Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pfefferspray

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Nein

    Kommentar


      #17
      dann schwere körperverletzung

      Kommentar


        #18
        ist auf jeden fall schwerer mord ohne todesfolge, hab nochmal nachgelesen

        Kommentar


          #19
          pfefferspray hab ich noch nicht abbekommen, aber ich klopp mich auch nicht so oft mit mädchen.

          Kommentar


            #20
            die anklage bringt doch eh kaum was wegen minderjährigkeit aber kannste natürlich gerne machen

            Kommentar


              #21
              yank3 postete
              ist auf jeden fall schwerer mord ohne todesfolge, hab nochmal nachgelesen
              i lol'd

              Kommentar


                #22
                § 224
                Gefährliche Körperverletzung
                (1) Wer die Körperverletzung
                (...)
                2. mittels einer Waffe (...)

                begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

                (2) Der Versuch ist strafbar.


                aber is halt erwachsenen strafrecht.
                e: Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

                Kommentar


                  #23
                  Sei doch froh , dass er ihn nur angesprüht hat, anstatt ihn abzustechen.

                  Kommentar


                    #24
                    mit 15 jahren passiert dem eh nix
                    würde eher auf geld klagen wegen diesntversäumnis , schulversäumnis sowie krankenhaus kosten

                    Kommentar


                      #25
                      war es ein "ausländer"? wenn ja abschieben!


                      /off

                      Kommentar


                        #26
                        Versuchter Mord/Totschlag scheiden wohl aus, da fehlt es sicherlich am Vorsatz/Tatentschluss, ich geh mal davon aus der Angreifer wusste nichts von der Erkrankung des Opfers.
                        Bei den (versuchten) Erfolgsqualifikationen wie 226 o. 227 genügt zwar grds. fahrlässigkeit hinsichtlich der tatfolge, aber ohne den tathergang genau zu kennen ist das schwierig zu beurteilen. Ich würde mal sagen §§ 223, 224 (Gefährliche KV) könnte man hier am ehesten annehmen...

                        Kommentar


                          #27
                          ALBert postete
                          war es ein "ausländer"? wenn ja abschieben!


                          /off
                          Kein Ausländer, hängt aber viel mit unseren türkischen jugendlichen Mitbürgern rum.

                          Kommentar


                            #28
                            Kumpelblase postete
                            ALBert postete
                            war es ein "ausländer"? wenn ja abschieben!


                            /off
                            Kein Ausländer, hängt aber viel mit unseren türkischen jugendlichen Mitbürgern rum.
                            Dann sind die Schuld an seinem Verhalten, also die abschieben passt.

                            Kommentar


                              #29
                              stFUH postete
                              Kumpelblase postete
                              ALBert postete
                              war es ein "ausländer"? wenn ja abschieben!


                              /off
                              Kein Ausländer, hängt aber viel mit unseren türkischen jugendlichen Mitbürgern rum.
                              Dann sind die Schuld an seinem Verhalten, also die abschieben passt.
                              wo kann man unterschreiben!?

                              Kommentar


                                #30
                                was für spacken heute rumlaufen... unglaublich... früher hät man das wie nen mann mit der faust geklärt. heute trägt jeder affe ne waffe. scheiß jugend

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X