Nein
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Pfefferspray
Einklappen
X
-
-
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
(...)
2. mittels einer Waffe (...)
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
aber is halt erwachsenen strafrecht.
e: Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
Kommentar
-
Versuchter Mord/Totschlag scheiden wohl aus, da fehlt es sicherlich am Vorsatz/Tatentschluss, ich geh mal davon aus der Angreifer wusste nichts von der Erkrankung des Opfers.
Bei den (versuchten) Erfolgsqualifikationen wie 226 o. 227 genügt zwar grds. fahrlässigkeit hinsichtlich der tatfolge, aber ohne den tathergang genau zu kennen ist das schwierig zu beurteilen. Ich würde mal sagen §§ 223, 224 (Gefährliche KV) könnte man hier am ehesten annehmen...
Kommentar
Kommentar