pfeffer DARF gar nicht gegen menschein eingesetzt werden. nur gegen tiere(hunde). pfefferspray IST gefährlich und kann schäden hinterlassen.
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Pfefferspray
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extra angemeldet um den Thread auszugraben?Susanne123 postete
Das Ärgerliche ist doch, dass der Täter meist mit Milde rechnen kann, vor allem bei Erwachsenenstrafrecht und "schwerer Kindheit". Wenn man sich aber wehr und was zu holen ist, hat man ein echtes Problem... :( Aber das ist ein anderes Thema.Ralf Laurän postete
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
(...)
2. mittels einer Waffe (...)
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
aber is halt erwachsenen strafrecht.
e: Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
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