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Bautechniker - Zulassungsvorraussetzungen

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    Bautechniker - Zulassungsvorraussetzungen

    hey hey... :-)

    einer unserer jungs hier im buero hat mich gefragt ob es die moeglichkeit gaebe ihm eine 5 jaehrige aushilfstaetigkeit bei uns im betrieb zu bescheinigen, damit er sich zum bautechniker ausbilden lassen kann... er arbeitet seit 2 jahren vollzeit bei uns (400mann malerbetrieb) und hat eine abgeschlossene berufsausbildung als informatikkaufmann (also nicht einschlaegig)...

    ... wird er damit zugelassen? inwieweit wird so eine bescheinigung nachgeprueft? vllt hat jemand von euch erfahrungen mit sowas... danke im vorraus :-)

    #2
    2 jahre =/= 5 jahre

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      #3
      2 sieht ja fast aus wie ne 5

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        #4
        wenn mans um 0.5 Pi dreht isses fast identisch
        aber nur fast

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          #5
          anNoxiS postete
          wenn mans um 0.5 Pi dreht isses fast identisch
          aber nur fast
          schon klar.

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            #6
            hammer und meissel

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              #7
              im handwer ist es so, dass man 7 jahre in einem betrieb tätig sein muss...dann ist man automatisch geselle bzw. als solches anzusehen.

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                #8
                ihr habt mich falsch verstanden... er moechte bescheinigt haben, dass er seit 5 jahren bei uns arbeitet....

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                  #9
                  Und was willst du hören?
                  Falls es nachgeprüft wird hast du / bzw. dein Betrieb ein Problem...
                  Also überlege doch einfach, ob es dir das Wer ist. (btw. es wird schon einen Grund haben, warum es 5 und nicht 2 Jahre sind)

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