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kyo postete
es war schon immer verboten... man kann es halt nur noch nich nachweisen ^^
Nehmen wir mal an der Rechner unseren Thread öffners wird beschlagnahmt und die Polizei durchsucht sein PC und findet ca. 200 mp3 lieder. Muss der TE dann nachweisen, dass ers nicht runtergeladen hat oder muss die Polizei nachweisen, dass er die Songs runtergeladen hat? Weiß einer mehr zu dem Thema?
Selbst wenn er sie runtergladen hat gibt es noch kein beweis dafür das er sie Illegal erworben hat.
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