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rm-Rechtsbeistand: nicht versicherter Roller

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    #16
    wird nicht viel geben, hast ja nen fs und so

    http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

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      #17
      stimmt schon was #14 sagt, bin ich übrigens auch.

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        #18
        Asxe postete
        bLumberG postete
        Der Beamte meinte von fallenlassen wegen Geringfügigkeit bis 200€ Strafe is alles drin.
        buck postete
        0-200euro denk ich mal

        bLumberG postete
        Danke buck btw.

        gnihihi
        ich bewundere deine intiligänz.

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          #19
          krasser_Typ postete
          Sei froh, dass es so kommt und Dir kein Kind vor den Roller gelaufen ist, dass Du querschnittlähmst und Dein Leben lang blechst.
          bissssssssssschen übertrieben :s

          200 € darfste zahlen.

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            #20
            Bin auch für Todesstrafe.
            aber btt: Is Versicherung nich dein Problem? Weil wenne Auto mitest un mit unter 21 fährst, is es der Polizei wayne, nur der Vermieter wills halt nich. Ka wies beim roller is.

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