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Pfefferspray

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    Pfefferspray

    Hi ihr RM-Juristen,
    ich brauch mal eure gebalte Fachkompetenz. Gestern in der Stadt hat der kleine Bruder meines besten Freundes ne Ladung Pfefferspray genau ins Gesicht abgekommen von einem kleinen 15 jährigen Bengel. Dieser leidet unter Asthma. Da Pfefferspray für Asthmatiker tödlich sein kann, müsste es doch möglich sein den Angreifer wegen versuchtem Mord anzuklagen?

    Und wie siehts aus? Hattet ihr schonmal Erlebnisse mit Pfefferspray und wie steht ihr zu diesem Zeug?

    #2
    der andere wusste sicher nich, dass er astma hat bzw. wusste nich, dass es tötlich sein kann.
    schwere körperverletzung ist doch auch schon ganz fein

    edit fragt wies dem kleinen geht

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      #3
      mh..
      es wäre WENN versuchter totschlag..
      aber da er nicht wusste dass dein bruder asthma hat, würde es wohl nur unter körperverletzung fallen..

      würde ich nun spontan mal sagen..

      sonst würden alle polizisten oder security oder watt weiß ich, ja in kauf nehmen, dass der gegenüber stirbt, bei nem pfefferspray einsatz..

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        #4
        mord bzw versuchter mord ist definiert, und darunter fällt der von dir genanne tathergang nicht.

        $211StGB (2)
        (2) Mörder ist, wer

        aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

        heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

        um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

        einen Menschen tötet.

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          #5
          kommt ja auch auf die situation an, warum hat er denn das pfefferspray gedrückt bekommen? einfach so?
          war bestimmt wieder jugendlicher leichtsinn.

          aber die rm-juristen können dir da bestimmt besser helfen als ich :D

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            #6
            pin postete
            mord bzw versuchter mord ist definiert, und darunter fällt der von dir genanne tathergang nicht.

            $211StGB (2)
            (2) Mörder ist, wer

            aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

            heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

            um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

            einen Menschen tötet.
            desswegen wäre es ja totschlag, wäre der kleine bruder gestorben, oder?

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              #7
              versuchter mord. alles klar :D

              lensen&partner sollten klären. einfach mal anrufen

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                #8
                Die beiden sind schon öfters aneinander geraten. In dem gestrigen Fall kam es aber völlig unerwartet da er auf einmal da stand und los sprühte.

                Kommentar


                  #9
                  was ihr alle labert :D
                  ihr wisst ja nichma, was vor der tat von dem "bengel" alles passiert ist und spekuliert über totschlag etc...

                  Kommentar


                    #10
                    premwow hure postete
                    pin postete
                    mord bzw versuchter mord ist definiert, und darunter fällt der von dir genanne tathergang nicht.

                    $211StGB (2)
                    (2) Mörder ist, wer

                    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

                    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

                    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

                    einen Menschen tötet.
                    desswegen wäre es ja totschlag, wäre der kleine bruder gestorben, oder?
                    eher körperverletzung mit todesfolge, §227 stgb.

                    edit: #9 egal was vorher passiert ist, es hat keinen einfluss auf das delikt als solches.
                    provokationen etc pp würden dann zur rechtfertigung oder entschuldigung herangezogen, unabhängig davon kann der tatbestand des entsprechend § ja aber trotzdem erfüllt sein.

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                      #11
                      RM Juraexperten re.

                      Also illegal war es jedenfalls mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, es sei denn, der kleine Bruder hat seinen Kontrahenten mit einer Waffe bedroht o.ä.

                      Anzeige könnte man daher starten oder einfach mal Hirn einschalten und sich gar nicht erst auf so Typen einlassen.

                      Und zu Erfahrung mit Pfefferspray: Lass den Scheiß bleiben. Im Endeffekt hat man nix davon. Dem Typen, dem man sowas in die Fresse sprüht, wird erst recht auf Rache aus sein.
                      Außerdem besteht immer die Gefahr, dass man in Panik die Dose falsch herum hält oder fallen lässt und dann bekommt man das Zeug selbst in die Fresse.
                      Als Frau sollte man vielleicht eher Haarspray mit sich haben. Hat eine ähnliche Wirkung, allerdings legal und nicht so gefährlich.

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                        #12
                        ist auf jeden fall unversuchter totschlag

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                          #13
                          was ihr redet - körperverletzung mit todesfolge.

                          Kommentar


                            #14
                            next postete
                            premwow hure postete
                            pin postete
                            mord bzw versuchter mord ist definiert, und darunter fällt der von dir genanne tathergang nicht.

                            $211StGB (2)
                            (2) Mörder ist, wer

                            aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

                            heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

                            um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

                            einen Menschen tötet.
                            desswegen wäre es ja totschlag, wäre der kleine bruder gestorben, oder?
                            eher körperverletzung mit todesfolge, §227 stgb.

                            edit: #9 egal was vorher passiert ist, es hat keinen einfluss auf das delikt als solches.
                            provokationen etc pp würden dann zur rechtfertigung oder entschuldigung herangezogen, unabhängig davon kann der tatbestand des entsprechend § ja aber trotzdem erfüllt sein.
                            und in was wird der "tatbestand" untergliedert? :P
                            ist eh alles unerheblich, da hier niemand jemanden anklagen wird...

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                              #15
                              is der jetz gestorben oder nich?

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