Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pfefferspray

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    butterflies sind spielzeuge für die youngsters :/

    Kommentar


      #32
      F_T postete
      was für spacken heute rumlaufen... unglaublich... früher hät man das wie nen mann mit der faust geklärt. heute trägt jeder affe ne waffe. scheiß jugend
      son quark. Wenn irgendso ein aggressiver türke auf mich zu kommt nutz ich garantiert auch lieber pfefferspray als das risiko einzugehen, aufs maul zu bekommen. Außerdem ist das lustiger :D

      Kommentar


        #33
        Habs mal auf ner Party voll ins Gesicht bekommen. Täter konnte angeblich nicht ausgemacht werden. Das Zeug hat aber derbe in den Augen gebrannt und es hat ewig gedauert, bis das Zeug mit Wasser weggespühlt war. Wünsch ich keinem diese Erfahrung.

        Kommentar


          #34
          premwow hure postete
          pin postete
          mord bzw versuchter mord ist definiert, und darunter fällt der von dir genanne tathergang nicht.

          $211StGB (2)
          (2) Mörder ist, wer

          aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

          heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

          um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

          einen Menschen tötet.
          desswegen wäre es ja totschlag, wäre der kleine bruder gestorben, oder?
          allerhöchstens fahrlässige tötung da der vorsatz bezüglich des totschlages fehlt
          tendiere hier aber eher zu gefährlicher körperverletzung

          Kommentar


            #35
            Ralf Laurän postete
            § 224
            Gefährliche Körperverletzung
            (1) Wer die Körperverletzung
            (...)
            2. mittels einer Waffe (...)

            begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

            (2) Der Versuch ist strafbar.


            aber is halt erwachsenen strafrecht.
            e: Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
            Das Ärgerliche ist doch, dass der Täter meist mit Milde rechnen kann, vor allem bei Erwachsenenstrafrecht und "schwerer Kindheit". Wenn man sich aber wehr und was zu holen ist, hat man ein echtes Problem... :( Aber das ist ein anderes Thema.

            Kommentar


              #36
              Wenn man sich wehrt gibt es zahlreiche Normen, die einen schützen. Also red bitte nicht so einen 0815 Müll.

              Kommentar


                #37
                studiproteste dauerpfeffersprayeinsatz. die polizei würd ich auch gern wegen versuchten mordes anklagen ;)

                Kommentar


                  #38
                  eMo_sh0txr postete
                  F_T postete
                  was für spacken heute rumlaufen... unglaublich... früher hät man das wie nen mann mit der faust geklärt. heute trägt jeder affe ne waffe. scheiß jugend
                  son quark. Wenn irgendso ein aggressiver türke auf mich zu kommt nutz ich garantiert auch lieber pfefferspray als das risiko einzugehen, aufs maul zu bekommen. Außerdem ist das lustiger :D
                  genau die agressiven türken sinds :DDDD
                  komisch das ich noch nie als deutscher von einem ausländer angemacht wurde und auf rechtsmore jeder 3. ^^

                  Kommentar


                    #39
                    account gelöscht postete
                    ist auf jeden fall schwerer mord ohne todesfolge, hab nochmal nachgelesen
                    haha

                    Kommentar


                      #40
                      pfefferspray darf nur gegen tiere eingesetzt werden. zur selbstverteidigung gegen menschen ist nur cs-gas erlaubt.

                      Kommentar


                        #41
                        AHAHAHAHAHAH wegen mord...wenn dann körperverletzung du novice.

                        Kommentar


                          #42
                          der thread ist halt schon 3 monate alt. diskutiert nicht weiter, da der 15 jährige wohl schon hinter gittern steckt

                          Kommentar


                            #43
                            Bobby postete
                            Als Frau sollte man vielleicht eher Haarspray mit sich haben. Hat eine ähnliche Wirkung, allerdings legal und nicht so gefährlich.
                            Auch Pfefferspray ist legal ...

                            Kommentar


                              #44
                              DerKiLLa postete
                              Bobby postete
                              Als Frau sollte man vielleicht eher Haarspray mit sich haben. Hat eine ähnliche Wirkung, allerdings legal und nicht so gefährlich.
                              Auch Pfefferspray ist legal ...
                              aber nach pfefferspray sitzen die haare nicht.

                              Kommentar


                                #45
                                DerKiLLa postete
                                Bobby postete
                                Als Frau sollte man vielleicht eher Haarspray mit sich haben. Hat eine ähnliche Wirkung, allerdings legal und nicht so gefährlich.
                                Auch Pfefferspray ist legal ...
                                haarspray hat wohl die schlimmeren nachfolgen, mit der ganzen chemie ... pfeffer is iwann weg.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X