganze eigtl wenn man über MSN oder ICQ musik versendet?

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                          #13
                          slayer postete
                          Etwas komplizierter ists schon, aber der Ansatz ist richtig:

                          Fall P2P:
                          1. Du lädst eine copyright-geschützte Datei herunter. Gleichzeitig wird diese auch zum Download zur Verfügung gestellt. Zumindest für die Zeit des Downloads selbst.
                          2. Eine beauftragte Firma durchsucht die P2P-Clients nach Software/Alben/Whatever ihres Kunden und findet dich
                          3. Auf Grund der IP wird der ISP festgestellt und dort wird Akteneinsicht beantragt wer zu diesem Zeitpunkt diese IP hatte
                          4. Du bekommst nen Brief von dem Unternehmen mit einer Abmahnung.

                          Fall OCH (One-Click-Hoster):
                          1. Du lädst eine Datei herunter
                          Hier endet das ganze auch schon, weil nicht sicher ist, welche Daten die OCHs (RS.com, ul.to,etc.) wirklich speichern. Wenn diese genau protokollieren wer welche Datei wann runtergeladen hat (inkl. IP) kann man darüber geschnappt werden. Aber dafür müsste ein Gerichtsbeschluss vorliegen damit die OCHs ihre Daten offenlegen, was nicht so einfach ist. Vor allen Dingen bei Firmen wie RS.com, welche ihren Sitz außerhalb der EU (Schweiz) haben.
                          Wenns ums geschnappt werden geht, ist es halt fragwürdig, ob sich das bei reinen Downloads überhaupt lohnt. Im P2P ist es eben, wie du sagst, der Upload, der das Ganze so gefährlich macht. Der Streitwert (woraus sich soweit ich weiß auch die Abmahnsumme bildet) wird dann nämlich aus fadenscheinigen Annahmen darüber gebildet, wie viele Leute die Datei hätten runterladen können (und da wird eben versucht, den Wert so hoch wie möglich zu reden, damit die Anwälte auch was verdienen). Wenn du selbst nur downloadest besteht der Streitwert eben nur aus dem Wert der Datei (bei nem Musikstück also nur ein paar Cent). So genau kenn ich mich damit aber auch nicht aus, kann also auch alles quatsch sein! :D

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                            #14
                            Hilfesuchender postete
                            Wie isn das ganze eigtl wenn man über MSN oder ICQ musik versendet?
                            Ist auch p2p, nur nicht öffentlich.
                            Und ICQ und MSN speicher so ziemlich alles.
                            Gab schon genug Fälle wo Release Groups wegen ICQ gefickt wurden :)

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